Inflationsausgleichsprämie Rechner

Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) war bis Dezember 2024 steuerfrei — bis zu 3.000 €. Dieser Rechner zeigt, wie viel mehr netto geblieben wäre im Vergleich zu einem regulären, steuerpflichtigen Bonus.

Mit Inflationsausgleichsprämie (bis 2024)

§3 Nr. 11c EStG — vollständig steuer- und SV-frei

Prämie (brutto)3.000 €
Lohnsteuer0 €
Sozialversicherung0 €
Netto-Auszahlung3.000 €

Regulärer Bonus (ab 2025)

Normal besteuert — Lohnsteuer + SV-Abzüge

Bonus (brutto)3.000 €
Lohnsteuer (Grenz)736 €
SV-Beiträge AN (~21 %)630 €
Netto-Auszahlung1.634 €

Vorteil der IAP gegenüber regulärem Bonus

+ 1.366 €

netto mehr durch Steuer- und SV-Befreiung

Die Steuerbefreiung gilt nur für Zahlungen zwischen Okt. 2022 und Dez. 2024.
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Was war die Inflationsausgleichsprämie?

Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) war eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die nach §3 Nr. 11c EStG für Zahlungen zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei war — bis zu einem Betrag von 3.000 €. Sie wurde als politische Antwort auf die hohe Inflation eingeführt, um Arbeitnehmern schnell und unkompliziert mehr Kaufkraft zu verschaffen. Ab dem 1. Januar 2025 ist die Regelung ausgelaufen; seitdem unterliegen vergleichbare Zahlungen wieder der normalen Lohnsteuer und SV-Pflicht.

Steuerersparnis: IAP vs. regulärer Bonus im Vergleich

Ein regulärer Bonus wird auf das Jahreseinkommen aufgeschlagen und entsprechend besteuert — Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge (ca. 21 %) werden fällig. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und voller SV-Pflicht bleiben von 3.000 € Bonus oft weniger als 1.400 € netto übrig. Die IAP hingegen kam vollständig beim Arbeitnehmer an — 3.000 € brutto = 3.000 € netto.

Alternativen 2025 — was ist noch steuerfrei?

Auch ohne die IAP gibt es 2025 und 2026 steuerfreie Möglichkeiten: Sachbezüge bis 50 € pro Monat (600 €/Jahr), Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers bis 600 € pro Jahr, das steuerfreie Jobticket (§3 Nr. 15 EStG) sowie zweckgebundene Kinderbetreuungszuschüsse ohne Betragsbegrenzung. Diese Alternativen sind jedoch auf kleinere Beträge oder spezifische Zwecke beschränkt und ersetzen die IAP nicht vollständig.

Häufige Fragen zur Inflationsausgleichsprämie

Nein. Die Steuerbefreiung nach §3 Nr. 11c EStG galt nur für Zahlungen zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024. Zahlungen ab 2025 unterliegen der normalen Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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