Kurzarbeitergeld-Rechner 2026

Wenn ein Betrieb vorübergehend Aufträge verliert, können Arbeitnehmer in Kurzarbeit gehen, anstatt entlassen zu werden. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt dann Kurzarbeitergeld, das den Einkommensverlust teilweise ausgleicht.

Angaben

Arbeitsausfall

50 % (20 h/Woche weniger)

Netto Vollzeit

2.167 €

3.200 € brutto

KUG (60 %)

560 €

steuerfrei

Gesamteinkommen

1.794 €

1.234 € + KUG

Monatlicher Einkommensverlust

-373 €

Du behältst

82,8 %

deines Nettos

82,8 % Gesamteinkommen17,2 % Ausfall

Aufschlüsselung

Brutto Kurzarbeit

50 % der regulären Arbeitszeit

1.600 €

Netto aus Kurzarbeit

nach Steuern und SV

1.234 €

Kurzarbeitergeld

60 % der Netto-Differenz (steuerfrei)

560 €

Gesamteinkommen

Netto-Kurzarbeit + KUG

1.794 €

Verlust ggü. Vollzeit

pro Monat

-373 €
Hinweis zum Jahresausgleich: KUG ist steuerfrei, erhöht aber durch den Progressionsvorbehalt deinen Grenzsteuersatz bei der Steuererklärung. Du kannst mit einer Nachzahlung rechnen, wenn du Kurzarbeitergeld > 410 € erhalten hast.
Bezugsdauer 2026: Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt aktuell 24 Monate (verlängert bis 31.12.2026 gemäß Dritter Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld). Es gelten ausschließlich die Standardsätze: 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit Kindern). Die COVID-Sondersätze (70 %/77 %/80 %/87 %) sind seit dem 30.06.2022 ausgelaufen und nicht mehr in Kraft.
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Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?

Das KUG berechnet sich auf Basis der Nettoentgeltdifferenz — der Differenz zwischen dem Netto aus normalem Arbeitspensum und dem Netto aus tatsächlich geleisteten Stunden.

Ohne kindergeldberechtigte Kinder: 60 % der Nettoentgeltdifferenz

Mit Kind: 67 % der Nettoentgeltdifferenz

Wichtig: Die erhöhten Corona-Sätze (70–87 %) sind seit dem 30. Juni 2022 ausgelaufen.

Bezugsdauer — verlängert bis Ende 2026

Normal gilt eine maximale Bezugsdauer von 12 Monaten. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die verlängerte Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten durch 2026 fortzuführen.

Sozialversicherung während der Kurzarbeit

Während der Kurzarbeit zahlen Arbeitnehmer SV-Beiträge nur auf ihren tatsächlich verdienten Lohn. Für die Ausfallstunden übernimmt der Arbeitgeber die SV-Beiträge allein — auf Basis von 80 % des fiktiven Sollentgelts. Rentenansprüche und Krankenversicherungsschutz bleiben vollständig erhalten.

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Immer der Arbeitgeber. Er muss den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen und das Kurzarbeitergeld beantragen. Du als Arbeitnehmer musst nichts beantragen.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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