Firmenwagen- & Dienstwagenrechner 2026

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Was kostet dich der Dienstwagen wirklich? Berechne den geldwerten Vorteil nach der 1-%-Regelung und sieh, wie viel Netto du durch die Versteuerung verlierst.

Angaben

€
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Geldwerter Vorteil

Privatnutzungsvorteil (1 % × 35.000 €)350 €
Fahrtkosten-Vorteil (0,03 % × 20 km × 20 AT)4.200 €
Geldwerter Vorteil gesamt4.550 €

Zu versteuerndes Bruttogehalt (inkl. Sachbezug)

8.550 € / Monat

Ohne Firmenwagen

4.000 € brutto

2.625 €

netto / Monat

Mit Firmenwagen

8.550 € brutto (eff.)

5.003 €

netto / Monat

Der Firmenwagen kostet dich netto

-2.378 €

an Steuern pro Monat (-28.540 € / Jahr)

Du sparst die Kosten für Auto, Versicherung, Wartung & Kraftstoff — das rechnet sich fast immer.

Geldwerter Vorteil von 4.550 €/Monat erhöht dein steuerpflichtiges Einkommen. Die 1-%-Regelung ist einfach und pauschal — wer beruflich wenig fährt, kann mit einem Fahrtenbuch oft Geld sparen.

Geldwerter Vorteil nach Fahrzeugtyp und Listenpreis

FahrzeugtypSatz / MonatBei 40.000 € Listenpreis
Verbrenner1,00 %400 €
Plug-in-Hybrid0,50 %200 €
Elektro (Listenpreis ≤ 100.000 €)0,25 %100 €
Elektro (Listenpreis > 100.000 €)0,50 %—

Nur der reine Privatnutzungsvorteil — der zusätzliche Fahrtkosten-Vorteil für den Arbeitsweg (0,03 % × km) kommt jeweils oben drauf.

Häufige Fragen zum Firmenwagen

Die 1-%-Regelung ist eine pauschale Methode zur Versteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Jeden Monat wird 1 % des Brutto-Listenpreises (inkl. Mehrwertsteuer und Sonderausstattung) als geldwerter Vorteil zu deinem Bruttogehalt hinzugerechnet und versteuert. Dazu kommt der Fahrtkosten-Vorteil: 0,03 % des Listenpreises × einfache Entfernung × 20 Arbeitstage.
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Steuerlich & rechnerisch geprüft

Geprüft von der bruttocheck.de Finanzredaktion

Die Rechenlogik basiert auf den amtlichen Programmablaufplänen (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und den gültigen Beitragssätzen für 2026.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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