Ausbildungsförderung
BAföG-Rückzahlung 2025
Wie viel BAföG-Darlehen muss ich zurückzahlen — und wann bin ich schuldenfrei? Vergleiche Ratenzahlung und Einmalzahlung mit 50 % Erlass.
Angaben
Darlehensanteil (50 %, max. 10.010 €): 10.010 €
Darlehensanteil (Rückzahlung)
10.010 €
Auf 10.010 € gedeckelt (gesetzliches Maximum)
Ratenzahlung
Monatliche Rate
130 €
Quartalsrate
390 €
Tipp: Einkommenserlass
Wer nach Abzug der Darlehensraten ein Nettoeinkommen unter ca. 1.145 €/Monat hat, kann beim BAföG-Amt einen Einkommenserlass beantragen. Die Raten werden dann ausgesetzt, bis das Einkommen steigt.
Häufige Fragen zur BAföG-Rückzahlung
Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?
Nur der Darlehensanteil (50 % des erhaltenen BAföG) muss zurückgezahlt werden — und das maximal bis zu 10.010 €. Auch wenn du insgesamt mehr erhalten hast, ist die Rückzahlungspflicht auf diesen Betrag gedeckelt. Die andere Hälfte ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wann beginnt die BAföG-Rückzahlung?
Die Rückzahlung beginnt frühestens 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) schickt dir dann einen Bescheid. Die Standardrate beträgt 390 € pro Quartal (130 €/Monat).
Lohnt sich die Einmalzahlung?
Im 3. Jahr nach dem Zahlungsbeginn kannst du die gesamte Restschuld auf einmal begleichen und erhältst dabei 50 % Erlass. Das lohnt sich fast immer, sofern du die Mittel zur Verfügung hast — du sparst teils mehrere Tausend Euro.
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