Elterngeld-Rechner 2026

Elterngeld ersetzt nach der Geburt eines Kindes einen Teil des weggefallenen Einkommens. Wie hoch es ausfällt, hängt von deinem Nettoeinkommen vor der Geburt ab. Dieser Rechner berechnet dein Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Geschwisterbonus nach §2 BEEG.

Angaben

+10 % (mind. +75 €/Monat)

Basiselterngeld

1.300 €

pro Monat (65.0 % Ersatz)

für

12 Monate

Elterngeld gesamt15.600 €

Basiselterngeld

1.300 €

12 Monate

= 15.600 € gesamt

ElterngeldPlus

650 €

24 Monate

= 15.600 € gesamt

Details der Berechnung

Durchschnittliches Netto vor Geburt2.000 €
Ersatzrate65.0 %
Basiselterngeld / Monat1.300 € (min. 300 €, max. 1.800 €)
ElterngeldPlus / Monat650 € (min. 150 €, max. 900 €)
Bezugsdauer Basis12 Monate
Einkommen gesichert65,0 % des Nettos
Einkommensgrenze 2026: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 150.000 € (Alleinerziehende) bzw. 200.000 € (Paar) entfällt der Anspruch auf Elterngeld. ElterngeldPlus lässt sich gut mit Teilzeitarbeit (bis 32 h/Woche) kombinieren.
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Wie wird Elterngeld berechnet?

Das Elterngeld beträgt in der Regel 67 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Allerdings gilt:

NettoeinkommenErsatzrate
Unter 1.200 €67 %
1.200 € – 1.240 €Sinkt gleitend von 67 % auf 65 %
Über 1.240 €65 %

Minimalbetrag: 300 €/Monat

Maximalbetrag: 1.800 €/Monat

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus

Basiselterngeld wird bis zu 14 Monate lang gezahlt (12 Monate für einen Elternteil, 2 weitere Partnermonate wenn beide in Elternzeit gehen). ElterngeldPlus ist die halbe Leistung, dafür für den doppelten Zeitraum — besonders geeignet für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten.

Geschwisterbonus

Wer noch ein Kind unter 3 Jahren (oder ein Kind unter 6 Jahren mit Behinderung) im Haushalt hat, erhält einen Geschwisterbonus von 10 % auf das Elterngeld — mindestens aber 75 € mehr pro Monat.

Häufige Fragen zum Elterngeld

Das Elterngeld basiert auf dem Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld werden herausgerechnet. Einkommen aus Selbstständigkeit wird gesondert berechnet.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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