Elternzeit — Definition & Erklärung
Elternzeit ist dein Recht auf unbezahlte Freistellung nach der Geburt eines Kindes, die bis zu 3 Jahre dauern kann und dir besondere Schutzrechte gewährt.
Während deiner Elternzeit erhältst du kein Gehalt; dein Nettoverdienst sinkt auf das Niveau des Elterngeldes, das 65–67 % deines vorherigen Nettoeinkommens beträgt, was zu einem spürbaren finanziellen Unterschied führt.
Was ist Elternzeit?
Elternzeit ist ein gesetzlich verankertes Recht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, sich nach der Geburt eines Kindes von der Arbeit freistellen zu lassen. Dieses Recht ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und gilt für die Betreuung des eigenen Kindes. Beide Elternteile haben das Recht auf Elternzeit und können diese gleichzeitig oder nacheinander in Anspruch nehmen. Der grundsätzliche Anspruch auf Elternzeit erstreckt sich pro Kind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.
Während der Elternzeit ruht dein Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, du musst nicht arbeiten und dein Arbeitgeber zahlt dir kein Gehalt. Anstelle des Gehalts kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld vom Staat beziehen, um deinen Einkommensausfall auszugleichen. Ein wichtiger Aspekt der Elternzeit ist der besondere Kündigungsschutz: Sobald du Elternzeit angemeldet hast, darf dein Arbeitgeber dir in der Regel nicht mehr kündigen. Dieser Schutz gilt ab dem Zeitpunkt der Anmeldung bis zum Ende deiner Elternzeit.
Anspruch auf Elternzeit haben grundsätzlich alle angestellten Personen, unabhängig von der Größe des Betriebs oder deiner bisherigen Beschäftigungsdauer. Wichtig ist, dass du mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst und es selbst betreust. Dies ermöglicht es dir, dich intensiv um dein Kind zu kümmern, während dein Arbeitsplatz für dich erhalten bleibt.
Die Elternzeit kann flexibel gestaltet werden. Bis zu 24 Monate der gesamten 36 Monate Elternzeit können mit Zustimmung deines Arbeitgebers auf einen späteren Zeitpunkt übertragen werden, nämlich bis zum 8. Geburtstag deines Kindes. Dies ermöglicht dir, auch später noch Phasen der intensiven Kinderbetreuung zu ermöglichen.
Elternzeit im Detail
Die maximale Dauer deiner Elternzeit beträgt 3 Jahre (36 Monate) pro Kind (§ 15 Abs. 2 BEEG). Du kannst diese Zeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen. Beachte jedoch, dass für die Aufteilung in mehr als zwei Abschnitte (also für den dritten oder weitere Abschnitte) die Zustimmung deines Arbeitgebers erforderlich ist. Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen, was bedeutet, dass theoretisch beide Partner für die gesamte Dauer von 36 Monaten freigestellt sein könnten.
Während deiner Elternzeit ist es dir erlaubt, Teilzeit zu arbeiten, und zwar bis zu 32 Stunden pro Woche (§ 15 Abs. 4 BEEG). Dies kannst du bei deinem aktuellen Arbeitgeber tun oder auch bei einem anderen Arbeitgeber. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten hast du sogar einen einklagbaren Anspruch darauf, deine Arbeitszeit zu verringern. Das Elterngeld Plus ist eine zusätzliche Unterstützung, die Teilzeitarbeit attraktiver macht, indem sie die Bezugsdauer verlängert. Wenn du in Teilzeit arbeitest, reduziert sich dein Einkommen entsprechend, und dein Elterngeld wird daran angepasst.
Die Anmeldung deiner Elternzeit muss schriftlich erfolgen und zwar mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber (§ 16 Abs. 1 BEEG). Bei der Anmeldung musst du unbedingt angeben, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre du Elternzeit nehmen möchtest. Der besondere Kündigungsschutz beginnt bereits ab dem Zeitpunkt, an dem dein Arbeitgeber deine schriftliche Anmeldung erhalten hat.
Beispiel
Stell dir vor, dein Bruttogehalt beträgt 3.800 € monatlich, was einem Nettogehalt von etwa 2.450 € entspricht. Wenn du nun 14 Monate Elternzeit nimmst und Elterngeld beziehst, errechnet sich dieses basierend auf deinem Nettogehalt. Das Elterngeld beträgt in der Regel 67 % deines Nettoeinkommens, also 67 % von 2.450 €, was ungefähr 1.641,50 € ergibt. Dieses Elterngeld ist nach oben gedeckelt (aktuell auf 1.800 €). Dein monatlicher Einkommensverlust im Vergleich zu deinem Nettogehalt während der Elternzeit wäre somit etwa 808,50 € (2.450 € - 1.641,50 €). Wenn dein Partner ebenfalls zwei sogenannte 'Partnermonate' in Anspruch nimmt, kann sich die Bezugsdauer des Elterngeldes verlängern, ohne dass es gekürzt wird. Alternativ könntest du ElterngeldPlus beantragen, was dir über einen längeren Zeitraum (bis zu 28 Monate) einen geringeren Betrag (ca. 820,75 € pro Monat) auszahlen würde, was gut mit einer parallelen Teilzeitbeschäftigung von 30 Stunden pro Woche vereinbar ist.
Berechnung
Schritt 1: Anmeldung deiner Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber, mindestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn (§ 16 BEEG). Schritt 2: Ermittlung der Dauer: Deine Elternzeit kann maximal 36 Monate pro Kind dauern und muss bis zum 3. Geburtstag des Kindes genommen werden. Schritt 3: Prüfung von Teilzeit: Bis zu 32 Stunden pro Woche sind möglich. In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern hast du einen rechtlichen Anspruch auf Teilzeit. Schritt 4: Berechnung des Elterngeldes: Dies sind 65-67 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der 12 Monate vor der Geburt deines Kindes. Mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Schritt 5: Überlegung zu ElterngeldPlus: Dies entspricht 50 % des normalen Elterngeldes, ermöglicht aber eine doppelt so lange Bezugsdauer (maximal 28 Monate) und passt gut zu Teilzeitarbeit.
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Häufige Fragen zu Elternzeit
Kann ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben?
Ja, du darfst während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, auch bei einem neuen Arbeitgeber. Dies schließt auch einen Minijob mit ein, solange die Gesamtarbeitszeit die Grenze von 32 Stunden nicht überschreitet.
Wie melde ich meine Elternzeit an und ab wann gilt der Kündigungsschutz?
Du musst deine Elternzeit mindestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich bei deinem Arbeitgeber anmelden (§ 16 Abs. 1 BEEG). Der besondere Kündigungsschutz beginnt bereits ab dem Eingang deiner schriftlichen Anmeldung beim Arbeitgeber.
Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit?
Elternzeit ist die rechtliche Freistellung von der Arbeit, während der dein Arbeitsverhältnis ruht. Elterngeld ist eine finanzielle Leistung vom Staat, die dir helfen soll, deinen Einkommensausfall während der Elternzeit auszugleichen. Man kann Elternzeit auch ohne Elterngeld nehmen und umgekehrt.
Kann mein Arbeitgeber meine Elternzeit ablehnen?
Einen Anspruch auf Elternzeit selbst kann dein Arbeitgeber nicht ablehnen, da es ein gesetzliches Recht ist. Er kann aber unter bestimmten Umständen und bei dringenden betrieblichen Gründen die Inanspruchnahme der Elternzeit um maximal 4 Wochen verschieben. Ein Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit kann bei entgegenstehenden betrieblichen Erfordernissen abgelehnt werden.
Kann ich meine Elternzeit verlängern, wenn mein Kind krank wird?
Die Elternzeit selbst kann nicht einfach so verlängert werden, nur weil dein Kind krank ist. Allerdings gibt es Regelungen, die eine Unterbrechung oder Verschiebung der Elternzeit bei bestimmten Umständen, wie z.B. einer schweren Erkrankung des Kindes, ermöglichen können. Hier solltest du dich individuell beraten lassen.
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