ArbeitsrechtAktualisiert: Januar 2026

Geringfügige Beschäftigung — Definition & Erklärung

Entdecke die geringfügige Beschäftigung: Dein Weg zum Verdienst bis 538 €/Monat mit wenigen Abzügen und vollem Schutz.

Kurz & bündig

Bei einer geringfügigen Beschäftigung mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entspricht dein Nettolohn fast vollständig deinem Bruttolohn, da kaum eigene Abzüge anfallen.

Was ist Geringfügige Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung, umgangssprachlich oft als Minijob bezeichnet, ist eine Beschäftigungsform, bei der dein monatliches Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 538 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass du bis zu diesem Betrag steuer- und sozialversicherungsrechtlich besonders behandelt wirst, was für dich oft zu einem höheren Nettoentgelt führt.

Für Arbeitgeber sind diese Beschäftigungsverhältnisse ebenfalls attraktiv, da sie von der Beitragszahlung zur Sozialversicherung und Lohnsteuer weitgehend befreit sind und stattdessen pauschale Abgaben entrichten. Dies ermöglicht es vielen Unternehmen, flexibel auf Personalbedarf zu reagieren und dir gleichzeitig eine Möglichkeit zu geben, dein Einkommen aufzubessern.

Die wichtigste Besonderheit für dich als Arbeitnehmer betrifft die Sozialversicherung. Grundsätzlich bist du bei einem Minijob rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass ein kleiner Anteil deines Verdienstes in die Rentenkasse fließt. Du hast jedoch die Möglichkeit, dich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. In diesem Fall erhältst du den vollen Nettobetrag deines Bruttolohns ausgezahlt.

Geringfügige Beschäftigung im Detail

Die Grenze für die geringfügige Beschäftigung liegt im Jahr 2026 bei 538 Euro pro Monat. Dies entspricht einem Jahresverdienst von 6.456 Euro (12 x 538 Euro). Überschreitest du diese Grenze regelmäßig, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor.

Als Arbeitnehmer bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Dein Eigenanteil zur Rentenversicherung beträgt 3,6 % deines Bruttogehalts. Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, zahlt dein Arbeitgeber stattdessen einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung. In diesem Fall trägst du keine eigenen Kosten für die Rentenversicherung und dein Nettolohn entspricht deinem Bruttolohn.

Der Arbeitgeber zahlt für geringfügig Beschäftigte pauschale Abgaben: 2 % Lohnsteuer (wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreist, zahlt der Arbeitgeber 12% pauschale RV-Beiträge, ansonsten 15% pauschale RV-Beiträge). Es fallen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, wenn es sich um einen reinen Minijob handelt und keine weitere Hauptbeschäftigung besteht.

Rechtliche Grundlage bildet § 8 SGB IV (Sozialgesetzbuch IV) für die Definition der geringfügigen Beschäftigung und § 5 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) für die Regelungen zur befristeten oder geringfügigen Beschäftigung.

Beispiel

Du verdienst 538 € brutto im Monat und hast dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dein Arbeitgeber zahlt die Pauschalabgaben. In diesem Fall erhältst du 538 € netto ausgezahlt.

Berechnung

Bruttolohn (bis 538 €/Monat) - Dein Rentenversicherungsanteil (3,6% des Bruttolohns, falls nicht befreit) = Nettolohn

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Häufige Fragen zu Geringfügige Beschäftigung

Wie hoch ist die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung im Jahr 2026?

Die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung im Jahr 2026 beträgt 538 Euro pro Monat. Das entspricht einem Jahresverdienst von 6.456 Euro.

Bin ich bei einem Minijob sozialversicherungspflichtig?

Grundsätzlich bist du rentenversicherungspflichtig (3,6% Eigenanteil). Von der Rentenversicherungspflicht kannst du dich aber befreien lassen. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen bei einem Minijob nicht an.

Kann ich mehrere Minijobs kombinieren?

Ja, du kannst mehrere geringfügige Beschäftigungen haben, solange die Summe deiner Entgelte aus allen geringfügigen Beschäftigungen die Grenze von 538 Euro im Monat nicht überschreitet. Überschreitest du diese Grenze, werden die Beschäftigungen zusammengerechnet und sind sozialversicherungspflichtig.

Was passiert, wenn ich die Verdienstgrenze bei einem Minijob überschreite?

Wenn dein Verdienst die Grenze von 538 Euro pro Monat regelmäßig überschreitet, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung. Dann fallen die üblichen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern an, es sei denn, es liegt eine vorübergehende Überschreitung vor (bis zu 3 Monate im Kalenderjahr, aber nicht mehr als 1.614 Euro in diesen Monaten).

Welche Vorteile hat die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob?

Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, erhältst du deinen vollen Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt. Allerdings sammelst du dann keine Rentenansprüche mehr aus dieser Beschäftigung an.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.