ALG I
Arbeitslosengeld-I-Rechner 2026
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung — du hast sie durch deine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung selbst erworben. Dieser Rechner zeigt dir, wie viel du voraussichtlich erhalten würdest und wie lange dein Anspruch besteht.
Angaben
Das Arbeitsamt nutzt für die Berechnung die Steuerklasse, die du zuletzt hattest.
Bestimmt die maximale Bezugsdauer (§147 SGB III)
Dein Arbeitslosengeld I
1.401 €
pro Monat (60 % Leistungssatz)
für
12 Monate
Letztes Netto
2.335 €
3.500 € brutto
ALG I sichert
60,0 %
deines Nettoeinkommens
Details der Berechnung
Bezugsdauer nach Versicherungszeit (§147 SGB III)
12 Beitragsmonate → 6 Monate ALG
6 Mon.
16 Beitragsmonate → 8 Monate ALG
8 Mon.
20 Beitragsmonate → 10 Monate ALG
10 Mon.
24 Beitragsmonate → 12 Monate ALG
12 Mon.
Wer hat Anspruch auf ALG I?
- In den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Anwartschaftszeit)
- Persönliche Anmeldung als arbeitslos beim Arbeitsamt
- Bereit und fähig, einer mindestens 15-Stunden-Woche nachzugehen
- Keine eigene Kündigung ohne wichtigen Grund (sonst Sperrzeit bis 12 Wochen)
Keinen Anspruch haben: Selbstständige, Freiberufler (außer freiwilliger Versicherung nach §28a SGB III) und Beamte.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?
ALG I berechnet sich auf Basis des Bemessungsentgelts — dem durchschnittlichen täglichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate, gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze.
Ohne kindergeldberechtigte Kinder: 60 % des pauschalierten Nettoentgelts
Mit kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt: 67 % des pauschalierten Nettoentgelts
Bezugsdauer ALG I 2026
| Versicherungszeit | Mindestalter | Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | — | 6 Monate |
| 16 Monate | — | 8 Monate |
| 20 Monate | — | 10 Monate |
| 24 Monate | — | 12 Monate |
| 30 Monate | 50 Jahre | 15 Monate |
| 36 Monate | 55 Jahre | 18 Monate |
| 48 Monate | 58 Jahre | 24 Monate |
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld I
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Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.
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