Teilzeit-Rechner 2026

Du überlegst, auf Teilzeit zu wechseln? Berechne, wie sich dein Brutto und Netto verändern — und was sich noch ändert.

Angaben

h/Wo

= 50 % von Vollzeit

Vollzeit (40 h/Wo.)

Brutto / Monat

3.800 €

Netto / Monat

2.500 €

Netto / Jahr

29.994 €

Stundenlohn (brutto)

21,92 €/h

Teilzeit (20 h/Wo.)

Brutto / Monat

1.900 €

Netto / Monat

1.424 €

Netto / Jahr

17.085 €

Stundenlohn (brutto)

21,92 €/h

Was ändert sich?

Brutto / Monat

3.800 €1.900 €

-1.900 €

Netto / Monat

2.500 €1.424 €

-1.076 €

Netto / Jahr

29.994 €17.085 €

-12.909 €

Netto Teilzeit als Anteil von Vollzeit

57 % des Vollzeit-Nettos bei 50 % der Stunden — progressiver Steuervorteil!

Deine Rechte bei Teilzeit

  • Urlaub: Urlaubsanspruch bleibt im Verhältnis zu den Arbeitstagen erhalten (z. B. 4 statt 5 Tage/Woche = 80 % des Urlaubs).
  • Sozialversicherung: Du bleibst vollständig sozialversichert. Rentenansprüche werden anteilig berechnet.
  • Anspruch: Arbeitnehmer in Betrieben ab 15 Mitarbeitern haben nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Teilzeit (§ 8 TzBfG).
  • Brückenzeit: Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz kannst du befristet in Teilzeit wechseln und anschließend zurück in Vollzeit.

Häufige Fragen zur Teilzeit

Wie wird das Teilzeit-Gehalt berechnet?

Das Teilzeitgehalt ergibt sich anteilig aus dem Vollzeitgehalt: Teilzeitbrutto = Vollzeitbrutto × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden). Bei 20 Stunden statt 40 Stunden und einem Vollzeitgehalt von 3.800 € ergibt das 1.900 € brutto. Das Netto fällt oft leicht günstiger aus als die reine Halbierung, weil du in einer niedrigeren Progressionsstufe der Lohnsteuer landest.

Habe ich als Teilzeitkraft einen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit?

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sieht die sogenannte Brückenzeit vor: Du kannst für 1 bis 5 Jahre befristet in Teilzeit wechseln und hast danach Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Voraussetzung: der Betrieb hat mindestens 45 Mitarbeiter. Für unbefristete Teilzeit (§ 8 TzBfG) gibt es dagegen keinen gesetzlichen Rückkehranspruch auf Vollzeit — aber der Arbeitgeber muss dich vorrangig berücksichtigen, wenn ein Vollzeitplatz frei wird.

Wie verändert sich mein Rentenanspruch bei Teilzeit?

Rentenansprüche richten sich nach den eingezahlten Rentenbeiträgen, die wiederum vom Bruttogehalt abhängen. Bei Teilzeit zahlt du proportional weniger ein, was sich später in einem niedrigeren Rentenanspruch niederschlägt. Wer langfristig Teilzeit arbeitet, sollte daher über freiwillige zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder private Altersvorsorge nachdenken, um die Rentenlücke zu schließen.

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