Reisekostenrechner 2026

Berechne die steuerfreien Erstattungsbeträge für deine Dienstreise: Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und Übernachtung — nach den aktuellen deutschen Regelungen 2026.

Reiseangaben

Anspruch auf 14 € Verpflegungspauschale je An-/Abreisetag

km

Abrechnung

Fahrtkosten

300 km × 0,30 €

90 €

Verpflegungspauschale

1 × 28 € + 2 × 14 €

56 €

Übernachtungskosten

2 Nacht/Nächte × 20 € (Pauschale)

40 €

Gesamterstattung

Steuerfreier Erstattungsbetrag

186 €

Steuerfreie Erstattung

Fahrtkosten: 0,30 € je km mit dem privaten PKW sind steuerfrei erstattungsfähig. Alternativ können tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden.

Verpflegungspauschalen 2026: 14 € bei Abwesenheit ab 8h (An-/Abreisetage), 28 € bei voller Abwesenheit über 24h — steuerfrei, wenn vom Arbeitgeber erstattet.

Übernachtung: Tatsächliche Hotelkosten oder 20 € Pauschale. Bei längeren Dienstreisen ggf. abweichende Regeln prüfen.

Diese Beträge sind bei Erstattung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Durchschnitt pro Reisetag

62,00 €

bei 3 Reisetagen

Häufige Fragen zu Reisekosten

Was sind Verpflegungspauschalen?

Verpflegungsmehraufwandspauschalen (umgangssprachlich Tagegeld) entschädigen Arbeitnehmer für Mehrkosten bei auswärtiger Tätigkeit. Für Inlandsreisen gelten 2026: 14 € bei Abwesenheit ab 8 Stunden (z. B. An- und Abreisetag) sowie 28 € für volle Tage (24h-Abwesenheit). Erstattet der Arbeitgeber diese Beträge, sind sie für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wie viel Kilometergeld bekomme ich?

Für die Nutzung des privaten PKW auf Dienstreisen gilt 2026 ein Kilometersatz von 0,30 € pro Kilometer. Dieser Betrag deckt Kraftstoff, Verschleiß und anteilige Fixkosten und ist bis zu dieser Höhe steuerfrei erstattungsfähig. Beifahrer in derselben Sache können zusätzlich 0,02 € je km erhalten. Alternativ können die tatsächlichen Kosten für Bahn, Flug oder Mietwagen erstattet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Erstattung und Abzug?

Erstattet der Arbeitgeber die Reisekosten, sind diese für den Arbeitnehmer steuerfrei (bis zu den Pauschalen). Zahlt der Arbeitgeber nicht oder nur teilweise, können die Reisekosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden — der Effekt ist geringer als eine direkte Erstattung, da nur der Steuervorteil bleibt.

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