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Solidaritätszuschlag 2026: Soli berechnen
Zahlst du noch Solidaritätszuschlag? Berechne, ob du unterhalb der Freigrenze liegst, in der Gleitzone bist oder den vollen Satz von 5,5 % zahlst.
Angaben
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) findest du z. B. auf deinem Steuerbescheid oder über den Brutto-Netto-Rechner.
Soli pro Monat
0 €
Soli pro Jahr
0 €
Befreit — unterhalb der Freigrenze
Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Lohn-/Einkommensteuer pro Jahr. Deine berechnete Steuer beträgt 8.835 € pro Jahr.
Du fragst dich, ob du noch Solidaritätszuschlag zahlen musst und wie hoch er ausfällt? Hier erfährst du, wie der Solidaritätszuschlag berechnet wird und ob du davon betroffen bist.
Wie wird der Solidaritätszuschlag berechnet?
Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, beträgt 5,5 % deiner Lohn- oder Einkommensteuer, nicht deines Bruttogehalts. Seit 2021 wird er nur noch von Besserverdienenden erhoben: Liegt deine jährliche Steuer bei höchstens 20.350 € (Stand 2026, Einzelveranlagung), zahlst du keinen Soli. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich die Freigrenze auf 40.700 €.
Oberhalb der Freigrenze beginnt die Milderungszone: Der Soli beträgt dort 11,9 % des Betrags, um den deine Steuer die Freigrenze übersteigt, höchstens aber 5,5 % der Steuer. Dadurch steigt die Belastung gleitend an. Bei einer Einzelveranlagung ist der volle Satz von 5,5 % ab einer Jahressteuer von rund 37.840 € erreicht.
Der Soli wird zusätzlich zur Lohnsteuer monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und auf der Gehaltsabrechnung getrennt ausgewiesen. Auf Kapitalerträge fällt er weiterhin zusammen mit der Abgeltungsteuer an (25 % zuzüglich 5,5 % Soli darauf), unabhängig von der Freigrenze. Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung des Solidaritätszuschlags mit Beschluss vom 26. März 2025 (2 BvR 1505/20) für verfassungsgemäß erklärt.
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 € im Jahr beträgt die Einkommensteuer nach dem Grundtarif 2026 rund 14.230 €. Das liegt unter der Freigrenze von 20.350 €, der Soli beträgt 0 €.
Beispiel 2: Bei 90.000 € zvE ergibt sich eine Steuer von rund 26.660 €. Das liegt über der Freigrenze, die Milderungszone greift: (26.660 € − 20.350 €) × 11,9 % ≈ 751 € Soli im Jahr, also rund 63 € im Monat. Der volle Satz von 5,5 % wäre mit 1.466 € deutlich höher.
Beispiel 3: Bei 120.000 € zvE beträgt die Steuer rund 39.260 €. Das liegt über der Grenze von etwa 37.840 €, der volle Satz gilt: 39.260 € × 5,5 % ≈ 2.160 € Soli im Jahr, also rund 180 € im Monat.
Häufige Fragen
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Die Rechenlogik basiert auf den amtlichen Programmablaufplänen (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und den gültigen Beitragssätzen für 2026.
Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.
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