BAföG-Rechner 2025

Habe ich Anspruch auf BAföG — und wie viel? Berechne deinen voraussichtlichen Anspruch inkl. Zuschuss- und Darlehensanteil.

Angaben

Max. BAföG: 992 €/Monat

Freibetrag: 290 €/Monat (anrechnungsfrei)

Jedes Geschwisterkind erhöht den Freibetrag um 610 €

Elternfreibetrag: 2.415 €/Monat

Voraussichtlicher BAföG-Anspruch

700 €

pro Monat

Zusammensetzung

Zuschussanteil (nicht rückzahlbar)
350 €/Monat
Darlehensanteil (Darlehen)
350 €/Monat
50 % Zuschuss50 % Darlehen

Jahresbetrag gesamt

8.394 €

Voraussichtl. Rückzahlung

4.197 €

(Darlehen, max. 10.010 €)

Anrechnungen

Anrechnung Elterneinkommen- 293 €
BAföG nach Anrechnung700 €

Hinweis

Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Der genaue BAföG-Betrag wird individuell vom Studierendenwerk berechnet. Antrag stellen unter bafoeg-digital.de.

Vereinfachte Berechnung nach §§23–24 BAföG. Individuelle Feststellung nur durch das Studierendenwerk. Eigenes Vermögen, Geschwister-BAföG und Sonderfälle nicht berücksichtigt.

Häufige Fragen zum BAföG

Wie viel BAföG kann ich maximal bekommen?

Der Höchstsatz liegt 2025 bei 992 €/Monat für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Wer noch zu Hause wohnt, erhält maximal 529 €/Monat. Davon sind 50 % ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und 50 % ein Darlehen — der maximale Rückzahlungsbetrag ist auf 10.010 € begrenzt.

Wie wird das Elterneinkommen angerechnet?

Erst ab einem Nettoeinkommen der Eltern über dem Freibetrag (2025: ca. 1.605 €/Monat für Alleinstehende, 2.246 €/Monat bei Verheirateten) wird das Einkommen angerechnet. Von dem übersteigenden Betrag werden ca. 50 % auf den BAföG-Anspruch angerechnet. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich der Freibetrag um 610 €.

Muss ich das BAföG zurückzahlen?

Nur die Hälfte (Darlehensanteil) muss zurückgezahlt werden — und das nur bis maximal 10.010 €. Die Rückzahlung erfolgt in Raten von 130 €/Monat und beginnt frühestens 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Bei Einmalzahlung im dritten Jahr gibt es 50 % Erlass.

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