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Einkommensteuer Rechner 2026

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Berechne die Einkommensteuer aus deinem zu versteuernden Einkommen: mit Grund- oder Splittingtarif, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Einkommensteuer

10.548 €

pro Jahr, 879 € pro Monat

Durchschnittssteuersatz

21,1 %

Steuer geteilt durch das zvE

Grenzsteuersatz

35,1 %

auf den nächsten verdienten Euro

Einkommensteuer
10.548,00 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Kirchensteuer
0,00 €
Steuern gesamt
10.548,00 €

Tarif 2026 nach § 32a EStG. Das zvE ist dein Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen, nicht das Bruttogehalt.

Grundfreibetrag 2026

12.348 €

zvE, bis dahin steuerfrei

Eingangssteuersatz

14 %

direkt über dem Grundfreibetrag

Spitzensteuersatz

42 %

ab 69.879 € zvE

„Reichensteuer“

45 %

ab 277.826 € zvE

Das Wichtigste in Kürze

  • Besteuert wird nicht das Brutto, sondern das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen.
  • Der Tarif ist progressiv und stetig: Höhere Sätze gelten nur für den Teil oberhalb der Zonengrenze, ein Steuersprung existiert nicht.
  • Beim Splittingtarif zahlt ein Paar mit 100.000 € gemeinsamem zvE 9.768 € weniger als ein Single mit demselben Einkommen.

So verlaufen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz

Die obere Linie zeigt, wie viel Prozent vom nächsten verdienten Euro an den Fiskus gehen. Die untere zeigt, welcher Anteil des gesamten zvE tatsächlich als Steuer bezahlt wird. Sie steigt langsamer, weil die niedrigeren Zonen immer mit dazugehören.
Durchschnitts- und Grenzsteuersatz 2026 nach zu versteuerndem EinkommenDer Grenzsteuersatz steigt von 14 Prozent über dem Grundfreibetrag auf 42 Prozent bei 69.879 Euro und 45 Prozent ab 277.826 Euro. Der Durchschnittssteuersatz steigt langsamer und erreicht bei 300.000 Euro rund 38,5 Prozent.0 %10 %20 %30 %40 %50 %0k50k100k150k200k250k300kGrundfreibetragGrenzsteuersatz 45 %Durchschnittssteuersatz 38,5 %
Daten als Tabelle anzeigen
Einkommensteuer 2026 nach zvE
zvEDurchschnittGrenzsteuersatz
20.000 €7,9 %24,7 %
40.000 €18,0 %31,7 %
60.000 €23,7 %38,6 %
80.000 €28,1 %42,0 %
100.000 €30,9 %42,0 %
200.000 €36,4 %42,0 %
300.000 €38,5 %45,0 %
Grundtarif 2026, zvE bis 300.000 €. Grenzsteuersatz aus der Steuerdifferenz über ±500 € berechnet, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Quelle: § 32a EStG (Einkommensteuertarif ab 2026)

Die vier Tarifzonen 2026 auf einen Blick

§ 32a EStG teilt das zvE in vier Zonen. Die Balkenbreite ist nur grob am Einkommen orientiert, die Beträge stehen darunter.
  1. Grundfreibetrag

    0 %

    bis 12.348 €

    Steuerfrei. Das Existenzminimum bleibt unbesteuert.

  2. Zone 1

    14 % → 24 %

    12.349 bis 17.799 €

    Der Satz steigt mit jedem Euro an, beginnend bei 14 %.

  3. Zone 2

    24 % → 42 %

    17.800 bis 69.878 €

    Hier liegt das Einkommen der meisten Beschäftigten. Der Satz steigt weiter an.

  4. Zone 3

    42 %

    69.879 bis 277.825 €

    Spitzensteuersatz: Jeder weitere Euro wird mit 42 % besteuert.

  5. Zone 4

    45 %

    ab 277.826 €

    „Reichensteuer“ auf den Teil des Einkommens über der Grenze.

Quelle: § 32a EStG (Einkommensteuertarif ab 2026)

Einkommensteuer 2026 nach zu versteuerndem Einkommen

Die Steuer im Grundtarif für typische Werte des zvE, mit Anteil am Einkommen und Steuer bei Zusammenveranlagung.
zvE pro JahrSteuer (Grundtarif)DurchschnittssatzGrenzsteuersatzSteuer (Splitting)
15.000 €435 €2,9 %18,9 %0 €
20.000 €1.570 €7,9 %24,7 %0 €
30.000 €4.217 €14,1 %28,2 %870 €
40.000 €7.209 €18,0 %31,7 %3.140 €
50.000 €10.548 €21,1 %35,1 %5.700 €
60.000 €14.233 €23,7 %38,6 %8.434 €
80.000 €22.464 €28,1 %42,0 %14.418 €
100.000 €30.864 €30,9 %42,0 %21.096 €
150.000 €51.864 €34,6 %42,0 %40.728 €
300.000 €115.529 €38,5 %45,0 %103.728 €
Eigene Berechnung auf volle Euro abgerundet, ohne Soli und Kirchensteuer.

Quelle: § 32a EStG (Einkommensteuertarif ab 2026)

Splittingtarif: So viel spart die Zusammenveranlagung

Das gemeinsame zvE wird halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt. Der Vorteil gegenüber der Einzelveranlagung desselben Gesamteinkommens wächst mit der Höhe des Einkommens, solange ein Partner das gesamte Einkommen verdient. Verdienen beide gleich viel, gibt es keinen Splittingvorteil.
  • 40.000 € gemeinsames zvE

    Einzel 7.209 € · Splitting 3.140 €

    4.069 € weniger
  • 60.000 € gemeinsames zvE

    Einzel 14.233 € · Splitting 8.434 €

    5.799 € weniger
  • 80.000 € gemeinsames zvE

    Einzel 22.464 € · Splitting 14.418 €

    8.046 € weniger
  • 100.000 € gemeinsames zvE

    Einzel 30.864 € · Splitting 21.096 €

    9.768 € weniger
  • 150.000 € gemeinsames zvE

    Einzel 51.864 € · Splitting 40.728 €

    11.136 € weniger
  • 250.000 € gemeinsames zvE

    Einzel 93.864 € · Splitting 82.728 €

    11.136 € weniger
Vergleich: gesamtes zvE verdient eine Person (Grundtarif) gegenüber Zusammenveranlagung. Eigene Berechnung.

Quelle: § 32a EStG (Einkommensteuertarif ab 2026)

Vom Bruttogehalt zum zu versteuernden Einkommen

Der Rechner braucht das zvE, nicht das Brutto. So kommst du ungefähr dahin:
  1. 1Einkünfte: Bei Arbeitnehmern: das Bruttogehalt des Jahres inklusive Sonderzahlungen und geldwerter Vorteile.
  2. 2− Werbungskosten: Mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Wer mehr nachweisen kann (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice), setzt die tatsächlichen Kosten an.
  3. 3− Sonderausgaben: Zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Spenden und Kirchensteuer; mindestens ein Pauschbetrag von 36 € (Zusammenveranlagung 72 €).
  4. 4− außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge: Etwa Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder Kinderfreibeträge.
  5. 5= zu versteuerndes Einkommen: Auf diesen Betrag wird der Tarif aus § 32a EStG angewendet.

Mit dem Werbungskosten-Check prüfst du, ob sich der Einzelnachweis lohnt, und der Brutto-Netto-Rechner rechnet Steuern und Sozialabgaben für dein Gehalt aus.

Drei Rechenbeispiele

Die Zahlen stammen aus demselben Rechner wie oben (Tarif 2026).

Single, 50.000 € zvE

mit 9 % Kirchensteuer

10.548 €

Einkommensteuer pro Jahr

Durchschnittssatz
21,1 %
Grenzsteuersatz
35,1 %
Soli
0 €
Kirchensteuer
949 €
Steuern gesamt
11.497 €

Single, 100.000 € zvE

mit 9 % Kirchensteuer

30.864 €

Einkommensteuer pro Jahr

Durchschnittssatz
30,9 %
Grenzsteuersatz
42,0 %
Soli
1.251 €
Kirchensteuer
2.778 €
Steuern gesamt
34.893 €

Paar, 100.000 € zvE

Zusammenveranlagung, ohne Kirche

21.096 €

Einkommensteuer pro Jahr

Durchschnittssatz
21,1 %
Grenzsteuersatz
35,2 %
Soli
0 €
Kirchensteuer
0 €
Steuern gesamt
21.096 €

Häufige Fragen zur Einkommensteuer

Die Steuer folgt dem Tarif in § 32a EStG. Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen (Grundfreibetrag) fällt keine Steuer an. Danach steigt der Satz in zwei Stufen stetig von 14 % auf 42 %, ab 69.879 € gilt 42 % auf jeden weiteren Euro, ab 277.826 € („Reichensteuer“) 45 %. Es wird also nie das ganze Einkommen mit dem Spitzensatz besteuert, sondern nur der Teil oberhalb der jeweiligen Zonengrenze.
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Steuerlich & rechnerisch geprüft

Geprüft von der bruttocheck.de Finanzredaktion

Die Rechenlogik basiert auf den amtlichen Programmablaufplänen (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und den gültigen Beitragssätzen für 2026.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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