Steuern
Einkommensteuer Rechner 2026
BewertenBerechne die Einkommensteuer aus deinem zu versteuernden Einkommen: mit Grund- oder Splittingtarif, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Einkommensteuer
10.548 €
pro Jahr, 879 € pro Monat
Durchschnittssteuersatz
21,1 %
Steuer geteilt durch das zvE
Grenzsteuersatz
35,1 %
auf den nächsten verdienten Euro
- Einkommensteuer
- 10.548,00 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Kirchensteuer
- 0,00 €
- Steuern gesamt
- 10.548,00 €
Tarif 2026 nach § 32a EStG. Das zvE ist dein Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen, nicht das Bruttogehalt.
Grundfreibetrag 2026
12.348 €
zvE, bis dahin steuerfrei
Eingangssteuersatz
14 %
direkt über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz
42 %
ab 69.879 € zvE
„Reichensteuer“
45 %
ab 277.826 € zvE
Das Wichtigste in Kürze
- Besteuert wird nicht das Brutto, sondern das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen.
- Der Tarif ist progressiv und stetig: Höhere Sätze gelten nur für den Teil oberhalb der Zonengrenze, ein Steuersprung existiert nicht.
- Beim Splittingtarif zahlt ein Paar mit 100.000 € gemeinsamem zvE 9.768 € weniger als ein Single mit demselben Einkommen.
So verlaufen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz
Daten als Tabelle anzeigen
| zvE | Durchschnitt | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| 20.000 € | 7,9 % | 24,7 % |
| 40.000 € | 18,0 % | 31,7 % |
| 60.000 € | 23,7 % | 38,6 % |
| 80.000 € | 28,1 % | 42,0 % |
| 100.000 € | 30,9 % | 42,0 % |
| 200.000 € | 36,4 % | 42,0 % |
| 300.000 € | 38,5 % | 45,0 % |
Die vier Tarifzonen 2026 auf einen Blick
Grundfreibetrag
0 %
bis 12.348 €
Steuerfrei. Das Existenzminimum bleibt unbesteuert.
Zone 1
14 % → 24 %
12.349 bis 17.799 €
Der Satz steigt mit jedem Euro an, beginnend bei 14 %.
Zone 2
24 % → 42 %
17.800 bis 69.878 €
Hier liegt das Einkommen der meisten Beschäftigten. Der Satz steigt weiter an.
Zone 3
42 %
69.879 bis 277.825 €
Spitzensteuersatz: Jeder weitere Euro wird mit 42 % besteuert.
Zone 4
45 %
ab 277.826 €
„Reichensteuer“ auf den Teil des Einkommens über der Grenze.
Einkommensteuer 2026 nach zu versteuerndem Einkommen
| zvE pro Jahr | Steuer (Grundtarif) | Durchschnittssatz | Grenzsteuersatz | Steuer (Splitting) |
|---|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 2,9 % | 18,9 % | 0 € |
| 20.000 € | 1.570 € | 7,9 % | 24,7 % | 0 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 14,1 % | 28,2 % | 870 € |
| 40.000 € | 7.209 € | 18,0 % | 31,7 % | 3.140 € |
| 50.000 € | 10.548 € | 21,1 % | 35,1 % | 5.700 € |
| 60.000 € | 14.233 € | 23,7 % | 38,6 % | 8.434 € |
| 80.000 € | 22.464 € | 28,1 % | 42,0 % | 14.418 € |
| 100.000 € | 30.864 € | 30,9 % | 42,0 % | 21.096 € |
| 150.000 € | 51.864 € | 34,6 % | 42,0 % | 40.728 € |
| 300.000 € | 115.529 € | 38,5 % | 45,0 % | 103.728 € |
Splittingtarif: So viel spart die Zusammenveranlagung
- 4.069 € weniger
40.000 € gemeinsames zvE
Einzel 7.209 € · Splitting 3.140 €
- 5.799 € weniger
60.000 € gemeinsames zvE
Einzel 14.233 € · Splitting 8.434 €
- 8.046 € weniger
80.000 € gemeinsames zvE
Einzel 22.464 € · Splitting 14.418 €
- 9.768 € weniger
100.000 € gemeinsames zvE
Einzel 30.864 € · Splitting 21.096 €
- 11.136 € weniger
150.000 € gemeinsames zvE
Einzel 51.864 € · Splitting 40.728 €
- 11.136 € weniger
250.000 € gemeinsames zvE
Einzel 93.864 € · Splitting 82.728 €
Vom Bruttogehalt zum zu versteuernden Einkommen
- 1Einkünfte: Bei Arbeitnehmern: das Bruttogehalt des Jahres inklusive Sonderzahlungen und geldwerter Vorteile.
- 2− Werbungskosten: Mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Wer mehr nachweisen kann (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice), setzt die tatsächlichen Kosten an.
- 3− Sonderausgaben: Zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Spenden und Kirchensteuer; mindestens ein Pauschbetrag von 36 € (Zusammenveranlagung 72 €).
- 4− außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge: Etwa Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder Kinderfreibeträge.
- 5= zu versteuerndes Einkommen: Auf diesen Betrag wird der Tarif aus § 32a EStG angewendet.
Mit dem Werbungskosten-Check prüfst du, ob sich der Einzelnachweis lohnt, und der Brutto-Netto-Rechner rechnet Steuern und Sozialabgaben für dein Gehalt aus.
Drei Rechenbeispiele
Single, 50.000 € zvE
mit 9 % Kirchensteuer
10.548 €
Einkommensteuer pro Jahr
- Durchschnittssatz
- 21,1 %
- Grenzsteuersatz
- 35,1 %
- Soli
- 0 €
- Kirchensteuer
- 949 €
- Steuern gesamt
- 11.497 €
Single, 100.000 € zvE
mit 9 % Kirchensteuer
30.864 €
Einkommensteuer pro Jahr
- Durchschnittssatz
- 30,9 %
- Grenzsteuersatz
- 42,0 %
- Soli
- 1.251 €
- Kirchensteuer
- 2.778 €
- Steuern gesamt
- 34.893 €
Paar, 100.000 € zvE
Zusammenveranlagung, ohne Kirche
21.096 €
Einkommensteuer pro Jahr
- Durchschnittssatz
- 21,1 %
- Grenzsteuersatz
- 35,2 %
- Soli
- 0 €
- Kirchensteuer
- 0 €
- Steuern gesamt
- 21.096 €
Häufige Fragen zur Einkommensteuer
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Geprüft von der bruttocheck.de Finanzredaktion
Die Rechenlogik basiert auf den amtlichen Programmablaufplänen (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und den gültigen Beitragssätzen für 2026.
Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.
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