Steuern
Werbungskostenpauschale 2026: 1.230 €
BewertenDie Werbungskostenpauschale heißt offiziell Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Sie beträgt 2026 1.230 € und wird automatisch von deinem Arbeitslohn abgezogen. Nur wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt es sich, sie einzeln anzugeben.
Übersteigen deine Werbungskosten die Pauschale?
Trage deine Ausgaben im Jahr ein. Der Rechner vergleicht die Summe mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.
0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer (2026)
6 € pro Tag, höchstens 210 Tage
z. B. Laptop, Bürostuhl, Fachbücher, Arbeitskleidung
z. B. Bewerbungskosten, Umzug aus beruflichem Anlass
Werbungskosten gesamt
1.536,00 €
Fahrten 1.026,00 € · Homeoffice 240,00 € · übrige 270,00 €
Du liegst 306,00 € über dem Pauschbetrag. Nur dieser Teil senkt dein zu versteuerndes Einkommen zusätzlich: Die Steuererklärung lohnt sich.
Vereinfachte Schätzung: Pro Tag gilt entweder die Entfernungs- oder die Homeoffice-Pauschale, Höchstbeträge für Entfernungspauschale (4.500 € ohne eigenes Auto) und Sonderfälle sind nicht berücksichtigt. Wie viel Steuer das spart, zeigt der Steuererstattungs-Rechner.
Pauschbetrag 2026
1.230 €
automatisch, ohne Belege
Entfernungspauschale
0,38 €
je Kilometer einfache Strecke
Homeoffice-Pauschale
6 € / Tag
bis 1.260 € im Jahr
Geplant für 2027
1.430 €
Gesetzentwurf, nicht beschlossen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch abgezogen; du musst nichts beantragen.
- Einzeln angeben lohnt sich nur, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind. Dann zählt die gesamte Summe, nicht Pauschale plus Mehrbetrag.
- Wer 0,38 € je Kilometer ansetzt, erreicht die Pauschale bei 20 km einfacher Strecke nach 162 Arbeitstagen.
So hat sich der Pauschbetrag entwickelt
Wann lohnt sich der Einzelnachweis?
- 648 Tage
5 km einfache Strecke
418 € bei 220 Fahrtagen
- 324 Tage
10 km einfache Strecke
836 € bei 220 Fahrtagen
- 216 Tage
15 km einfache Strecke
1.254 € bei 220 Fahrtagen
- 162 Tage
20 km einfache Strecke
1.672 € bei 220 Fahrtagen
- 108 Tage
30 km einfache Strecke
2.508 € bei 220 Fahrtagen
- 81 Tage
40 km einfache Strecke
3.344 € bei 220 Fahrtagen
- 65 Tage
50 km einfache Strecke
4.180 € bei 220 Fahrtagen
220 Fahrtage: 220 Tage
Daten als Tabelle anzeigen
| Einfache Strecke | Fahrtage bis 1.230 € |
|---|---|
| 5 km | 648 |
| 10 km | 324 |
| 15 km | 216 |
| 20 km | 162 |
| 30 km | 108 |
| 40 km | 81 |
| 50 km | 65 |
Welche Ausgaben zählen zu den Werbungskosten?
Fahrtkosten
Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte.
Homeoffice
6 € pro Tag im Homeoffice, höchstens für 210 Tage (1.260 € im Jahr).
Arbeitsmittel
Laptop, Monitor, Schreibtisch, Fachliteratur, Werkzeug: bei höheren Anschaffungskosten gelten Abschreibungsregeln.
Berufskleidung
Typische Berufskleidung und deren Reinigung; normale Straßenkleidung zählt nicht.
Fortbildung
Kurse, Seminare und Prüfungsgebühren mit beruflichem Bezug.
Verbände und Gewerkschaft
Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften.
Bewerbung
Bewerbungsmappen, Porto, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen.
Doppelte Haushaltsführung
Wer beruflich bedingt am Arbeitsort eine zweite Wohnung unterhält, kann Miete und Heimfahrten teilweise absetzen.
Belege musst du nicht einreichen, aber aufbewahren und auf Anforderung des Finanzamts vorlegen.
Beispiel: Was bringt der Einzelnachweis?
- Fahrtkosten (15 km, 140 Bürotage)
- 798 €
- Homeoffice (100 Tage × 6 €)
- 600 €
- Arbeitsmittel (Headset)
- 120 €
- Summe Werbungskosten
- 1.518 €
- Abzugsbetrag über dem Pauschbetrag (1.230 €)
- +288 €
- Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz (ca.)
- ≈ 86 €
Höhe der Werbungskostenpauschale 2022 bis 2026
| Jahr | Arbeitnehmer-Pauschbetrag | Hinweis |
|---|---|---|
| bis 2021 | 1.000 € | |
| 2022 | 1.200 € | |
| 2023 | 1.230 € | |
| 2024 | 1.230 € | |
| 2025 | 1.230 € | |
| 2026 | 1.230 € | aktuell |
| 2027 | 1.430 € | Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen |
Quelle: § 9a EStG (geprüft am 10.10.2026). Der Wert für 2027 stammt aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 21/8235 vom 28.09.2026) und ist noch nicht beschlossen.
Pauschale oder Einzelnachweis?
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1.230 € als Werbungskosten, auch ohne Belege. Wer beruflich mehr ausgibt, setzt die tatsächlichen Kosten an: Dann zählt nicht die Pauschale, sondern die Summe aller Belege. Ein Beispiel: Bei 1.800 € nachgewiesenen Werbungskosten mindern sich die steuerpflichtigen Einkünfte um 1.800 € statt um 1.230 €, also zusätzlich um 570 €.
Typische Posten, die den Pauschbetrag schnell übersteigen: weite Wege zur Arbeit (bei 0,38 € je Kilometer ist die Pauschale schon mit rund 3.237 Entfernungskilometern im Jahr erreicht), die Homeoffice-Pauschale (bis 1.260 €), ein neuer Laptop oder eine berufliche Weiterbildung. Mehr dazu im Homeoffice-Rechner und im Pendlerpauschale-Rechner.
Häufige Fragen zur Werbungskostenpauschale
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Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.
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