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Werbungskostenpauschale 2026: 1.230 €

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Die Werbungskostenpauschale heißt offiziell Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Sie beträgt 2026 1.230 € und wird automatisch von deinem Arbeitslohn abgezogen. Nur wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt es sich, sie einzeln anzugeben.

Übersteigen deine Werbungskosten die Pauschale?

Trage deine Ausgaben im Jahr ein. Der Rechner vergleicht die Summe mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.

0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer (2026)

6 € pro Tag, höchstens 210 Tage

z. B. Laptop, Bürostuhl, Fachbücher, Arbeitskleidung

z. B. Bewerbungskosten, Umzug aus beruflichem Anlass

Werbungskosten gesamt

1.536,00 €

Fahrten 1.026,00 € · Homeoffice 240,00 € · übrige 270,00 €

Du liegst 306,00 € über dem Pauschbetrag. Nur dieser Teil senkt dein zu versteuerndes Einkommen zusätzlich: Die Steuererklärung lohnt sich.

Vereinfachte Schätzung: Pro Tag gilt entweder die Entfernungs- oder die Homeoffice-Pauschale, Höchstbeträge für Entfernungspauschale (4.500 € ohne eigenes Auto) und Sonderfälle sind nicht berücksichtigt. Wie viel Steuer das spart, zeigt der Steuererstattungs-Rechner.

Pauschbetrag 2026

1.230 €

automatisch, ohne Belege

Entfernungspauschale

0,38 €

je Kilometer einfache Strecke

Homeoffice-Pauschale

6 € / Tag

bis 1.260 € im Jahr

Geplant für 2027

1.430 €

Gesetzentwurf, nicht beschlossen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch abgezogen; du musst nichts beantragen.
  • Einzeln angeben lohnt sich nur, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind. Dann zählt die gesamte Summe, nicht Pauschale plus Mehrbetrag.
  • Wer 0,38 € je Kilometer ansetzt, erreicht die Pauschale bei 20 km einfacher Strecke nach 162 Arbeitstagen.

So hat sich der Pauschbetrag entwickelt

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag lag lange bei 1.000 € und wurde in zwei Schritten auf 1.230 € angehoben. Für 2027 sieht ein Gesetzentwurf 1.430 € vor.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach JahrDer Pauschbetrag betrug bis 2021 1.000 Euro, 2022 1.200 Euro und seit 2023 1.230 Euro. Für 2027 sieht ein Gesetzentwurf 1.430 Euro vor.1.000 €1.200 €1.400 €20182020202220242026Entwurf 1.430 €Gesetzlich 1.230 €
Der Wert für 2027 stammt aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 21/8235) und ist noch nicht beschlossen.

Quelle: § 9a EStG (Pauschbeträge für Werbungskosten)

Wann lohnt sich der Einzelnachweis?

Allein die Fahrtkosten übersteigen den Pauschbetrag bei längeren Arbeitswegen schnell. Die Grafik zeigt, an wie vielen Arbeitstagen du die Pauschale allein mit der Entfernungspauschale erreichst.
  • 5 km einfache Strecke

    418 € bei 220 Fahrtagen

    648 Tage
  • 10 km einfache Strecke

    836 € bei 220 Fahrtagen

    324 Tage
  • 15 km einfache Strecke

    1.254 € bei 220 Fahrtagen

    216 Tage
  • 20 km einfache Strecke

    1.672 € bei 220 Fahrtagen

    162 Tage
  • 30 km einfache Strecke

    2.508 € bei 220 Fahrtagen

    108 Tage
  • 40 km einfache Strecke

    3.344 € bei 220 Fahrtagen

    81 Tage
  • 50 km einfache Strecke

    4.180 € bei 220 Fahrtagen

    65 Tage

220 Fahrtage: 220 Tage

Daten als Tabelle anzeigen
Fahrtage bis zum Erreichen des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Einfache StreckeFahrtage bis 1.230 €
5 km648
10 km324
15 km216
20 km162
30 km108
40 km81
50 km65
Eigene Berechnung: 1.230 € ÷ (Kilometer × 0,38 €), aufgerundet. Ein Arbeitsjahr hat meist 200 bis 230 Fahrtage; bei der 5-km-Strecke wird die Pauschale allein mit Fahrtkosten nicht erreicht.

Quelle: § 9a EStG (Pauschbeträge für Werbungskosten)

Welche Ausgaben zählen zu den Werbungskosten?

Alles, was beruflich veranlasst ist. Das sind die häufigsten Posten:
  • Fahrtkosten

    Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte.

  • Homeoffice

    6 € pro Tag im Homeoffice, höchstens für 210 Tage (1.260 € im Jahr).

  • Arbeitsmittel

    Laptop, Monitor, Schreibtisch, Fachliteratur, Werkzeug: bei höheren Anschaffungskosten gelten Abschreibungsregeln.

  • Berufskleidung

    Typische Berufskleidung und deren Reinigung; normale Straßenkleidung zählt nicht.

  • Fortbildung

    Kurse, Seminare und Prüfungsgebühren mit beruflichem Bezug.

  • Verbände und Gewerkschaft

    Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften.

  • Bewerbung

    Bewerbungsmappen, Porto, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen.

  • Doppelte Haushaltsführung

    Wer beruflich bedingt am Arbeitsort eine zweite Wohnung unterhält, kann Miete und Heimfahrten teilweise absetzen.

Belege musst du nicht einreichen, aber aufbewahren und auf Anforderung des Finanzamts vorlegen.

Beispiel: Was bringt der Einzelnachweis?

Eine Beschäftigte mit 15 km Arbeitsweg, 3 Tagen Homeoffice pro Woche und einem neuen Headset für den Beruf.
Fahrtkosten (15 km, 140 Bürotage)
798 €
Homeoffice (100 Tage × 6 €)
600 €
Arbeitsmittel (Headset)
120 €
Summe Werbungskosten
1.518 €
Abzugsbetrag über dem Pauschbetrag (1.230 €)
+288 €
Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz (ca.)
≈ 86 €

Höhe der Werbungskostenpauschale 2022 bis 2026

JahrArbeitnehmer-PauschbetragHinweis
bis 20211.000 €
20221.200 €
20231.230 €
20241.230 €
20251.230 €
20261.230 €aktuell
20271.430 €Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: § 9a EStG (geprüft am 10.10.2026). Der Wert für 2027 stammt aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 21/8235 vom 28.09.2026) und ist noch nicht beschlossen.

Pauschale oder Einzelnachweis?

Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1.230 € als Werbungskosten, auch ohne Belege. Wer beruflich mehr ausgibt, setzt die tatsächlichen Kosten an: Dann zählt nicht die Pauschale, sondern die Summe aller Belege. Ein Beispiel: Bei 1.800 € nachgewiesenen Werbungskosten mindern sich die steuerpflichtigen Einkünfte um 1.800 € statt um 1.230 €, also zusätzlich um 570 €.

Typische Posten, die den Pauschbetrag schnell übersteigen: weite Wege zur Arbeit (bei 0,38 € je Kilometer ist die Pauschale schon mit rund 3.237 Entfernungskilometern im Jahr erreicht), die Homeoffice-Pauschale (bis 1.260 €), ein neuer Laptop oder eine berufliche Weiterbildung. Mehr dazu im Homeoffice-Rechner und im Pendlerpauschale-Rechner.

Häufige Fragen zur Werbungskostenpauschale

1.230 €. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steht in § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG und gilt seit 2023 unverändert. Das Finanzamt zieht ihn automatisch ab, wenn du keine höheren Werbungskosten nachweist.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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