Steuererstattung berechnen 2026

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Wie viel Steuern bekommst du vom Finanzamt zurück? Schätze deine Steuererstattung oder potenzielle Nachzahlung — mit Werbungskosten, Sonderausgaben und mehr.

Angaben

€

= 3.500 € / Monat

€

z. B. Homeoffice, Berufskleidung, Fortbildung

€

z. B. Riester-Beiträge, Versicherungen, Spenden

€

z. B. Krankheitskosten, Pflegekosten

Keine Differenz

0 €

Lohnsteuer und Einkommensteuer stimmen überein.

Steuervergleich

Lohnsteuer gezahlt

Einbehalt vom Arbeitgeber (inkl. Soli)

4.672 €

Geschätzte Einkommensteuer

nach allen Abzügen und Freibeträgen

4.672 €

Differenz

0 €

Einkommensermittlung

Jahresbrutto42.000 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag− 1.230 €
Werbungskosten über Pauschale—
Sonderausgaben—
Außergewöhnliche Belastungen—
Zu versteuerndes Einkommen40.770 €
Hinweis: Diese Schätzung berücksichtigt keine Kapitaleinkünfte, Vermietung, selbstständige Einkünfte oder andere Einkunftsarten. Die tatsächliche Steuer kann abweichen. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir eine Steuerberatung oder offizielle Steuerprogramme (z. B. ELSTER).

Pauschbeträge im Überblick (2026)

PauschbetragHöheGilt für
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 € / JahrAutomatisch für Werbungskosten ohne Einzelnachweis
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 € (Ledige) / 72 € (Verheiratete)Automatisch, sofern keine höheren Ausgaben nachgewiesen
Sparer-Pauschbetrag1.000 € (Ledige) / 2.000 € (Verheiratete)Kapitalerträge bis zu dieser Höhe steuerfrei
Entfernungspauschale0,38 € / km (ab 2026 ab dem ersten km)Je einfacher Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte

Häufige Fragen zur Steuererstattung

Dein Arbeitgeber behält monatlich Lohnsteuer auf Basis deiner Steuerklasse ein. Diese basiert auf einem pauschalen Jahreseinkommen ohne individuelle Abzüge. Wenn du in deiner Einkommensteuererklärung höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machst, sinkt dein zu versteuerndes Einkommen — und damit auch deine Steuerschuld. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer wird vom Finanzamt erstattet.
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Steuerlich & rechnerisch geprüft

Geprüft von der bruttocheck.de Finanzredaktion

Die Rechenlogik basiert auf den amtlichen Programmablaufplänen (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und den gültigen Beitragssätzen für 2026.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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