Werbungskosten — Definition & Erklärung
Als Werbungskosten bezeichnest du Ausgaben, die direkt mit deinem Job zusammenhängen und deine Steuerlast mindern.
Durch die Geltendmachung von Werbungskosten reduzierst du dein zu versteuerndes Einkommen, was letztendlich zu einer niedrigeren Einkommensteuer und damit zu einem höheren Netto-Gehalt führt.
Was ist Werbungskosten?
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die du hast, um deinen Beruf auszuüben, dein Gehalt zu sichern oder deine berufliche Stellung zu verbessern. Sie sind für dich als Arbeitnehmer:in extrem wichtig, denn sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen und führen somit zu einer niedrigeren Einkommensteuer. Du kannst deine tatsächlichen Werbungskosten geltend machen, wenn diese den Pauschbetrag übersteigen. Der Fiskus berücksichtigt automatisch einen Pauschbetrag, aber wenn deine Ausgaben höher sind, lohnt es sich, jeden einzelnen Posten genau zu dokumentieren und nachzuweisen.
Dazu zählen unter anderem die Kosten für deinen Arbeitsweg (Pendlerpauschale), Fachliteratur, Arbeitsmittel wie deinen Laptop oder Büromaterial, Kosten für Fort- und Weiterbildungen, Bewerbungskosten oder auch Beiträge zu Berufsverbänden. Auch die Homeoffice-Pauschale fällt unter diese Kategorie, wenn du regelmäßig von zu Hause aus arbeitest. Wichtig ist, dass die Kosten direkt mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen und nicht privater Natur sind.
Werbungskosten im Detail
Für das Jahr 2026 gilt weiterhin ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Diesen Betrag zieht das Finanzamt automatisch von deinem Einkommen ab, wenn du keine höheren tatsächlichen Werbungskosten nachweist. Deine tatsächlichen Werbungskosten kannst du unbegrenzt absetzen, solange du sie mit Belegen nachweisen kannst. Bei der Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer 0,30 Euro pro Entfernungskilometer und ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro pro Entfernungskilometer für die Kalenderjahre 2022 bis 2026. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, an dem du überwiegend von zu Hause arbeitest und keinen anderen Arbeitsplatz aufsuchst. Maximal können jährlich 1.260 Euro für 210 Tage angesetzt werden.
Beispiel
Wenn deine nachgewiesenen Werbungskosten für das Jahr 2026 insgesamt 2.500 € betragen (z.B. 1.500 € Fahrtkosten und 1.000 € für Arbeitsmittel), kannst du von deinem zu versteuernden Einkommen 2.500 € abziehen, statt nur den Pauschbetrag von 1.230 €.
Berechnung
Summe aller beruflich veranlassten Ausgaben (z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Homeoffice-Pauschale etc.) - Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 € für 2026, falls tatsächliche Kosten niedriger sind) = Steuerlich absetzbare Werbungskosten
Passende Rechner
Häufige Fragen zu Werbungskosten
Was genau sind Werbungskosten und warum sind sie wichtig?
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die du für deinen Job tätigst. Sie sind wichtig, weil sie dein zu versteuerndes Einkommen senken und du so weniger Steuern zahlst, was dein Netto-Gehalt erhöht.
Muss ich Belege für alle meine Werbungskosten aufbewahren?
Ja, unbedingt! Für alle Ausgaben, die über dem Pauschbetrag liegen und die du geltend machen möchtest, benötigst du entsprechende Nachweise wie Rechnungen, Quittungen oder Fahrtenbücher.
Zählen auch Kosten für die Jobsuche als Werbungskosten?
Ja, Bewerbungskosten, wie z.B. für Bewerbungsfotos, Porto für Bewerbungsmappen oder Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, kannst du als Werbungskosten absetzen.
Wie hoch ist der Pauschbetrag für Werbungskosten im Jahr 2026?
Der Pauschbetrag für Werbungskosten beträgt im Jahr 2026 weiterhin 1.230 Euro. Das bedeutet, bis zu diesem Betrag musst du keine einzelnen Belege vorlegen.
Kann ich auch Ausgaben für mein Smartphone als Werbungskosten absetzen?
Ja, wenn du dein privates Smartphone auch beruflich nutzt, kannst du einen Teil der Kosten (z.B. für den Handyvertrag oder die Anschaffung) als Werbungskosten absetzen. Wichtig ist, dass du die berufliche Nutzung glaubhaft machen kannst, oft anteilig.
Verwandte Begriffe
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.