Grundfreibetrag — Definition & Erklärung
Einkommensteil, der 2026 bis 12.096 € steuerfrei ist.
Bestimmt die Untergrenze, ab der Lohnsteuer abgezogen wird.
Was ist Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum: 2026 sind die ersten 12.096 € des zu versteuernden Einkommens steuerfrei.
Grundfreibetrag im Detail
Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.192 € (Zusammenveranlagung).
Beispiel
Einkommen 30.000 € → steuerpflichtig: 30.000 − 12.096 = 17.904 €
Berechnung
Steuerpflichtiges Einkommen = zu verst. Einkommen − 12.096 €
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Häufige Fragen zu Grundfreibetrag
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.096 € für Alleinstehende; 24.192 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
Wird der Grundfreibetrag automatisch berücksichtigt?
Ja – er ist im Lohnsteuerabzug eingerechnet; kein gesonderter Antrag nötig.
Verwandte Begriffe
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