Grundfreibetrag — Definition & Erklärung
Der Grundfreibetrag ist der steuerfreie Anteil deines Einkommens. 2026 liegt er bei 12.096 € für Singles und 24.192 € für Verheiratete.
Der Grundfreibetrag legt fest, bis zu welcher Einkommensgrenze dein Bruttogehalt steuerfrei bleibt, bevor Lohnsteuer anfällt und dein Nettogehalt berechnet wird.
Was ist Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems. Er garantiert jedem Steuerzahler ein bestimmtes Einkommen, das grundsätzlich steuerfrei bleibt. Dieses Existenzminimum soll sicherstellen, dass du genügend Geld zum Leben hast, bevor der Staat überhaupt Steuern erhebt. Der Betrag wird jährlich angepasst, um die Inflation auszugleichen und die Kaufkraft zu erhalten. Ab einem bestimmten Einkommen wird der Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor die eigentliche Einkommensteuer berechnet wird.
Für verheiratete Paare oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen, die gemeinsam veranlagt werden, verdoppelt sich der Grundfreibetrag. Dies spiegelt die Tatsache wider, dass ein Haushalt oft mehr Ausgaben hat als eine Einzelperson. Die Zusammenveranlagung ermöglicht es, das Gesamteinkommen des Paares zu ermitteln und dann den doppelten Grundfreibetrag abzuziehen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Grundfreibetrag auf dein zu versteuerndes Einkommen angewendet wird. Dieses ergibt sich erst, nachdem verschiedene Abzüge (wie Werbungskosten, Sonderausgaben etc.) von deinem Bruttoeinkommen vorgenommen wurden. Der Grundfreibetrag ist also keine direkte Freigrenze auf dein Bruttogehalt, sondern eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.
Grundfreibetrag im Detail
Für das Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag:
- 12.096 Euro für ledige Steuerpflichtige.
- 24.192 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner.
Der Grundfreibetrag ist in § 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Beispiel
Wenn dein zu versteuerndes Einkommen 30.000 € im Jahr beträgt und du ledig bist, ziehst du den Grundfreibetrag von 12.096 € ab. Das steuerpflichtige Einkommen reduziert sich somit auf 17.904 € (30.000 € - 12.096 €), auf das dann die Einkommensteuer berechnet wird.
Berechnung
Steuerpflichtiges Einkommen = Zu versteuerndes Einkommen - Grundfreibetrag
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Häufige Fragen zu Grundfreibetrag
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Für das Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 € für Ledige und 24.192 € für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden.
Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?
Nein, der Grundfreibetrag wird automatisch von deinem Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt. Du musst ihn nicht extra beantragen.
Was passiert, wenn mein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt?
Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlst du keine Einkommensteuer. Dein Nettogehalt ist dann entsprechend höher.
Wie wird der Grundfreibetrag bei zusammenveranlagten Ehepaaren angewendet?
Bei der Zusammenveranlagung wird das Einkommen beider Partner addiert und dann der doppelte Grundfreibetrag (24.192 € für 2026) vom gemeinsamen zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Ist der Grundfreibetrag dasselbe wie der pauschale Werbungskostenabzug?
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Der Grundfreibetrag ist ein persönlicher Freibetrag, der das Existenzminimum sichert. Der Werbungskostenpauschbetrag (derzeit 1.230 €) berücksichtigt deine berufsbedingten Ausgaben, falls du keine höheren nachweisen kannst.
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