SteuernAktualisiert: Januar 2026

Kinderfreibetrag — Definition & Erklärung

Der Kinderfreibetrag ist ein wichtiger steuerlicher Entlastungsbetrag für Eltern, der sich 2026 auf 9.312 Euro pro Kind beläuft und dein zu versteuerndes Einkommen reduziert.

Kurz & bündig

Der Kinderfreibetrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen, was direkt zu einer geringeren Einkommensteuerschuld und damit zu einem höheren Nettoeinkommen führt, nachdem die Steuer gezahlt wurde.

Was ist Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, den Eltern für ihre Kinder erhalten können. Er dient dazu, die Kosten für den Unterhalt von Kindern steuerlich zu berücksichtigen und somit die Steuerlast zu mindern. Der Kinderfreibetrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Freibetrag für den sächlichen Lebensbedarf und dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA). Er wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt automatisch geprüft und angewendet, falls er günstiger ist als das erhaltene Kindergeld.

Das bedeutet, dass das Finanzamt bei der Veranlagung prüft, ob die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher ist als die Summe des ausgezahlten Kindergeldes für das betreffende Kalenderjahr. Ist dies der Fall, wird der Kinderfreibetrag berücksichtigt, und das zu versteuernde Einkommen wird entsprechend reduziert. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Eltern die für sie vorteilhafteste steuerliche Entlastung erhalten.

Kinderfreibetrag im Detail

Für das Jahr 2026 beträgt der gesamte Kinderfreibetrag 9.312 Euro pro Kind. Dieser Betrag teilt sich auf in 5.460 Euro für den sächlichen Lebensbedarf und 3.852 Euro für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten (BEA). Dieser Wert wird jedes Jahr im Rahmen der jährlichen Anpassung der Freibeträge überprüft und kann sich ändern.

Das zuständige Finanzamt führt stets eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird verglichen, ob die durch den Kinderfreibetrag errechnete Steuerersparnis höher ist als der Anspruch auf Kindergeld. Nur wenn der Kinderfreibetrag zu einer größeren Entlastung führt, wird er dir angerechnet. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG).

Beispiel

Angenommen, dein Grenzsteuersatz beträgt 35 %. Bei einem Kinderfreibetrag von 9.312 € im Jahr 2026 ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 3.259 € (9.312 € × 0,35). Wenn das erhaltene Kindergeld geringer ist als diese Ersparnis, profitierst du vom Kinderfreibetrag.

Berechnung

Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag = Kinderfreibetrag × Dein persönlicher Grenzsteuersatz

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Häufige Fragen zu Kinderfreibetrag

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag für das Jahr 2026?

Für 2026 beträgt der Kinderfreibetrag insgesamt 9.312 Euro pro Kind. Dieser setzt sich aus 5.460 Euro für den sächlichen Lebensbedarf und 3.852 Euro für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten zusammen.

Bekommen alle Eltern den Kinderfreibetrag automatisch?

Nein, das Finanzamt prüft automatisch, ob die Anrechnung des Kinderfreibetrags für dich günstiger ist als das erhaltene Kindergeld. Du musst also keinen Antrag stellen, aber die Steuererklärung ist meist notwendig.

Kann ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig erhalten?

Nein, das ist nicht möglich. Das Finanzamt vergleicht automatisch, welche Option (Kindergeld oder Kinderfreibetrag) dir mehr finanzielle Vorteile bringt (Günstigerprüfung). Nur die vorteilhaftere Variante wird angewendet.

Was passiert, wenn ich mehr Kindergeld bekomme als der Kinderfreibetrag an Steuerersparnis bringt?

In diesem Fall wird dir das Kindergeld angerechnet, und der Kinderfreibetrag wird nicht berücksichtigt, da das Kindergeld die steuerliche Entlastung bereits abdeckt. Du erhältst also weiterhin dein Kindergeld.

Wie wird der Kinderfreibetrag bei getrennt lebenden Eltern aufgeteilt?

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern wird der Kinderfreibetrag in der Regel hälftig aufgeteilt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein Elternteil den vollen Freibetrag erhalten kann, zum Beispiel wenn das Kind überwiegend im Haushalt des einen Elternteils lebt.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.