München Modell Rechner 2026

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Das München Modell schafft bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Gib deine Haushaltsgröße und dein Bruttoeinkommen ein und prüfe sofort, ob du die aktuelle Einkommensgrenze einhältst.

Haushalt & Einkommen

1
0

Jedes Kind zählt zur Haushaltsgröße und erhält zusätzlich einen eigenen Freibetrag.

Summe aller Bruttoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen (Jahreswert)

Einschätzung München Modell

Wahrscheinlich berechtigt

bei 1 Person im Haushalt

Berechnung

Zulässige Einkommensgrenze (anrechenbares Gesamteinkommen)35.300 €
Ca. zulässiges Bruttoeinkommen (Näherung)51.400 €
Dein angegebenes Bruttoeinkommen45.000 €
Puffer bis zur Grenze+6.400 €

Haushaltsgröße

1

1 Erw. + 0 Kinder

Monatlich (ca.)

4.283 €

zulässiges Bruttoeinkommen

Hinweis

Die Einkommensgrenze (anrechenbares Gesamteinkommen) ist exakt nach Art. 11 BayWoFG zzgl. 25 % berechnet. Das Bruttoeinkommen ist nur eine unverbindliche Näherung — die genaue Umrechnung von Brutto- in anrechenbares Einkommen hängt von individuellen Abzügen (Werbungskosten, Sozialversicherung, Freibeträge) ab. Verbindlich ist ausschließlich die Bescheinigung „München Modell" des Sozialreferats, Amt für Wohnen und Migration.

Was ist das München Modell?

Das München Modell ist ein geförderter Wohnungsbau der Landeshauptstadt München für Haushalte, deren Einkommen für den freien Wohnungsmarkt oft nicht ausreicht, die aber über den sozialen Wohnungsbau hinaus zu wenig verdienen. Es richtet sich sowohl an Mieter*innen (München Modell — Miete) als auch an Käufer*innen von Eigentumswohnungen (München Modell — Eigentum).

Zentrale Voraussetzung ist die Einhaltung einer Einkommensgrenze: Das anrechenbare Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf die in Art. 11 BayWoFG festgesetzte Einkommensgrenze um maximal 25 % übersteigen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Erst- bzw. Wiedervermietung vom Stadtrat beschlossenen Werte.

Voraussetzungen für wohnungssuchende Haushalte

  • Das anrechenbare Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder darf die Einkommensgrenze um maximal 25 % übersteigen.
  • Es gelten die zum Zeitpunkt der Erst- bzw. Wiedervermietung vom Stadtrat beschlossenen Einkommensgrenzen.
  • Nachweis gegenüber der Vermieterin/dem Vermieter durch eine aktuelle Bescheinigung „München Modell" des Sozialreferates.
  • Die Bescheinigung bestätigt zusätzlich die Berechtigung zur Anmietung einer Wohnung mit der zulässigen Zimmerzahl.

Stand: März 2026, Sozialreferat München, Amt für Wohnen und Migration.

Einkommensgrenze im München Modell (Art. 11 BayWoFG + 25 %)

HaushaltsgrößeEinkommensgrenze
1 Person35.300 €
2 Personen54.000 €
Je weitere Person13.300 €
Zusätzlich jedes Kind im Haushalt4.000 €

Das anrechenbare Gesamteinkommen zählt aller im Haushalt lebenden Personen — nicht nur der Hauptmieterin bzw. des Hauptmieters.

Zulässiges Bruttoeinkommen (Beispielhafte Näherung)

Diese Übersicht zeigt beispielhaft, welches jährliche Bruttoeinkommen des Mieter*innenhaushaltes ungefähr der oben genannten Einkommensgrenze entspricht. Die Werte sind unverbindlich und ersetzen nicht die individuelle Berechnung durch das Sozialreferat.

HaushaltsgrößeJährliches Bruttoeinkommen bis max.
1 Personca. 51.400 €
2 Personen ohne Kindca. 79.100 €
3 Personen ohne Kind/-erca. 99.100 €
4 Personen ohne Kind/-erca. 119.200 €
5 Personen ohne Kind/-erca. 139.400 €
2 Personen, davon ein Kindca. 83.800 €
3 Personen, davon ein Kindca. 103.800 €
4 Personen, davon zwei Kinderca. 128.700 €
5 Personen, davon drei Kinderca. 153.500 €
Je weitere Personca. 19.000 €
Zusätzlich jedes Kind im Haushaltca. 5.700 €

Häufige Fragen zum München Modell

Das München Modell ist ein städtisches Förderprogramm der Landeshauptstadt München, das Haushalten mit mittlerem Einkommen den Zugang zu bezahlbaren Miet- oder Eigentumswohnungen ermöglicht. Voraussetzung ist, dass das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts eine festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Keine Rechtsberatung. Dieser Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung auf Basis der amtlich veröffentlichten Einkommensgrenzen und Beispielwerte (Stand: März 2026). Die verbindliche Berechnung und Bescheinigung „München Modell" erfolgt ausschließlich durch das Sozialreferat München, Amt für Wohnen und Migration.

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