Gehaltsrechner für Arbeitgeber 2026

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Ein Bruttogehalt von 3.000 € kostet den Arbeitgeber tatsächlich deutlich mehr. Neben dem Bruttogehalt fallen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Umlagen an. Dieser Rechner zeigt die echten Gesamtlohnkosten — inklusive aller versteckten Posten.

Angaben

€

4.604 €

/ Monat

55.244 € / Jahr

82,5 % Brutto17,5 % AG-Sozialabgaben

Kostenaufstellung

Bruttogehalt (Vereinbart)

Ausgewiesenes Gehalt im Arbeitsvertrag

3.800 €

+ AG-Sozialabgaben

Rentenversicherung (AG)

9,3 % bis BBG

+353 €

Krankenversicherung (AG)

7,3 % + halber Ø-Zusatzbeitrag (1,45 %) bis BBG

+333 €

Pflegeversicherung (AG)

1,8 % bis BBG

+68 €

Arbeitslosenversicherung (AG)

1,3 % bis BBG

+49 €

AG-Anteil Sozialabgaben gesamt

+804 €

Gesamtkosten Arbeitgeber

Brutto + AG-Sozialabgaben

4.604 €

55.244 € / Jahr

Zum Vergleich: Was der Arbeitnehmer bekommt (SK1)

Brutto

3.800 €

Netto

2.516 €

AN-Abzüge

−1.284 €

Der Arbeitgeber zahlt 4.604 € — beim Arbeitnehmer kommen nur 2.516 € an (54,6 % der Gesamtkosten).

Was zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt?

  • Rentenversicherung AG: 9,3 % des Bruttogehalts
  • Krankenversicherung AG: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %)
  • Pflegeversicherung AG: 1,70 % (überall; nur AN-Anteil variiert)
  • Arbeitslosenversicherung AG: 1,3 %
  • Umlage U1 (Entgeltfortzahlung Krankheit): ca. 1,0 % (kassenindividuell)
  • Umlage U2 (Mutterschaftsaufwendungen): 0,24 %
  • Insolvenzgeldumlage: 0,06 %
Bei einem Monatsbrutto von 3.000 € kommen ca. 664 € AG-Aufschlag hinzu → Gesamtkosten ca. 3.664 €/Monat.

Häufige Fragen zu Arbeitgeberkosten

Die Lohnnebenkosten umfassen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen (U1, U2) und Berufsgenossenschaft. Sie können je nach Branche und Bundesland variieren, machen aber oft 20-30% des Bruttogehalts aus. Unser Rechner hilft dir, eine genaue Schätzung zu erhalten.
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Steuerlich & rechnerisch geprüft

Geprüft von der bruttocheck.de Finanzredaktion

Die Rechenlogik basiert auf den amtlichen Programmablaufplänen (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und den gültigen Beitragssätzen für 2026.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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