Beitragsbemessungsgrenze — Definition & Erklärung
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Obergrenze deines Bruttoeinkommens, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden und beeinflusst somit dein Netto.
Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Höhe deiner Sozialabgaben, was bedeutet, dass dein Nettogehalt ab diesem Punkt nicht mehr weiter sinkt, auch wenn dein Bruttoeinkommen steigt.
Was ist Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die entscheidende Schwelle, die festlegt, bis zu welchem Betrag deines Bruttoeinkommens Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Dazu gehören die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Alles, was du über dieser Grenze verdienst, wird für die Berechnung deiner Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr herangezogen. Das hat zur Folge, dass auch bei einem sehr hohen Gehalt deine Sozialabgaben nicht unbegrenzt steigen, sobald die BBG erreicht ist.
Wichtig zu wissen: Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht für alle Sozialversicherungszweige gleich und unterscheidet sich auch zwischen den neuen und alten Bundesländern. Sie wird jährlich angepasst, um die aktuelle Einkommensentwicklung abzubilden.
Beitragsbemessungsgrenze im Detail
Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 (voraussichtlich)
- Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV): 5.512,50 € pro Monat
- Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV/ALV) - West: 8.050 € pro Monat
- Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV/ALV) - Ost: 7.450 € pro Monat (voraussichtlich)
Die gesetzlichen Grundlagen dafür findest du unter anderem in diesen Paragraphen: § 223 SGB IV (Kranken- und Pflegeversicherung), § 159 SGB VI (Rentenversicherung) und § 341 SGB III (Arbeitslosenversicherung).
Beispiel
Wenn dein Bruttomonatsgehalt 5.000 € beträgt und die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung 7.500 € ist, zahlst du auf die vollen 5.000 € Rentenversicherungsbeiträge. Liegt dein Gehalt bei 8.000 €, werden die Beiträge trotzdem nur auf die 7.500 € berechnet.
Berechnung
Beitragssumme = MIN(Dein Bruttoeinkommen, Beitragsbemessungsgrenze) * Beitragssatz der jeweiligen Versicherung
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Häufige Fragen zu Beitragsbemessungsgrenze
Was genau ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag deines Bruttoeinkommens, bis zu dem deine Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Alles, was du darüber hinaus verdienst, ist für die Beitragsberechnung sozialversicherungsfrei.
Werden die Beitragsbemessungsgrenzen jedes Jahr angepasst?
Ja, die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Anpassung orientiert sich an der Entwicklung der Einkommen im Vorjahr.
Warum gibt es unterschiedliche Grenzen für Ost und West?
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sind in den neuen Bundesländern (Ost) in der Regel niedriger als in den alten Bundesländern (West), um die Unterschiede in der Einkommensentwicklung widerzuspiegeln. Die Unterschiede werden aber schrittweise angeglichen.
Welche Sozialversicherungen sind von der BBG betroffen?
Die Beitragsbemessungsgrenze betrifft die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung.
Ist die BBG für alle Sozialversicherungen gleich?
Nein, die Beitragsbemessungsgrenzen sind unterschiedlich für die Kranken- und Pflegeversicherung einerseits und für die Renten- und Arbeitslosenversicherung andererseits. Außerdem gibt es die Unterscheidung zwischen Ost- und Westdeutschland bei RV/ALV.
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