SozialversicherungAktualisiert: Januar 2026

Betriebliche Altersvorsorge — Definition & Erklärung

Deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine clevere Möglichkeit, deine Rente aufzustocken und gleichzeitig deine aktuellen Abgaben zu senken. Nutze die steuerlichen Vorteile und baue privat für deine Zukunft vor.

Kurz & bündig

Deine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge verringern dein Bruttogehalt, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden, was direkt zu einem höheren Nettogehalt führt, während du gleichzeitig für dein Alter vorsorgst.

Was ist Betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV), auch bAV genannt, ist eine Form der zusätzlichen Altersvorsorge, die du direkt über deinen Arbeitgeber aufbauen kannst. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente und wird oft durch Entgeltumwandlung finanziert. Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil deines Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV eingezahlt, bevor es dir auf deinem Konto gutgeschrieben wird. Das bedeutet, dein aktuelles steuerpflichtiges und sozialversicherungspflichtiges Einkommen sinkt, was deine laufenden Abgaben reduziert. Dein Arbeitgeber kann diese Einzahlungen sogar noch durch eigene Zuschüsse aufstocken, was deine Altersvorsorge weiter stärkt.

Es gibt verschiedene Wege, wie eine bAV umgesetzt werden kann, wie zum Beispiel die Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung. Jeder dieser Wege hat eigene Besonderheiten, was die Verwaltung, die Art der Geldanlage und die Modalitäten bei der Auszahlung betrifft. Die bAV ist eine attraktive Maßnahme, um im Alter finanziell besser abgesichert zu sein. Staatliche Förderungen machen sie zusätzlich attraktiv.

Betriebliche Altersvorsorge im Detail

Für das Jahr 2026 gelten folgende wichtige Werte und Regelungen für deine betriebliche Altersvorsorge:

  • Steuerfreiheit: Beiträge zur bAV sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Die voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenze West für 2026 liegt bei etwa 8.050 €. Das bedeutet, du kannst monatlich bis zu ca. 322 € (4 % von 8.050 €) steuerfrei einzahlen.
  • Sozialabgabenfreiheit: Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind sozialabgabenfrei. Das entspricht im Jahr 2026 voraussichtlich bis zu ca. 644 € (8 % von 8.050 €) pro Monat, die du ohne weitere Abzüge für deine bAV verwenden kannst.
  • Arbeitgeberzuschuss: Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für deine Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zu zahlen, sofern er durch deine Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
  • Verzinsung und Anlage: Die Konditionen zur Verzinsung und die Möglichkeiten der Geldanlage hängen stark vom gewählten Durchführungsweg deiner bAV und dem Anbieter ab. Informiere dich hierzu genau.
  • Rechtliche Grundlage: Die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge findest du hauptsächlich im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG).

Beispiel

Stell dir vor, dein Bruttogehalt beträgt 3.500 € und du entscheidest dich, 300 € monatlich in deine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Diese 300 € werden dann von deinem Bruttogehalt abgezogen, noch bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Das reduziert dein zu versteuerndes Einkommen um 300 €. Da die steuerfreie Grenze bei ca. 322 € liegt, sind deine gesamten 300 € steuerfrei. Ebenso sind diese 300 € sozialabgabenfrei. Deine tatsächliche Ersparnis hängt von deiner individuellen Steuerklasse und deinen Sozialversicherungsbeiträgen ab, aber du kannst mit einer monatlichen Ersparnis von über 100 € rechnen.

Berechnung

Maximal steuerfreier Beitrag pro Monat = 4 % × Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (West) für das jeweilige Jahr. Maximal sozialabgabenfreier Beitrag pro Monat = 8 % × Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (West) für das jeweilige Jahr.

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Häufige Fragen zu Betriebliche Altersvorsorge

Habe ich als Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?

Ja, seit dem Jahr 2002 hast du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass dein Arbeitgeber dir die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Dein Arbeitgeber muss dich dabei unterstützen, einen Teil deines Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine bAV einzuzahlen.

Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Wenn du deine betriebliche Altersvorsorge nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit erworben hast, sind deine Rentenansprüche unverfallbar. In der Regel kannst du deine angesparte bAV zu deinem neuen Arbeitgeber mitnehmen (das nennt man Portabilität). Alternativ ist unter Umständen auch eine Auszahlung möglich, was jedoch oft steuerliche Nachteile mit sich bringt.

Wie hoch ist die maximale steuer- und sozialabgabenfreie Einzahlung in die bAV?

Im Jahr 2026 kannst du bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei einzahlen, was etwa 322 € pro Monat entspricht. Zusätzlich sind bis zu 8 % dieser Grenze sozialabgabenfrei, also circa 644 € monatlich.

Wann kann ich auf mein angespartes Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge zugreifen?

Die Auszahlung deiner betrieblichen Altersvorsorge erfolgt normalerweise erst, wenn du das Rentenalter erreichst. Frühere Auszahlungen sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei Bezug von Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld II oder im Todesfall. Manchmal ist auch eine Auszahlung möglich, wenn du eine vorgezogene Altersrente beziehst.

Welche konkreten Vorteile bringt mir die Entgeltumwandlung?

Der größte Vorteil der Entgeltumwandlung für dich ist, dass du deine monatlichen Lohnabzüge für Steuern und Sozialversicherungen reduzierst. Der umgewandelte Betrag mindert dein Bruttogehalt, bevor diese Abgaben berechnet werden. Gleichzeitig baust du durch diese Einzahlungen eine zusätzliche finanzielle Absicherung für deine Zukunft auf.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.