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SozialversicherungAktualisiert: Januar 2026

Betriebliche Altersvorsorge — Definition & Erklärung

Arbeitgeberfinanzierte Zusatzrente aus dem Bruttogehalt (bAV).

Kurz & bündig

bAV-Beiträge reduzieren Brutto vor Steuer- und SV-Berechnung und sparen so doppelt.

Was ist Betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente, oft durch Entgeltumwandlung finanziert.

Betriebliche Altersvorsorge im Detail

2026: bis zu 322 €/Monat (4 % × BBG 8.050 €) können steuer- und sozialabgabenfrei umgewandelt werden.

Beispiel

322 € bAV-Beitrag spart ca. 135 € Steuern und SV-Abgaben.

Berechnung

Steuerfreie Grenze = 4 % × BBG RV (8.050 €) = 322 €/Monat

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Häufige Fragen zu Betriebliche Altersvorsorge

Hat jeder Anspruch auf bAV?

Ja, jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.

Was passiert mit der bAV beim Jobwechsel?

Erworbene Ansprüche sind unverfallbar (nach 3 Jahren) und können mitgenommen werden.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.