Betriebliche Altersvorsorge — Definition & Erklärung
Arbeitgeberfinanzierte Zusatzrente aus dem Bruttogehalt (bAV).
bAV-Beiträge reduzieren Brutto vor Steuer- und SV-Berechnung und sparen so doppelt.
Was ist Betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente, oft durch Entgeltumwandlung finanziert.
Betriebliche Altersvorsorge im Detail
2026: bis zu 322 €/Monat (4 % × BBG 8.050 €) können steuer- und sozialabgabenfrei umgewandelt werden.
Beispiel
322 € bAV-Beitrag spart ca. 135 € Steuern und SV-Abgaben.
Berechnung
Steuerfreie Grenze = 4 % × BBG RV (8.050 €) = 322 €/Monat
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Häufige Fragen zu Betriebliche Altersvorsorge
Hat jeder Anspruch auf bAV?
Ja, jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Was passiert mit der bAV beim Jobwechsel?
Erworbene Ansprüche sind unverfallbar (nach 3 Jahren) und können mitgenommen werden.
Verwandte Begriffe
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