Entgeltumwandlung — Definition & Erklärung
Entgeltumwandlung: Dein Bruttogehalt wird direkt in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) investiert, um Steuern und Sozialabgaben zu sparen und für deine Rente vorzusorgen.
Durch die Entgeltumwandlung sinkt dein Nettogehalt zwar, aber deutlich weniger als der umgewandelte Betrag selbst, da du Steuern und Sozialabgaben sparst – dein Nettoverlust ist also kleiner als dein Gewinn für die Altersvorsorge.
Was ist Entgeltumwandlung?
Entgeltumwandlung ist ein cleverer Weg, wie du einen Teil deines Bruttogehalts direkt in deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) investieren kannst. Das bedeutet, dass von deinem Lohn ein vereinbarter Betrag abgezogen wird, bevor die Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Dadurch zahlst du weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, während gleichzeitig für deine finanzielle Absicherung im Alter gesorgt wird.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist in Deutschland in mehreren Paragrafen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) verankert. Konkret ist die Steuerfreiheit in § 3 Nr. 63 EStG geregelt und der grundsätzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung für dich als Arbeitnehmer in § 1a BetrAVG.
Grundsätzlich hast du nach dem Gesetz einen Anspruch darauf, bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West in deine bAV umzuwandeln. Dein Arbeitgeber muss dir dafür die Möglichkeit über einen bestimmten Durchführungsweg anbieten, er hat aber die Wahl, welche Art von bAV-Produkt es genau ist.
Durch die Entgeltumwandlung sinkt dein sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt. Das führt kurzfristig zu einer geringeren Belastung durch Sozialabgaben. Wichtig ist aber zu wissen, dass diese Reduzierung auch bedeutet, dass du in der gesetzlichen Rentenversicherung geringere Ansprüche erwirbst. Dieser Effekt ist bei niedrigerem Einkommen stärker spürbar als bei einem hohen Gehalt.
Entgeltumwandlung im Detail
Im Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung West bei 8.050 € pro Monat. Dein steuer- und sozialversicherungsfreier Höchstbetrag für die Entgeltumwandlung beträgt demnach gemäß § 3 Nr. 63 EStG 4 % von 8.050 € = 322 € pro Monat. Das entspricht einem Jahresbetrag von 3.864 €.
Zusätzlich zu diesem steuerfreien Betrag kannst du in der Regel weitere 4 % der BBG steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei umwandeln. Das bedeutet, insgesamt sind bis zu 8 % der BBG (also 644 € pro Monat) steuerfrei umwandlungsfähig.
Seit dem 1. Januar 2019 ist dein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dir einen Arbeitgeberzuschuss zu gewähren, wenn du Entgeltumwandlung betreibst. Dieser Zuschuss muss mindestens 15 % der von dir umgewandelten Beiträge betragen, die dein Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsersparnis einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Diese Zuschusspflicht gilt seit dem 1. Januar 2022 sogar für bestehende Altverträge.
Um es konkret zu machen: Wenn du 322 € pro Monat umwandelst, spart dein Arbeitgeber ungefähr 322 € × 20 % (durchschnittlicher AG-Anteil zur SV) = 64,40 € an SV-Beiträgen. Sein Mindestzuschuss beträgt dann 15 % von diesen 64,40 €, also mindestens 9,66 € pro Monat, die zusätzlich in deine bAV fließen. Viele Arbeitgeber sind aber großzügiger und übernehmen sogar die volle SV-Ersparnis (ca. 64,40 €).
Beispiel
Stell dir vor, dein Bruttomonatsgehalt beträgt 4.500 €. Du entscheidest dich, 322 € davon per Entgeltumwandlung in deine bAV zu investieren. Dein Grenzsteuersatz liegt bei 30 % und dein Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen bei etwa 20 %. Deine monatliche Steuerersparnis beträgt dann 322 € × 30 % = 96,60 €. Deine Ersparnis bei den Sozialabgaben liegt bei 322 € × 20 % = 64,40 €. Deine gesamte monatliche Ersparnis beläuft sich also auf 161 €. Deine tatsächliche Netto-Belastung für die 322 € bAV-Beitrag ist daher nur noch 322 € - 161 € = 161 €. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich noch mindestens 9,66 € (15 % seiner SV-Ersparnis) als Zuschuss. Insgesamt fließen also 322 € + 9,66 € = 331,66 € in deine Altersvorsorge, während dich das nur 161 € kostet.
Berechnung
1. Maximaler steuer- und SV-freier Umwandlungsbetrag: 4 % der BBG RV West (2026: 8.050 €/Monat) = 322 €/Monat. 2. Deine Steuerersparnis: Umgewandelter Betrag × Dein Grenzsteuersatz. 3. Deine SV-Ersparnis: Umgewandelter Betrag × Dein Anteil am SV-Beitragssatz (ca. 20 %). 4. Deine tatsächliche Netto-Belastung: Umgewandelter Betrag - Steuerersparnis - SV-Ersparnis. 5. Arbeitgeber-Pflichtzuschuss: Mindestens 15 % der SV-Ersparnis des Arbeitgebers (Umwandlungsbetrag × AG-Anteil am SV-Beitragssatz).
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Häufige Fragen zu Entgeltumwandlung
Muss mein Arbeitgeber mir einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung geben?
Ja, dein Arbeitgeber muss dir seit 2022 mindestens 15 % der Sozialversicherungsbeiträge, die er durch deine Entgeltumwandlung spart, als Zuschuss in deine bAV einzahlen. Das gilt auch für Verträge, die vor 2022 abgeschlossen wurden.
Ist Entgeltumwandlung für jeden sinnvoll?
Grundsätzlich ist Entgeltumwandlung eine gute Idee, besonders bei höheren Einkommen mit höheren Steuersätzen (ab ca. 30 %). Bei sehr niedrigen Einkommen sollte man die Auswirkungen auf die gesetzliche Rente und die spätere Besteuerung der Betriebsrente im Auge behalten.
Wann muss ich meine Betriebsrente versteuern und wie wird sie besteuert?
Die Betriebsrente, die aus deinen umgewandelten Beiträgen entsteht, wird im Rentenalter als Einkommen versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Zusätzlich fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, wenn deine monatliche Betriebsrente einen bestimmten Freibetrag übersteigt (2026: 176,75 €).
Was passiert mit meiner Entgeltumwandlung, wenn ich den Job wechsle?
Wenn du das 21. Lebensjahr vollendet hast und deine bAV-Zusage mindestens drei Jahre bestand, sind deine Ansprüche unverfallbar. Du kannst dein angespartes Guthaben entweder beim alten Arbeitgeber lassen, es zu deinem neuen Arbeitgeber mitnehmen oder es in eine private Rentenversicherung übertragen.
Gibt es eine Obergrenze für die Entgeltumwandlung?
Ja, bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 322 € pro Monat) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Weitere Beiträge bis zu 8 % der BBG sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.
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