Arbeitslosengeld — Definition & Erklärung
Das Arbeitslosengeld (ALG I) sichert deinen Lebensunterhalt bei Arbeitslosigkeit auf Basis deiner vorherigen Beiträge. Erfahre hier mehr über die Voraussetzungen, Dauer und Höhe.
Dein letztes Bruttogehalt ist die absolute Grundlage dafür, wie viel Arbeitslosengeld I du erhalten wirst.
Was ist Arbeitslosengeld?
Wenn du deinen Job verlierst, ist das Arbeitslosengeld (oft kurz ALG I genannt) eine wichtige finanzielle Unterstützung. Es ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die dir helfen soll, deinen Lebensstandard während der Suche nach einer neuen Anstellung aufrechtzuerhalten. Grundsätzlich hast du Anspruch auf ALG I, wenn du vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Die Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes I hängen von deinem vorherigen Verdienst und deiner Beitragszeit ab. Es ist wichtig zu wissen, dass das ALG I nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt wird. Wenn dein Anspruch auf ALG I endet oder du gar keinen Anspruch hast und deine finanziellen Mittel nicht ausreichen, könntest du stattdessen Anspruch auf Bürgergeld haben. Dieses ist eine Leistung der Grundsicherung und soll dein Existenzminimum sichern.
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I bist du weiterhin sozialversichert. Das bedeutet, dass deine Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in der Regel von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Dies ist ein wichtiger Vorteil, um auch während der Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein.
Arbeitslosengeld im Detail
Arbeitslosengeld I (ALG I):
- Voraussetzungen für deinen Anspruch: Du musst in den letzten 30 Monaten vor deiner Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Außerdem musst du dich aktiv bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend melden.
- Anspruchsdauer: Die Dauer, für die du ALG I erhältst, hängt von deinem Alter und deiner Beschäftigungsdauer ab. Sie kann zwischen 150 Tagen (ca. 5 Monate) und 480 Tagen (ca. 16 Monate) liegen, in Ausnahmefällen auch länger.
- Höhe des ALG I: Dein Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 60% deines durchschnittlichen täglichen Bruttoarbeitsentgelts der letzten 12 Monate (dein sogenanntes ‘arbeitsentgeltbezogenes persönliches Entgelt’). Wenn du unterhaltsberechtigte Kinder hast, sind es 67%. Dieses Geld wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
- Rechtsgrundlage: Die genauen Regelungen findest du im Sozialgesetzbuch III (SGB III), insbesondere in den §§ 137 ff.
Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II/ALG II):
- Voraussetzungen: Du bist erwerbsfähig, hast deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, bist hilfebedürftig und dein Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um deinen Lebensunterhalt zu sichern.
- Leistungen: Das Bürgergeld deckt deinen grundsätzlichen Lebensbedarf (Regelbedarf), deine angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie zusätzliche Bedarfe für Bildung und Teilhabe.
- Höhe: Die Höhe wird individuell berechnet, abhängig von deinen persönlichen Verhältnissen und deinen tatsächlichen Bedürfnissen.
- Rechtsgrundlage: Die Regelungen zum Bürgergeld findest du im Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Hinweis für 2026: Bitte beachte, dass die genauen Beträge für den Regelsatz des Bürgergeldes sowie die Beitragsbemessungsgrenzen für das Arbeitslosengeld I jährlich angepasst werden. Die prozentualen Anteile von 60% bzw. 67% bleiben aber bestehen. Für die exakten Werte für 2026 informiere dich bitte bei der Agentur für Arbeit oder auf offiziellen Seiten.
Beispiel
Stell dir vor, du hattest zuletzt ein durchschnittliches Bruttogehalt von 3.200 € pro Monat. Wenn du nun arbeitslos wirst und keine unterhaltsberechtigten Kinder hast, beträgt dein Arbeitslosengeld I ungefähr 60% dieses Betrags. Das wären rund 1.920 € brutto. Dieses Geld ist dein Anspruch, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.
Berechnung
Berechnung deines Arbeitslosengeldes I: 1. Dein maßgebendes Brutto-Jahresentgelt der letzten 12 Monate wird ermittelt. 2. Dieses wird durch 360 Tage geteilt, um dein durchschnittliches tägliches Bruttoentgelt zu erhalten. 3. Davon erhältst du 60% (ohne Kind) oder 67% (mit Kind) als dein tägliches Arbeitslosengeld. 4. Es wird eine Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Dein tägliches Bruttoentgelt kann diese Grenze nicht überschreiten. Die genaue Berechnung erfolgt durch die Agentur für Arbeit anhand deiner Verdienstbescheinigungen.
Passende Rechner
Häufige Fragen zu Arbeitslosengeld
Wie viel Arbeitslosengeld I bekomme ich 2026?
Die genaue Höhe für 2026 wird noch festgelegt. Sie orientiert sich an deinem letzten Bruttoverdienst (60% ohne Kind, 67% mit Kind) und wird durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Informiere dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit über die aktuellen Werte.
Wie lange werde ich Arbeitslosengeld I bekommen?
Die Dauer deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld I hängt von deinem Alter und der Dauer deiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten Jahren ab. Sie kann von wenigen Monaten bis zu über einem Jahr reichen.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Bürgergeld?
Arbeitslosengeld I ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die auf deinen vorherigen Beiträgen basiert. Bürgergeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Menschen, die nicht genug Geld haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Bin ich während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankenversichert?
Ja, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, bist du weiterhin kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Beiträge werden in der Regel von der Agentur für Arbeit übernommen.
Was muss ich tun, um Arbeitslosengeld I zu beantragen?
Du musst dich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, sobald du von deiner Kündigung erfährst, spätestens aber am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit. Den Antrag auf Arbeitslosengeld stellst du dann dort.
Verwandte Begriffe
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