Minijob-Rechner 2026 — der 603-Euro-Job

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 € pro Monat. Für Arbeitnehmer gilt: Brutto ist weitgehend gleich Netto. Für Arbeitgeber fallen pauschale Abgaben an, die der Rechner sofort ausweist.

0 €Grenze: 603 €650 €

Bei 13,90 €/h: max. ~43 Stunden/Monat

AG-Aufschlag ca. 31.6 %

Mindestbeitrag: 33 € / Monat

Opt-out: schriftliche Erklärung beim AG erforderlich

Dein Netto

487 €

Netto / Monat

Bruttolohn520 €
RV-Beitrag AN (3.6 %, Mindestbeitrag)33 €
Netto487 €
Keine Lohnsteuer, keine KV, keine ALV — Minijobber zahlen nur den optionalen RV-Beitrag.

Kosten für den Arbeitgeber

684 €

Gesamtkosten / Monat

Bruttolohn520 €
Pauschale KV (13 %)+ 68 €
Pauschale RV (15 %)+ 78 €
Pauschale LSt (2 %)+ 10 €
Umlage U1 (1,3 %)+ 7 €
Umlage U2 (0,24 %)+ 1 €
Insolvenzumlage (0,06 %)+ 0 €
Gesamtkosten AG684 €
Aufschlag auf den Lohn+ 164 € (31.6 %)
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Was ist ein Minijob?

Ein Minijob (offiziell: geringfügige Beschäftigung nach §8 SGB IV) ist ein Arbeitsverhältnis mit einer Verdienstgrenze von 603 € pro Monat. Arbeitnehmer zahlen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge — Brutto ist gleich Netto. Ausnahme: Rentenversicherung mit 3,6 % AN-Anteil (kann auf Antrag entfallen).

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?

Gewerblicher Arbeitgeber

Pauschale KV13,0 %
Pauschale RV15,0 %
Pauschale Lohnsteuer2,0 %
Umlage U11,3 %
Umlage U20,24 %
Insolvenzgeldumlage0,06 %
Gesamt-Aufschlag≈ 31,6 %

Privathaushalt (Haushaltsscheckverfahren)

Pauschale KV5,0 %
Pauschale RV5,0 %
Pauschale Lohnsteuer2,0 %
Unfallversicherung1,6 %
Gesamt-Aufschlag≈ 13,6 %

Minijob-Grenze 2026 — warum 603 €?

Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 Arbeitsstunden. 2026: 13,90 €/h × 130 h ≈ 603 €/Monat.

13,90 €/h

Mindestlohn 2026

×

130 h

Faktor (gesetzlich)

=

603 €

Minijob-Grenze

Häufige Fragen zum Minijob

Einen Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob — ja, der bleibt abgabenfrei. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Überschreitet die Summe 603 €, entfällt die Sozialversicherungsfreiheit.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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