Arbeitsrecht & Gehalt
Minijob-Rechner 2026 — der 603-Euro-Job
5.0 · 1 BewertungSeit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 € pro Monat. Für Arbeitnehmer gilt: Brutto ist weitgehend gleich Netto. Für Arbeitgeber fallen pauschale Abgaben an, die der Rechner sofort ausweist.
Bei 13,90 €/h: max. ~43 Stunden/Monat
AG-Aufschlag ca. 31.6 %
Mindestbeitrag: 33 € / Monat
Opt-out: schriftliche Erklärung beim AG erforderlich
Dein Netto
487 €
Netto / Monat
Kosten für den Arbeitgeber
684 €
Gesamtkosten / Monat
Weitere Rechner
Regeln & Infos
Was sind die Regeln für Minijobs 2026? Rentenversicherung, Kündigungsfristen, BAföG-Anrechnung erklärt.
Zum Minijob-Ratgeber →Was ist ein Minijob?
Ein Minijob (offiziell: geringfügige Beschäftigung nach §8 SGB IV) ist ein Arbeitsverhältnis mit einer Verdienstgrenze von 603 € pro Monat. Arbeitnehmer zahlen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge — Brutto ist gleich Netto. Ausnahme: Rentenversicherung mit 3,6 % AN-Anteil (kann auf Antrag entfallen).
Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?
Gewerblicher Arbeitgeber
Privathaushalt (Haushaltsscheckverfahren)
Minijob-Grenze 2026 — warum 603 €?
Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 Arbeitsstunden. 2026: 13,90 €/h × 130 h ≈ 603 €/Monat.
13,90 €/h
Mindestlohn 2026
130 h
Faktor (gesetzlich)
603 €
Minijob-Grenze
Häufige Fragen zum Minijob
Geprüft von der bruttocheck.de Finanzredaktion
Die Rechenlogik basiert auf den amtlichen Programmablaufplänen (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und den gültigen Beitragssätzen für 2026.
Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.
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