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SteuernAktualisiert: Januar 2026

Lohnsteuer — Definition & Erklärung

Vorauszahlung der Einkommensteuer direkt vom Lohn.

Kurz & bündig

Größter Einzelabzug beim Übergang von brutto zu netto; bei 3.500 € brutto SK I entfallen ca. 36 % der Gesamtabzüge auf die Lohnsteuer – Steuerklasse ist der wirksamste kurzfristige Hebel.

Was ist Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern die im Lohnsteuerabzugsverfahren monatlich einbehaltene Vorauszahlung auf die Einkommensteuer (§ 38 EStG). Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer zu berechnen, einzubehalten und bis zum 10. des Folgemonats an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Der Arbeitnehmer schuldet die Steuer nicht selbst ans Finanzamt – der AG haftet für die korrekte Abführung.

Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Bruttogehalt, der Steuerklasse (I–VI nach § 38b EStG), eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Freibeträge, Kinderfreibetrag) und der Kirchensteuerpflicht. Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag beträgt 2026 exakt 12.348 €/Jahr – bis zu diesem Betrag fällt keine Lohnsteuer an. Ab 12.349 € beginnt der progressive Tarif (14–42 %; Spitzensteuersatz 45 % ab 277.827 €).

Für Arbeitnehmer in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) mit 3.500 € brutto monatlich beträgt die Lohnsteuer 2026 ca. 404 €/Monat. In Steuerklasse III (verheiratet, alleinverdienend) auf gleichem Bruttolohn ca. 127 €/Monat – ein Unterschied von 277 € monatlich netto allein durch die Steuerklassenwahl.

Über die jährliche Einkommensteuererklärung wird die Lohnsteuer mit der tatsächlichen Jahressteuerschuld verrechnet. Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird erstattet (durchschnittlich ca. 1.095 € laut Destatis 2024). Zu wenig gezahlte Lohnsteuer (typisch bei SK III/V-Kombination) führt zur Nachzahlung.

Lohnsteuer im Detail

Der Lohnsteuerabzug 2026 im Überblick (SK I, GKV, kinderlos): Grundfreibetrag 12.348 €/Jahr (1.029 €/Monat). Bis ca. 1.029 € brutto/Monat: 0 € Lohnsteuer. Bei 2.000 € brutto: ca. 162 €/Monat. Bei 3.500 € brutto: ca. 404 €/Monat. Bei 5.000 € brutto: ca. 857 €/Monat. Der Solidaritätszuschlag entfällt für rund 90 % der Arbeitnehmer vollständig; er greift erst ab einer Jahreslohnsteuer von ca. 18.130 € (entspricht ca. 75.000 € Jahresbrutto bei SK I Alleinstehenden).

Besondere Einmalzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Boni) werden im Monat der Auszahlung dem Monatslohn hinzugerechnet und können den Grenzsteuersatz temporär erhöhen. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert die Steuerprogression nur bei Abfindungen und echten außerordentlichen Einkünften, nicht bei regulären Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld.

Wer Freibeträge (z. B. Pendlerpauschale 0,38 €/km ab km 21, Homeoffice 6 €/Tag bis 1.260 €/Jahr, erhöhte Werbungskosten) vorab beim Finanzamt eintragen lässt, profitiert sofort monatlich von einem niedrigeren Lohnsteuerabzug statt erst über die Jahreserklärung.

Beispiel

3.500 € brutto, SK I, GKV, kinderlos (NRW): Lohnsteuer ca. 404 €, SolZ 0 €, KV 285 €, RV 326 €, AV 46 €, PV 60 € → Gesamtabzüge ca. 1.121 € → Netto ca. 2.379 €. In SK III bei gleicher Basis: Lohnsteuer ca. 127 € → Netto ca. 2.656 € (+277 €).

Berechnung

Lohnsteuer = f(Jahresbrutto − Werbungskostenpauschale 1.230 € − Sonderausgabenpauschale 36 € − eingetragene Freibeträge, Steuerklasse nach § 38b EStG); monatlicher Abzug = Jahresbetrag ÷ 12; Grundfreibetrag 2026: 12.348 €

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Häufige Fragen zu Lohnsteuer

Wer führt die Lohnsteuer ab?

Der Arbeitgeber berechnet, behält ein und überweist die Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats ans Finanzamt. Der Arbeitnehmer hat damit direkt nichts zu tun – er sieht die einbehaltene Lohnsteuer auf seiner Gehaltsabrechnung. Der AG haftet für eine korrekte Abführung; bei Fehlern kann das Finanzamt vom AG nachfordern.

Kann ich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen?

Ja – über die Einkommensteuererklärung. Der Durchschnitt der Steuererstattung liegt laut Destatis bei ca. 1.095 € pro Jahr. Wer abzugsfähige Kosten wie Pendlerpauschale (0,38 €/km ab km 21), Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr), Arbeitsmittel oder Sonderausgaben über den Pauschbeträgen hat, profitiert besonders.

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf die Lohnsteuer aus?

Enorm: Bei 3.500 € brutto zahlt man in SK I ca. 404 €/Monat Lohnsteuer, in SK III nur ca. 127 €, in SK V hingegen ca. 700 €. Die Steuerklasse ist der wichtigste kurzfristige Hebel für das monatliche Netto. Langfristig gleicht die Jahressteuererklärung die Vorauszahlungen an die tatsächliche Schuld an.

Ab wann fällt der Spitzensteuersatz an?

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 66.761 € (entspricht ca. 5.700 € brutto/Monat bei SK I). Die sog. Reichensteuer von 45 % gilt ab 277.827 € Jahreseinkommen – betrifft nur ca. 0,5 % aller Steuerpflichtigen.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.