Sozialleistungen
Grundsicherungsgeld-Rechner 2026 (früher Bürgergeld)
BewertenSeit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld „Grundsicherungsgeld“. Es sichert das Existenzminimum für Menschen ohne ausreichendes Einkommen. Die Regelsätze sind 2026 unverändert (Nullrunde). Dieser Rechner berechnet deinen voraussichtlichen Anspruch.
Angaben
Kein Einkommen angerechnet (unter 100 € Freibetrag)
Kosten der Unterkunft (KdU) werden in angemessener Höhe übernommen
Voraussichtliches Grundsicherungsgeld
1.263 €
pro Monat
Bedarfsberechnung
Jahresbetrag
15.156 €
Regelsatz gesamt
563 €
ohne Miete
Hinweis
Das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) wird individuell vom Jobcenter geprüft. Diese Schätzung ist nicht rechtsverbindlich und berücksichtigt keine weiteren Einkommensarten (Unterhalt, Rente, Kapitalerträge). Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen.
Hinweis: Ab 01.07.2026 heißt das Bürgergeld offiziell „Grundsicherungsgeld" (neue Gesetzgebung). Die Regelsätze bleiben identisch. Es gelten strengere Sanktionsregeln.
Regelbedarfsstufen 2026 — unverändert
Die Regelsätze wurden für 2026 nicht erhöht, da der rechnerische Wert (557 €) unter dem bestehenden Betrag (563 €) lag — der gesetzliche Besitzschutz verhindert eine Absenkung.
| Personengruppe | Regelbedarf 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
| Volljährige unter 25 im Elternhaushalt | 451 € |
| Jugendliche 14–17 Jahre | 471 € |
| Kinder 6–13 Jahre | 390 € |
| Kinder 0–5 Jahre | 357 € |
+ Kindersofortzuschlag 25 € pro Monat für alle Kinder
Was wird als Einkommen angerechnet?
Nicht das gesamte Einkommen wird angerechnet — es gibt Freibeträge nach §11b SGB II:
- Erste 100 € Erwerbseinkommen: vollständig frei (Grundfreibetrag)
- 101 € bis 520 €: 20 % frei (80 % werden angerechnet)
- 521 € bis 1.000 €: 30 % frei (70 % werden angerechnet)
- 1.001 € bis 1.200 €: 10 % frei (mit minderjährigem Kind bis 1.500 €)
- Darüber: vollständig angerechnet
Häufige Fragen zum Grundsicherungsgeld
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Geprüft von der bruttocheck.de Finanzredaktion
Die Rechenlogik basiert auf den amtlichen Programmablaufplänen (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und den gültigen Beitragssätzen für 2026.
Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.
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