Bürgergeld-Rechner 2026

Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum für Menschen ohne ausreichendes Einkommen. 2026 gelten unveränderte Regelsätze (Nullrunde). Dieser Rechner berechnet deinen voraussichtlichen Anspruch.

Angaben

Kein Einkommen angerechnet (unter 100 € Freibetrag)

Kosten der Unterkunft (KdU) werden in angemessener Höhe übernommen

Voraussichtliches Bürgergeld

1.263 €

pro Monat

Bedarfsberechnung

Regelsatz Alleinstehend563 €
Warmmiete (KdU)700 €
Gesamtbedarf1.263 €
Bürgergeld (Basis)1.263 €
Bürgergeld gesamt1.263 €

Jahresbetrag

15.156 €

Regelsatz gesamt

563 €

ohne Miete

Hinweis

Bürgergeld wird individuell vom Jobcenter geprüft. Diese Schätzung ist nicht rechtsverbindlich und berücksichtigt keine weiteren Einkommensarten (Unterhalt, Rente, Kapitalerträge). Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen.

Hinweis: Ab 01.07.2026 heißt das Bürgergeld offiziell „Grundsicherungsgeld" (neue Gesetzgebung). Die Regelsätze bleiben identisch. Es gelten strengere Sanktionsregeln.

Regelbedarfsstufen 2026 — unverändert

Die Regelsätze wurden für 2026 nicht erhöht, da der rechnerische Wert (557 €) unter dem bestehenden Betrag (563 €) lag — der gesetzliche Besitzschutz verhindert eine Absenkung.

PersonengruppeRegelbedarf 2026
Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft506 €
Volljährige unter 25 im Elternhaushalt451 €
Jugendliche 15–17 Jahre471 €
Kinder 7–14 Jahre390 €
Kinder 0–6 Jahre357 €

+ Kindersofortzuschlag 25 € pro Monat für alle Kinder

Was wird als Einkommen angerechnet?

Nicht das gesamte Einkommen wird angerechnet — es gibt Freibeträge nach §11b SGB II:

  • Erste 100 € Erwerbseinkommen: vollständig frei
  • 101 € bis 1.000 €: 20 % frei (80 % wird angerechnet)
  • 1.001 € bis 1.200 €: 10 % frei (90 % wird angerechnet)
  • Über 1.200 €: vollständig angerechnet

Häufige Fragen zum Bürgergeld

ALG I (Arbeitslosengeld I) ist eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung, die du durch deine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erworben hast. Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Grundsicherung ohne Voraussetzung eigener Einzahlungen — aber mit Vermögens- und Einkommensprüfung.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

Wie hilfreich war diese Seite?

War diese Seite hilfreich?