Grundsicherungsgeld-Rechner 2026 (früher Bürgergeld)

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Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld „Grundsicherungsgeld“. Es sichert das Existenzminimum für Menschen ohne ausreichendes Einkommen. Die Regelsätze sind 2026 unverändert (Nullrunde). Dieser Rechner berechnet deinen voraussichtlichen Anspruch.

Angaben

€

Kein Einkommen angerechnet (unter 100 € Freibetrag)

€

Kosten der Unterkunft (KdU) werden in angemessener Höhe übernommen

Voraussichtliches Grundsicherungsgeld

1.263 €

pro Monat

Bedarfsberechnung

Regelsatz Alleinstehend563 €
Warmmiete (KdU)700 €
Gesamtbedarf1.263 €
Regelbedarf (Basis)1.263 €
Grundsicherungsgeld gesamt1.263 €

Jahresbetrag

15.156 €

Regelsatz gesamt

563 €

ohne Miete

Hinweis

Das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) wird individuell vom Jobcenter geprüft. Diese Schätzung ist nicht rechtsverbindlich und berücksichtigt keine weiteren Einkommensarten (Unterhalt, Rente, Kapitalerträge). Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen.

Hinweis: Ab 01.07.2026 heißt das Bürgergeld offiziell „Grundsicherungsgeld" (neue Gesetzgebung). Die Regelsätze bleiben identisch. Es gelten strengere Sanktionsregeln.

Regelbedarfsstufen 2026 — unverändert

Die Regelsätze wurden für 2026 nicht erhöht, da der rechnerische Wert (557 €) unter dem bestehenden Betrag (563 €) lag — der gesetzliche Besitzschutz verhindert eine Absenkung.

PersonengruppeRegelbedarf 2026
Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft506 €
Volljährige unter 25 im Elternhaushalt451 €
Jugendliche 14–17 Jahre471 €
Kinder 6–13 Jahre390 €
Kinder 0–5 Jahre357 €

+ Kindersofortzuschlag 25 € pro Monat für alle Kinder

Was wird als Einkommen angerechnet?

Nicht das gesamte Einkommen wird angerechnet — es gibt Freibeträge nach §11b SGB II:

  • Erste 100 € Erwerbseinkommen: vollständig frei (Grundfreibetrag)
  • 101 € bis 520 €: 20 % frei (80 % werden angerechnet)
  • 521 € bis 1.000 €: 30 % frei (70 % werden angerechnet)
  • 1.001 € bis 1.200 €: 10 % frei (mit minderjährigem Kind bis 1.500 €)
  • Darüber: vollständig angerechnet

Häufige Fragen zum Grundsicherungsgeld

Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. Die einjährige Karenzzeit beim Vermögen ist abgeschafft, das Schonvermögen richtet sich stattdessen nach dem Lebensalter. Außerdem gelten strengere Mitwirkungspflichten und Leistungsminderungen, und die Wohnkosten werden von Beginn an begrenzt. Die Regelsätze bleiben unverändert (Quelle: Bundesregierung).
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Steuerlich & rechnerisch geprüft

Geprüft von der bruttocheck.de Finanzredaktion

Die Rechenlogik basiert auf den amtlichen Programmablaufplänen (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und den gültigen Beitragssätzen für 2026.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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