Sozialleistungen
Bürgergeld-Rechner 2026
Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum für Menschen ohne ausreichendes Einkommen. 2026 gelten unveränderte Regelsätze (Nullrunde). Dieser Rechner berechnet deinen voraussichtlichen Anspruch.
Angaben
Kein Einkommen angerechnet (unter 100 € Freibetrag)
Kosten der Unterkunft (KdU) werden in angemessener Höhe übernommen
Voraussichtliches Bürgergeld
1.263 €
pro Monat
Bedarfsberechnung
Jahresbetrag
15.156 €
Regelsatz gesamt
563 €
ohne Miete
Hinweis
Bürgergeld wird individuell vom Jobcenter geprüft. Diese Schätzung ist nicht rechtsverbindlich und berücksichtigt keine weiteren Einkommensarten (Unterhalt, Rente, Kapitalerträge). Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen.
Hinweis: Ab 01.07.2026 heißt das Bürgergeld offiziell „Grundsicherungsgeld" (neue Gesetzgebung). Die Regelsätze bleiben identisch. Es gelten strengere Sanktionsregeln.
Regelbedarfsstufen 2026 — unverändert
Die Regelsätze wurden für 2026 nicht erhöht, da der rechnerische Wert (557 €) unter dem bestehenden Betrag (563 €) lag — der gesetzliche Besitzschutz verhindert eine Absenkung.
| Personengruppe | Regelbedarf 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
| Volljährige unter 25 im Elternhaushalt | 451 € |
| Jugendliche 15–17 Jahre | 471 € |
| Kinder 7–14 Jahre | 390 € |
| Kinder 0–6 Jahre | 357 € |
+ Kindersofortzuschlag 25 € pro Monat für alle Kinder
Was wird als Einkommen angerechnet?
Nicht das gesamte Einkommen wird angerechnet — es gibt Freibeträge nach §11b SGB II:
- Erste 100 € Erwerbseinkommen: vollständig frei
- 101 € bis 1.000 €: 20 % frei (80 % wird angerechnet)
- 1.001 € bis 1.200 €: 10 % frei (90 % wird angerechnet)
- Über 1.200 €: vollständig angerechnet
Häufige Fragen zum Bürgergeld
Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.
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