SozialversicherungAktualisiert: Januar 2026

Arbeitslosengeld I — Definition & Erklärung

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Lohnersatzleistung der Arbeitslosenversicherung, die dir bei Jobverlust finanzielle Sicherheit bietet, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Kurz & bündig

Das Arbeitslosengeld I ist eine wichtige Lohnersatzleistung, deren Höhe direkt von deinem vorherigen Bruttoeinkommen abhängt und somit eine direkte Auswirkung auf deinen Nettoverdienst nach einem Jobverlust hat.

Was ist Arbeitslosengeld I?

Das Arbeitslosengeld I (kurz ALG I) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung und gehört zu den wichtigsten Lohnersatzleistungen in Deutschland. Wenn du deinen Arbeitsplatz verlierst, aber die nötigen Voraussetzungen erfüllst, unterstützt dich die Bundesagentur für Arbeit mit dem ALG I, damit du finanzielle Einbußen abfedern kannst, während du aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchst.

Um Anspruch auf ALG I zu haben, musst du bestimmte Kriterien erfüllen. Das Wichtigste ist die Anwartschaftszeit: Du musst in den letzten 30 Monaten vor deiner Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Außerdem musst du dich arbeitslos melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, du musst bereit und in der Lage sein, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.

Die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld I ist ebenfalls an deine vorherige Beitragszeit zur Arbeitslosenversicherung gekoppelt. Generell gilt: Je länger du eingezahlt hast, desto länger kannst du ALG I beziehen. Es gibt jedoch eine gesetzlich festgelegte maximale Bezugsdauer, die je nach Alter variieren kann.

Arbeitslosengeld I im Detail

Die Höhe deines Arbeitslosengeldes I berechnet sich grundsätzlich auf Basis deines zuletzt erzielten pauschalierten Nettoentgelts. Dieses wird aus deinem Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ermittelt. Der Regelsatz beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts. Wenn du mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind hast, erhöht sich dieser Satz auf 67 %.

Für das Jahr 2026 sind die genauen Beträge und Bemessungsgrenzen noch nicht abschließend bekannt, werden aber jährlich angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung (die Obergrenze des Einkommens, das für die Berechnung berücksichtigt wird) wird regelmäßig neu festgesetzt. Deine individuelle Bemessungsgrundlage darf diese Grenze nicht überschreiten. Die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf ALG I ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), insbesondere in § 137 SGB III für die Anwartschaftszeit, verankert.

Beispiel

Wenn dein durchschnittliches Bruttoeinkommen in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit 3.200 € betrug und du keine unterhaltsberechtigten Kinder hast, beträgt dein pauschaliertes Nettoentgelt vielleicht rund 2.100 €. Darauf basierend würdest du etwa 60 % als Arbeitslosengeld I erhalten, also ca. 1.260 € monatlich. Dies ist ein vereinfachtes Beispiel, da die genaue Berechnung komplexer ist.

Berechnung

Grundsätzlicher Betrag ALG I = 60% des pauschalierten Nettoentgelts (Basis: Durchschnittsbrutto der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit). Mit unterhaltsberechtigten Kindern: Betrag ALG I = 67% des pauschalierten Nettoentgelts. Das pauschalierte Nettoentgelt wird unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze ermittelt.

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Häufige Fragen zu Arbeitslosengeld I

Wie lange habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Die Bezugsdauer hängt von deinem Alter und deiner vorherigen Beschäftigungszeit ab. Grundsätzlich gilt: Je länger du gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, desto länger kannst du ALG I beziehen. Die maximale Dauer liegt für jüngere Arbeitnehmer bei 24 Monaten und für ältere bei bis zu 48 Monaten.

Muss ich auf mein Arbeitslosengeld I Steuern zahlen?

Arbeitslosengeld I selbst ist zwar steuerfrei, aber es unterliegt dem sogenannten <strong>Progressionsvorbehalt</strong>. Das bedeutet, es wird bei der Berechnung deines persönlichen Steuersatzes berücksichtigt, was dazu führen kann, dass dein übriges steuerpflichtiges Einkommen höher besteuert wird.

Welche Voraussetzungen muss ich für ALG I erfüllen?

Du musst arbeitslos sein, dich bei der Agentur für Arbeit melden, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und in den letzten 30 Monaten vor der Meldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Wie berechnet sich das pauschalierte Nettoentgelt für ALG I?

Das pauschalierte Nettoentgelt wird aus deinem durchschnittlichen Bruttoverdienst der letzten 12 Monate vor deiner Arbeitslosigkeit ermittelt. Von diesem Betrag werden pauschale Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen, um das Netto zu ermitteln, das dann als Bemessungsgrundlage dient.

Bekomme ich ALG I, wenn ich meinen Job selbst kündige?

In der Regel führt eine Eigenkündigung zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Kündigung aus einem wichtigen Grund erfolgte, der dir nicht zuzurechnen ist. Die Agentur für Arbeit prüft solche Fälle individuell.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.