SozialversicherungAktualisiert: Januar 2026

Arbeitslosengeld II — Definition & Erklärung

Bürgergeld (ehemals ALG II) ist deine Grundsicherung, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kannst. Es deckt deine Grundbedürfnisse und deine Wohnkosten.

Kurz & bündig

Das Bürgergeld ist eine staatliche Grundsicherung und hat keinen direkten Einfluss auf deine Brutto- oder Nettoberechnung als Arbeitnehmer. Allerdings wird dein erzieltes Erwerbseinkommen (brutto) auf deinen Bürgergeldanspruch angerechnet, wodurch dein verfügbares Nettoeinkommen aus beiden Quellen beeinflusst wird.

Was ist Arbeitslosengeld II?

Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die zentrale Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es hat das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld abgelöst. Das Bürgergeld ist dafür da, deine Existenz zu sichern, wenn du hilfebedürftig bist und deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kannst. Gleichzeitig ist es dein Recht und deine Pflicht, aktiv daran mitzuwirken, dass du wieder eine Arbeit findest. Das Ziel ist deine Integration in den Arbeitsmarkt und deine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Deine finanzielle Unterstützung durch das Bürgergeld setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Der wichtigste Bestandteil ist der Bürgergeld-Regelbedarf. Dieser Betrag soll deine grundlegenden Lebenshaltungskosten abdecken, wie z.B. Ernährung, Kleidung oder Haushaltsartikel. Die Höhe des Regelbedarfs wird jedes Jahr neu angepasst und orientiert sich an den durchschnittlichen Ausgaben von Haushalten in Deutschland.

Neben dem Regelbedarf übernimmt das Jobcenter in der Regel auch deine notwendigen Kosten für Unterkunft und Heizung, solange diese als angemessen gelten. Das bedeutet, deine Miete und die Kosten für das Heizen werden bezahlt, wenn sie ortsüblich und nicht überhöht sind. Zusätzlich kannst du unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Mehrbedarfe haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du schwanger bist, alleinerziehend, eine Behinderung hast oder aus medizinischen Gründen eine spezielle Ernährung benötigst.

Arbeitslosengeld II im Detail

Die genauen Beträge für das Bürgergeld im Jahr 2026 werden erst noch final festgelegt. Basierend auf den aktuellen Prognosen können wir jedoch voraussichtlich mit folgenden Werten rechnen:

  • Voraussichtlicher Bürgergeld-Regelbedarf für 2026:
    • Für alleinstehende oder alleinlebende Personen: ca. 570 €
    • Für erwachsene Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft: ca. 520 €
    • Für minderjährige Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft (je nach Altersgruppe gestaffelt): ca. 350 € bis 470 €
  • Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: Die tatsächlichen Kosten werden übernommen, sofern sie als angemessen eingestuft werden. Die Angemessenheit wird vom Jobcenter anhand von örtlichen Mietrichtwerten und Vergleichsmieten geprüft.
  • Mehrbedarfe: Zusätzliche Leistungen sind möglich, z.B. für Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat, für Alleinerziehende, für unabweisbare Mehrbedarfe bei kostenaufwändiger Ernährung oder aus gesundheitlichen Gründen. Die Höhe dieser Mehrbedarfe ist individuell und hängt von der jeweiligen Situation ab.
  • Einkommensfreibeträge: Wenn du neben dem Bürgergeld ein Einkommen erzielst, bleiben bestimmte Beträge davon anrechnungsfrei. Für Personen über 25 Jahre gilt: Bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.200 € bleiben 20 % des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei. Von Einkommen zwischen 1.200 € und 2.000 € brutto bleiben 10 % anrechnungsfrei.
  • Schonvermögen: Bis zu einem bestimmten Betrag ist dein eigenes Vermögen bei der Prüfung deines Anspruchs auf Bürgergeld nicht relevant. Für volljährige Leistungsberechtigte liegt die persönliche Freigrenze für das Schonvermögen bei 15.000 €.

Die gesetzliche Grundlage für das Bürgergeld ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Beispiel

Stell dir vor, du bist 28 Jahre alt und lebst allein. Dein voraussichtlicher Bürgergeld-Regelbedarf für 2026 beträgt 570 €. Deine Miete und Heizkosten werden vom Jobcenter als angemessen anerkannt und betragen 450 €. Du hast einen kleinen Nebenjob, mit dem du im Monat 300 € brutto verdienst. Da du über 25 bist, bleiben dir von diesen 300 € 20 % anrechnungsfrei, also 60 €. Von den restlichen 240 € wird der volle Betrag auf dein Bürgergeld angerechnet. Dein Anspruch auf Bürgergeld beträgt also: (570 € Regelbedarf + 450 € für Miete/Heizung) - 240 € anrechenbares Einkommen = 780 €.

Berechnung

Bürgergeldanspruch = (Regelbedarf + Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung + Mögliche Mehrbedarfe) - (Anrechenbares Einkommen aus Erwerbstätigkeit)

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Häufige Fragen zu Arbeitslosengeld II

Was ist der Hauptunterschied zwischen dem früheren ALG II und dem jetzigen Bürgergeld?

Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld II (ALG II) abgelöst. Während die Grundidee gleich bleibt – die Sicherung der Existenz für Hilfebedürftige –, wurden die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen überarbeitet und die Förderansätze zur Arbeitsaufnahme gestärkt.

Wer kann Bürgergeld beantragen?

Du hast Anspruch auf Bürgergeld, wenn du erwerbsfähig bist (also mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst und zwischen 15 und 67 Jahre alt bist), deinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kannst und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast.

Wie ermittelt das Jobcenter, welche Mietkosten angemessen sind?

Das Jobcenter prüft die Angemessenheit deiner Mietkosten anhand der ortsüblichen Vergleichsmieten. Dies geschieht meist anhand von Mietspiegeln oder der Auswertung von Mietpreisübersichten in deiner Region.

Gibt es auch für Studenten oder Auszubildende Möglichkeiten, Bürgergeld zu erhalten?

Grundsätzlich sind Studenten und Auszubildende, die BAföG oder eine vergleichbare Leistung erhalten, von Bürgergeld ausgeschlossen. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn BAföG nicht den vollen Bedarf deckt oder du schwanger bist oder ein eigenes Kind erziehst.

Wie wirkt sich ein Minijob auf meinen Bürgergeldanspruch aus?

Bei einem Minijob werden Teile deines Verdienstes nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Diesen anrechnungsfreien Betrag nennt man Einkommensfreibetrag. So kannst du deine finanzielle Situation verbessern und hast mehr Geld zur Verfügung.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.