Arbeitslosenversicherung — Definition & Erklärung
Sozialversicherungszweig zur Absicherung bei Arbeitslosigkeit.
Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen.
Was ist Arbeitslosenversicherung?
Die Arbeitslosenversicherung ist ein Pflichtversicherungszweig, der Arbeitnehmer bei Jobverlust absichert.
Arbeitslosenversicherung im Detail
Der Beitragssatz beträgt 2026 insgesamt 2,6 % des Bruttolohns (je 1,3 % AN und AG) bis zur BBG.
Beispiel
Brutto 3.000 € × 1,3 % = 39 € monatlicher AN-Beitrag.
Berechnung
AN-Beitrag = Brutto × 1,3 % (bis BBG RV 8.050 €/Monat)
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Häufige Fragen zu Arbeitslosenversicherung
Wer ist pflichtversichert in der ALV?
Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer; Beamte und Selbstständige sind ausgenommen.
Kann ich mich freiwillig versichern?
Selbstständige können sich unter bestimmten Bedingungen freiwillig versichern.
Verwandte Begriffe
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