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SozialversicherungAktualisiert: Januar 2026

Arbeitslosenversicherung — Definition & Erklärung

Sozialversicherungszweig zur Absicherung bei Arbeitslosigkeit.

Kurz & bündig

Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen.

Was ist Arbeitslosenversicherung?

Die Arbeitslosenversicherung ist ein Pflichtversicherungszweig, der Arbeitnehmer bei Jobverlust absichert.

Arbeitslosenversicherung im Detail

Der Beitragssatz beträgt 2026 insgesamt 2,6 % des Bruttolohns (je 1,3 % AN und AG) bis zur BBG.

Beispiel

Brutto 3.000 € × 1,3 % = 39 € monatlicher AN-Beitrag.

Berechnung

AN-Beitrag = Brutto × 1,3 % (bis BBG RV 8.050 €/Monat)

Passende Rechner

Häufige Fragen zu Arbeitslosenversicherung

Wer ist pflichtversichert in der ALV?

Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer; Beamte und Selbstständige sind ausgenommen.

Kann ich mich freiwillig versichern?

Selbstständige können sich unter bestimmten Bedingungen freiwillig versichern.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.