Arbeitslosenversicherung — Definition & Erklärung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist deine Absicherung bei Jobverlust. Erfahre, wie sie funktioniert, was du zahlst und wie sie dein Nettogehalt beeinflusst.
Dein Anteil an der Arbeitslosenversicherung ist ein direkter Abzug von deinem Bruttogehalt und verringert somit dein Netto.
Was ist Arbeitslosenversicherung?
Die Arbeitslosenversicherung, oft abgekürzt als ALV, ist ein zentraler Baustein deines sozialen Schutzes in Deutschland. Sie hat die wichtige Aufgabe, dich finanziell aufzufangen, wenn du unerwartet deinen Job verlierst und auf der Suche nach einer neuen Anstellung bist.
Als gesetzliche Pflichtversicherung bist du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer automatisch mit Beginn deiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit Teil der ALV. Dein Beitrag dazu wird automatisch von deinem Bruttogehalt abgezogen und teilt sich fair zwischen dir und deinem Arbeitgeber auf.
Wenn du arbeitslos wirst, ist es die Bundesagentur für Arbeit, die aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung dein Arbeitslosengeld (ALG I) auszahlt. Wie viel und wie lange du dieses erhältst, hängt von deiner vorherigen Beschäftigungszeit und deinem Verdienst ab.
Arbeitslosenversicherung im Detail
Für das Jahr 2026 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bundesweit einheitlich 2,6 % deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Davon zahlst du als Arbeitnehmer 1,3 % und dein Arbeitgeber ebenfalls 1,3 %.
Die Berechnung deiner Beiträge erfolgt bis zur sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Diese wird für 2026 voraussichtlich bei 90.600 Euro liegen. Dein Einkommen über dieser Grenze wird für die Beitragsberechnung der Arbeitslosenversicherung nicht mehr berücksichtigt.
Die rechtliche Grundlage für deine Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung findest du im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Beispiel
Wenn dein Bruttogehalt monatlich 3.500 € beträgt, zahlst du als Arbeitnehmer 1,3 % davon an die Arbeitslosenversicherung. Das sind 3.500 € × 0,013 = 45,50 € pro Monat.
Berechnung
Dein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung = Dein Bruttogehalt × 1,3 % (Der Beitrag wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.)
Passende Rechner
Häufige Fragen zu Arbeitslosenversicherung
Wer muss genau in die Arbeitslosenversicherung einzahlen?
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pflichtversichert, die sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Das schließt Angestellte, Azubis und auch Midijobber mit ein.
Wie lange habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Die Dauer, für die du Arbeitslosengeld erhältst, hängt von deinem Alter und der Zeit ab, in der du vorher Beiträge gezahlt hast. Je länger du gearbeitet hast, desto länger ist dein Anspruch.
Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn mein Gehalt sehr hoch ist?
Für die Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze. Dein Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht mehr für die Beitragsberechnung herangezogen.
Welche Rolle spielt mein Arbeitgeber bei der Arbeitslosenversicherung?
Dein Arbeitgeber trägt die Hälfte der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und überweist den gesamten Betrag (seinen Anteil plus deinen) an die zuständige Stelle.
Bin ich als Selbstständiger eigentlich auch in der Arbeitslosenversicherung versichert?
Als Selbstständiger bist du normalerweise nicht pflichtversichert. Es gibt aber unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, dich freiwillig zu versichern oder weiterzuversichern.
Verwandte Begriffe
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.