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SozialversicherungAktualisiert: Januar 2026

Beitragssatz — Definition & Erklärung

Prozentualer Satz zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.

Kurz & bündig

Die Summe aller Beitragssätze (AN-Anteil) bestimmt die SV-Abzüge vom Bruttolohn.

Was ist Beitragssatz?

Der Beitragssatz ist der Prozentsatz, mit dem das beitragspflichtige Einkommen zur Sozialversicherung belastet wird.

Beitragssatz im Detail

2026: RV 18,6 %, KV 14,6 %+1,7 % Zusatz, PV 3,4 %, ALV 2,6 % (je hälftig AN/AG).

Beispiel

KV-Beitrag: 3.000 € × 8,3 % (AN-Anteil) = 249 €/Monat.

Berechnung

AN-Beitrag KV = Brutto × (14,6 % + 1,7 %) / 2 = × 8,15 %

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Häufige Fragen zu Beitragssatz

Wer legt die Beitragssätze fest?

Gesetzliche Beitragssätze werden durch Bundestag und Krankenkassen festgelegt.

Können sich Beitragssätze ändern?

Ja, besonders der KV-Zusatzbeitrag kann jährlich von den Kassen angepasst werden.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.