SozialversicherungAktualisiert: Januar 2026

Pflegeversicherung — Definition & Erklärung

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die dich im Pflegefall absichert. Der Beitragssatz ändert sich regelmäßig und beeinflusst dein Nettogehalt.

Kurz & bündig

Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen und verringert somit dein verfügbares Nettogehalt.

Was ist Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist ein unverzichtbarer Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient dazu, dich im Falle der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Sie ist eine Pflichtversicherung, das heißt, jeder, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, muss auch in der Pflegeversicherung versichert sein.

Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit Unterstützung bei der häuslichen Pflege, teilstationäre Pflege oder vollstationäre Pflege. Ziel ist es, die Kosten, die durch die notwendige Pflege entstehen, zu decken und den Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen zu entlasten. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge, die sowohl von dir als Arbeitnehmer als auch von deinem Arbeitgeber getragen werden.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist dynamisch und kann sich ändern. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Beitragssatz für Kinderlose bei 4,0 Prozent liegen. Für Eltern mit einem Kind sinkt der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte, für Eltern mit zwei Kindern um 0,5 Prozentpunkte, für Eltern mit drei Kindern um 0,75 Prozentpunkte und für Eltern mit vier und mehr Kindern um 1,0 Prozentpunkte.

Pflegeversicherung im Detail

Der Beitrag zur Pflegeversicherung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Anteil des Arbeitnehmers und dem Anteil des Arbeitgebers. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze, bis zu der Einkommen für die Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt diese 5.175 Euro pro Monat (oder 62.100 Euro pro Jahr).

Für kinderlose Versicherte (ab dem 23. Lebensjahr) gilt ab dem 1. Januar 2026 ein Beitragssatz von 4,0 Prozent. Dieser wird in der Regel zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Für Versicherte mit Kindern gibt es Abschläge. Beispielsweise beträgt der Abschlag für Eltern mit einem Kind 0,25 Prozentpunkte, sodass der Arbeitnehmeranteil sinkt. Der genaue Abschlag richtet sich nach der Anzahl deiner Kinder. Das Gesetz sieht vor, dass der Abschlag für das vierte Kind maximal 1,0 Prozentpunkt betragen kann, was zu einer Entlastung für kinderreiche Eltern führt.

Die Finanzierung der Pflegeversicherung ist solidarisch gestaltet. Das bedeutet, dass die Beiträge einkommensabhängig sind und der Gesetzgeber darauf abzielt, finanzielle Härten zu vermeiden. Die rechtliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Wenn du Fragen zu deinem individuellen Beitrag oder zu den Leistungen hast, wende dich am besten an deine zuständige Pflegekasse.

Beispiel

Angenommen, dein monatliches Bruttogehalt beträgt 3.500 Euro und du hast keine Kinder. Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 4,0%. Dein Anteil beträgt die Hälfte, also 2,0%. Dein Beitrag zur Pflegeversicherung wäre dann 3.500 Euro * 2,0% = 70 Euro.

Berechnung

Pflegeversicherungsbeitrag Arbeitnehmer = Bruttogehalt * (Beitragssatz Arbeitnehmer / 100)

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Häufige Fragen zu Pflegeversicherung

Wer muss in die Pflegeversicherung einzahlen?

Grundsätzlich ist jeder gesetzlich Krankenversicherte verpflichtet, auch in die Pflegeversicherung einzuzahlen. Dies gilt für Angestellte, Rentner und Beamte.

Wie hoch ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung im Jahr 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz für Kinderlose 4,0 %. Für Eltern gibt es gestaffelte Abschläge je nach Kinderanzahl.

Was passiert, wenn ich ein oder mehrere Kinder habe?

Wenn du ein oder mehrere Kinder hast, profitierst du von Beitragsabschlägen. Der Abschlag erhöht sich mit jedem Kind, wobei der maximale Abschlag für Eltern mit vier und mehr Kindern bei 1,0 Prozentpunkt liegt.

Bis zu welchem Einkommen werden die Beiträge berechnet?

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 5.175 Euro pro Monat.

Wo finde ich Informationen zu meinem individuellen Beitrag?

Informationen zu deinem individuellen Beitrag findest du auf deiner monatlichen Gehaltsabrechnung. Bei Fragen kannst du dich auch an deine Pflegekasse oder deinen Arbeitgeber wenden.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.