Lohnkosten im Vergleich

Dieser Rechner dient ausschließlich der Aufklärung. Er zeigt die echten Kosten und Risiken undeklaierter Arbeit im Vergleich zu einer regulären Beschäftigung — mit Sozialversicherung, Rentenanspruch und rechtlicher Absicherung.

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€ / Std
Std

= 3.200 € / Monat

Reguläre Beschäftigung vs. undeklaierte Arbeit — Vergleich

Reguläre BeschäftigungSchwarzarbeit*
Stundenlohn20 €20 €
Monatsbrutto3.200 €
Netto nach Abzügen2.167 €3.200 €
Rentenanspruch
Krankenversicherung
Kündigungsschutz
Urlaubsanspruch
ALG I Anspruch
Risiko Bußgeld (AN)bis 50.000 €

* Scheinbarer Vorteil vor Abzug von Bußgeldern, Nachzahlungen und Strafverfolgungsrisiko

Netto regulär

2.167 €

mit vollem Sozialschutz

Scheinbares "Mehr" schwarz

+ 1.033 €

vor Bußgeldern & Nachzahlungen

Arbeitgeberkosten regulär

3.872 €

inkl. AG-SV-Anteil (~21 %)

Schwarzarbeit ist keine Alternative

Sie gefährdet Rente, Krankenversicherung und Freiheit. Bei Kontrolle durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) drohen Bußgelder bis 50.000 €, Nachzahlungen für bis zu 10 Jahre sowie Strafverfolgung nach §266a StGB. Dieser Rechner dient ausschließlich der Aufklärung.

Schwarzarbeit — was ist das und was droht?

Schwarzarbeit bezeichnet Erwerbstätigkeit, bei der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und §266a StGB definieren klare Straftatbestände. Für Arbeitgeber drohen Bußgelder bis zu 500.000 € sowie im schweren Fall Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Arbeitnehmer riskieren Bußgelder bis 50.000 € und die Nachzahlung aller Steuern und Beiträge für bis zu 10 Jahre rückwirkend. Die Kontrollbehörde — der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) — führt jährlich Hunderttausende Prüfungen durch.

Die echten Kosten: Was du als Schwarzarbeiter verlierst

Wer schwarz arbeitet, verzichtet auf mehr als nur Papierkram. Jeder nicht gemeldete Monat bedeutet fehlende Rentenpunkte — bei einem Monatsverdienst von 2.000 € und 30 Arbeitsjahren summiert sich das auf eine deutlich geringere gesetzliche Rente im Alter. Hinzu kommt: kein Krankengeldanspruch bei längerer Erkrankung, kein Arbeitslosengeld I nach Kündigung, kein Mutterschutz, kein bezahlter Urlaub und kein Kündigungsschutz. Im Streitfall mit dem Auftraggeber gibt es keinen Rechtsweg — Arbeitsverträge über illegale Beschäftigung sind nichtig.

Für Auftraggeber: Haftung und Bußgelder

Wer Schwarzarbeit in Auftrag gibt, haftet selbst. Bei Handwerkerleistungen am eigenen Haus können im Schadensfall keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden — der Werkvertrag ist nichtig (BGH, Az. VII ZR 6/13). Zudem haften Auftraggeber für entgangene SV-Beiträge solidarisch. Das Ordnungswidrigkeitsrecht sieht Bußgelder bis zu 500.000 € für Unternehmen vor, die bewusst auf Schwarzarbeiter zurückgreifen. Für private Auftraggeber beträgt das Bußgeld bis zu 50.000 €.

Häufige Fragen zur Schwarzarbeit

Arbeitgebern drohen Bußgelder bis 500.000 €, im Straffall bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe (§266a StGB: Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen). Arbeitnehmern drohen Bußgelder bis 50.000 € und Nachzahlung aller Steuern und SV-Beiträge für bis zu 10 Jahre.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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