SozialversicherungAktualisiert: Januar 2026

Kurzarbeitergeld — Definition & Erklärung

Dein Kurzarbeitergeld (KUG) sichert dir einen Teil deines Nettogehalts, wenn dein Arbeitgeber weniger Arbeit hat. Erfahre alles Wichtige und wie es sich auf dein Netto auswirkt.

Kurz & bündig

Kurzarbeitergeld sichert dir einen Großteil deines Nettoeinkommens, wenn dein regulärer Lohn aufgrund von Kurzarbeit sinkt.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine wichtige Leistung der Arbeitsagentur, die dir hilft, wenn dein Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder höherer Gewalt die Arbeitszeit für dich und deine Kollegen reduzieren muss. Es dient dazu, vorübergehende Arbeitsausfälle abzufedern und somit Arbeitsplätze zu sichern. Das KUG ersetzt einen Teil deines ausgefallenen Nettolohns, sodass du auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ein bestimmtes Grundeinkommen behältst. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach deinem bisherigen Verdienst und deiner familiären Situation.

Du erhältst Kurzarbeitergeld nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern es wird dir von der Agentur für Arbeit ausgezahlt. Dein Arbeitgeber muss die Kurzarbeit zunächst anmelden und die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen. Das bedeutet, dass du nicht willkürlich weniger arbeiten musst, sondern es muss einen nachweisbaren Grund für den Arbeitsausfall geben.

Die genaue Höhe des Kurzarbeitergeldes berechnet sich auf Basis deines durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate vor Beginn der Kurzarbeit. Dabei gibt es feste Sätze: Für dich als Arbeitnehmer ohne unterhaltspflichtiges Kind beträgt das KUG 60 % deines ausgefallenen Nettoentgelts. Lebst du mit mindestens einem eigenen Kind im Haushalt, welches du unterhältst, erhöht sich dieser Satz auf 67 %. Diese Sätze beziehen sich auf das Nettoentgelt, das dir nicht mehr gezahlt wird.

Kurzarbeitergeld im Detail

Das Kurzarbeitergeld ist eine steuerfreie Lohnersatzleistung. Das bedeutet, du zahlst darauf keine direkte Einkommensteuer. Allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, das erhaltene Kurzarbeitergeld wird bei der Ermittlung deines persönlichen Einkommensteuersatzes für dein restliches Einkommen berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass dein Steuersatz auf dein reguläres Einkommen im betreffenden Jahr steigt. Der Auszahlungszeitraum des Kurzarbeitergeldes ist in der Regel auf maximal 12 Monate begrenzt, kann aber in Ausnahmefällen verlängert werden.

Die Auszahlung erfolgt meist nicht direkt an dich, sondern zunächst an deinen Arbeitgeber, der dir dann den entsprechenden Betrag zusammen mit deinem verbleibenden Lohn auszahlt. Die Arbeitsagentur ist die zuständige Stelle für die Bewilligung und Auszahlung des KUG. Es ist wichtig, dass dein Arbeitgeber die Kurzarbeit korrekt bei der Agentur für Arbeit anzeigt, damit du auch Anspruch auf das Geld hast.

Gesetzliche Grundlage für das Kurzarbeitergeld ist das Sozialgesetzbuch III (SGB III), insbesondere die Paragraphen §§ 95 ff. SGB III. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen können sich ändern, daher ist es ratsam, sich stets über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes wird auf Basis des sogenannten Sózialversicherungsbeitrags des ausgefallenen Entgelts ermittelt, wobei hier nach oben Grenzen gesetzt sind.

Beispiel

Wenn dein Nettolohn normalerweise 2.500 € beträgt und du durch Kurzarbeit 1.000 € weniger verdienst, erhältst du 600 € Kurzarbeitergeld (60 % von 1.000 €). Wenn du ein Kind hast, erhältst du 670 € (67 % von 1.000 €). Dein tatsächliches Nettoeinkommen in diesem Monat wäre dann 2.100 € (2.500 € - 1.000 € + 600 € KUG).

Berechnung

Kurzarbeitergeld = (Durchschnittliches Nettoentgelt der letzten 12 Monate - tatsächliches Nettoentgelt während der Kurzarbeit) * 60% (ohne Kind) oder 67% (mit Kind)

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Häufige Fragen zu Kurzarbeitergeld

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?

Das Kurzarbeitergeld beträgt auch 2026 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts. Für Arbeitnehmer mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind im Haushalt erhöht sich der Satz auf 67 %.

Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?

Nein, das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Allerdings wird es beim sogenannten Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Das bedeutet, es erhöht deinen persönlichen Steuersatz für dein übriges steuerpflichtiges Einkommen, was zu einer höheren Steuerlast insgesamt führen kann.

Wer beantragt Kurzarbeitergeld?

Die Kurzarbeit und damit der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss dein Arbeitgeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen und genehmigen lassen. Du als Arbeitnehmer musst dem zustimmen, wenn dies vertraglich vorgesehen ist oder dir angeboten wird.

Wie lange kann ich Kurzarbeitergeld erhalten?

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich maximal 12 Monate. In bestimmten wirtschaftlichen Ausnahmesituationen kann die Bezugsdauer jedoch verlängert werden. Informiere dich am besten bei deinem Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit über die aktuellen Regelungen.

Was passiert mit meinen Sozialversicherungsbeiträgen während der Kurzarbeit?

Während der Kurzarbeit werden die Sozialversicherungsbeiträge für das ausgefallene Entgelt anteilig vom Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit getragen. Das bedeutet, dass du trotz Kurzarbeit weiterhin sozialversichert bleibst und keine größeren Nachteile bei deinen Renten- und Versicherungsansprüchen entstehen.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.