Kurzarbeitergeld — Definition & Erklärung
Staatliche Lohnersatzleistung bei Kurzarbeit: 60/67 % Netto.
Sichert 60–67 % des weggefallenen Nettogehalts in Kurzarbeit.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld (KUG) ersetzt 60 % des Nettolohnausfalls (67 % mit Kind) und wird von der Agentur für Arbeit gezahlt.
Kurzarbeitergeld im Detail
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt; die Agentur zahlt direkt an den Arbeitgeber aus.
Beispiel
1.000 € Nettolohnausfall → 600 € KUG (680 € mit Kind)
Berechnung
KUG = Nettolohnausfall × 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind)
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Häufige Fragen zu Kurzarbeitergeld
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?
60 % des ausgefallenen Nettoentgelts; 67 % für Haushalte mit mindestens einem Kind.
Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?
Nein – es ist steuerfrei, erhöht aber via Progressionsvorbehalt den Steuersatz.
Verwandte Begriffe
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