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SozialversicherungAktualisiert: Januar 2026

Kurzarbeitergeld — Definition & Erklärung

Staatliche Lohnersatzleistung bei Kurzarbeit: 60/67 % Netto.

Kurz & bündig

Sichert 60–67 % des weggefallenen Nettogehalts in Kurzarbeit.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld (KUG) ersetzt 60 % des Nettolohnausfalls (67 % mit Kind) und wird von der Agentur für Arbeit gezahlt.

Kurzarbeitergeld im Detail

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt; die Agentur zahlt direkt an den Arbeitgeber aus.

Beispiel

1.000 € Nettolohnausfall → 600 € KUG (680 € mit Kind)

Berechnung

KUG = Nettolohnausfall × 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind)

Passende Rechner

Häufige Fragen zu Kurzarbeitergeld

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?

60 % des ausgefallenen Nettoentgelts; 67 % für Haushalte mit mindestens einem Kind.

Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?

Nein – es ist steuerfrei, erhöht aber via Progressionsvorbehalt den Steuersatz.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.