Kurzarbeit — Definition & Erklärung
Kurzarbeit ist eine vorübergehende Reduzierung deiner Arbeitszeit und deines Einkommens, wobei das Kurzarbeitergeld (KUG) den Verdienstausfall teilweise kompensiert. Informiere dich über deine Ansprüche auf bruttocheck.de.
Durch Kurzarbeit sinkt dein Bruttogehalt, was dein Nettoentgelt direkt reduziert, aber das Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil dieses Verlusts aus und mindert die finanzielle Belastung.
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist eine wirtschaftlich bedingte Maßnahme, die es Arbeitgebern ermöglicht, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten vorübergehend zu verkürzen, wenn betriebliche oder wirtschaftliche Gründe dies erfordern. Dies kann beispielsweise bei Auftragsrückgängen, saisonalen Schwankungen oder unerwarteten Krisen der Fall sein. Ziel der Kurzarbeit ist es, Entlassungen zu vermeiden und das Unternehmen durch diese schwierige Phase zu bringen.
Während der Kurzarbeit erhältst du als Arbeitnehmer nicht mehr dein volles Gehalt, sondern nur noch einen Teil davon. Die Differenz zwischen deinem ursprünglichen und deinem reduzierten Verdienst wird durch das Kurzarbeitergeld (KUG), eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, teilweise ausgeglichen. Dieses KUG soll deinen Verdienstausfall abfedern und dir helfen, deinen Lebensstandard trotz der reduzierten Arbeitszeit zu halten.
Die Beantragung und Genehmigung von Kurzarbeit obliegt dem Arbeitgeber. Dieser muss die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen und nachweisen, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Für dich als Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass Kurzarbeit in der Regel auf deiner Zustimmung oder einer entsprechenden betrieblichen Vereinbarung (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) beruht.
Kurzarbeit im Detail
Die Voraussetzungen für Kurzarbeit sind in § 96 SGB III geregelt. Dein Betrieb muss in der Regel mindestens 10 % deiner Beschäftigten betroffen sein, die jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts verlieren. Zudem muss der Arbeitsausfall unvermeidbar und auf wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen beruhen. Eine Anzeige der Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit ist zwingend erforderlich.
Das Kurzarbeitergeld wird für maximal 12 Monate gezahlt (unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 24 Monate verlängerbar). Die Höhe des KUG beträgt in der Regel 60 % des Nettoentgeltdifferenz (wenn du keine Kinder hast) bzw. 67 % (wenn du Kinder hast). Das ausgezahlte Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass dein zu versteuerndes Einkommen im Folgejahr steigen kann.
Für das Jahr 2026 gibt es voraussichtlich keine grundsätzlichen Änderungen an den Kernregelungen für Kurzarbeit. Die spezifischen Prozentsätze für das Kurzarbeitergeld (60 % bzw. 67 %) und die Berechnungsgrundlagen können sich jedoch jährlich an die Lohnentwicklung anpassen. Es empfiehlt sich, die aktuellen Regelungen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit oder bei deinem Arbeitgeber zu prüfen.
Beispiel
Wenn dein normales Bruttogehalt 3.000 € beträgt und aufgrund von Kurzarbeit nur noch 2.000 € ausgezahlt werden, beträgt die Entgeltdifferenz 1.000 €. Wenn du keine Kinder hast, würdest du etwa 60 % dieser Differenz als Kurzarbeitergeld erhalten, also rund 600 € brutto. Dein tatsächliches Einkommen wären dann 2.000 € + ca. 600 € KUG.
Berechnung
Kurzarbeitergeld (KUG) = (Ursprüngliches Bruttogehalt - Aktuelles Bruttogehalt) * Prozentsatz des KUG (60 % oder 67 %)
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Häufige Fragen zu Kurzarbeit
Was ist der Unterschied zwischen Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeit ist die Maßnahme, bei der dein Arbeitgeber deine Arbeitszeit verkürzt. Kurzarbeitergeld (KUG) ist die finanzielle Leistung der Arbeitsagentur, die den teilweisen Lohnausfall ausgleicht.
Muss ich Kurzarbeit akzeptieren?
Grundsätzlich nur, wenn es eine entsprechende Regelung in deinem Arbeitsvertrag gibt, ein Tarifvertrag dies vorsieht oder eine Betriebsvereinbarung getroffen wurde. Dein Arbeitgeber kann Kurzarbeit nicht einseitig anordnen.
Wie lange kann ich Kurzarbeit erhalten?
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich maximal 12 Monate. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Ist das Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es bei der Ermittlung deines persönlichen Einkommensteuersatzes für das gesamte zu versteuernde Einkommen berücksichtigt wird, was zu einer höheren Steuerlast im Folgejahr führen kann.
Was passiert mit meinen Sozialversicherungsbeiträgen während der Kurzarbeit?
Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf Basis des reduzierten Entgelts berechnet. Allerdings werden für dich als Arbeitnehmer die Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung anteilig vom Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit (auf Basis des fiktiven Entgelts) übernommen, sodass deine Sozialversicherungsansprüche möglichst erhalten bleiben.
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