ArbeitsrechtAktualisiert: Januar 2026

Entgeltfortzahlung — Definition & Erklärung

Die Entgeltfortzahlung sichert dein Gehalt im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen und ist ein wichtiger Bestandteil deines Arbeitsvertrags.

Kurz & bündig

Die Entgeltfortzahlung stellt sicher, dass du für bis zu sechs Wochen deine normale Netto-Einkommenshöhe beibehältst, da dein Bruttogehalt weitergezahlt wird.

Was ist Entgeltfortzahlung?

Die Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Schutz für dich als Arbeitnehmer. Wenn du krank wirst und deshalb nicht arbeiten kannst, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf, dass dein Arbeitgeber dir dein reguläres Gehalt weiterzahlt. Diese Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist gesetzlich geregelt und soll dich finanziell absichern, während du dich erholst und wieder gesund wirst.

Generell gilt die Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) innerhalb eines Jahres pro Arbeitsunfähigkeit. Dies bedeutet, dass du in dieser Zeit dein volles Bruttogehalt, abzüglich der üblichen Lohnabzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, erhältst. Der Anspruch besteht in der Regel ab dem ersten Tag deiner Beschäftigung, allerdings kann es je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag individuelle Regelungen geben.

Wichtig zu wissen ist, dass die Entgeltfortzahlung nur bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit greift. Das heißt, wenn du beispielsweise durch einen Unfall, den du selbst verschuldet hast, arbeitsunfähig wirst, kann der Anspruch entfallen. Bei längeren Krankheitsphasen, die über die sechs Wochen hinausgehen, übernimmt in der Regel die Krankenkasse und zahlt dir dann Krankengeld.

Entgeltfortzahlung im Detail

Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelten klare gesetzliche Bestimmungen. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir dein zuletzt bezogenes Arbeitsentgelt weiterzuzahlen. Dies umfasst dein Grundgehalt sowie eventuelle Zulagen und Zuschläge, die du regelmäßig erhältst. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, jedoch maximal für sechs Wochen pro Krankheitsfall. Nach Ablauf dieser sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. An ihre Stelle tritt dann die Leistung der Krankenkasse in Form von Krankengeld (sofern du gesetzlich krankenversichert bist).

Laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn du gesetzlich krankenversichert bist und das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erneut, wenn seit dem Ende der letzten Entgeltfortzahlung wegen derselben Krankheit ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten vergangen ist oder seit Beginn einer neuen Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit sechs Monate vergangen sind.

Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht deinem regulären Verdienst. Das bedeutet, dir wird dein Bruttogehalt ausgezahlt, von dem dann die gesetzlichen Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen werden. Es gibt keine gesonderten Kürzungen durch den Arbeitgeber, es sei denn, dies ist durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ausdrücklich anders geregelt.

Beispiel

Wenn dein Bruttogehalt 3.000 Euro beträgt und du 3 Wochen krank bist, zahlt dir dein Arbeitgeber für diese 3 Wochen 3.000 Euro brutto aus, abzüglich deiner üblichen Abzüge.

Berechnung

Entgeltfortzahlung = Dein aktuelles Bruttogehalt (inkl. regelmäßiger Zuschläge) für max. 6 Wochen.

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Häufige Fragen zu Entgeltfortzahlung

Wie lange bekomme ich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Dein Arbeitgeber zahlt dir dein Gehalt für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) fort, wenn du krankheitsbedingt arbeitsunfähig bist.

Was passiert, wenn ich länger als sechs Wochen krank bin?

Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt in der Regel deine gesetzliche Krankenkasse und zahlt dir Krankengeld, das meist etwas niedriger ist als dein reguläres Gehalt.

Muss ich eine Mindestdauer im Unternehmen gearbeitet haben, um Entgeltfortzahlung zu erhalten?

Ja, dein Arbeitsverhältnis muss in der Regel mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden haben, um einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben.

Werde ich bei einer chronischen Krankheit immer wieder neu sechs Wochen bezahlt?

Nein, bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit beginnt die Sechs-Wochen-Frist erst neu zu laufen, wenn seit der letzten Entgeltfortzahlung wegen derselben Krankheit sechs Monate vergangen sind.

Muss ich dem Arbeitgeber meine Krankheit melden?

Ja, du musst deinem Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss ein ärztliches Attest vorliegen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.