Lohn — Definition & Erklärung
Stundenbasiertes Arbeitsentgelt für Arbeiter.
Schwankender Bruttolohn erschwert präzise Nettolohn-Planung; bei 2.595 € brutto ca. 1.870 € netto (SK I, NRW) – rund 28 % Abzugsquote; Mindestlohn-Vollzeit ergibt ca. 1.605 € netto.
Was ist Lohn?
Lohn ist das zeitabhängige Arbeitsentgelt, das Arbeiterinnen und Arbeiter auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden erhalten. Im Gegensatz zum festen Monatsgehalt von Angestellten schwankt der Lohn je nach Stundenanzahl, Schichten und geleisteter Mehrarbeit. Die rechtliche Grundlage bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 611a BGB), der gesetzliche Mindestlohn (MiLoG) sowie ggf. einschlägige Tarifverträge.
Lohnempfänger finden sich typischerweise in Handwerk, Industrie, Logistik und im gewerblichen Bereich. Ihr Bruttolohn ergibt sich aus dem vereinbarten Stundensatz multipliziert mit den geleisteten Stunden im Abrechnungsmonat. Überstunden werden je nach Tarifvertrag oder Einzelvereinbarung mit einem Zuschlag von 25–50 % vergütet.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 €/Stunde brutto. Dieser gilt für nahezu alle Arbeitnehmer in Deutschland und bildet die absolute Untergrenze des Stundenlohns. Branchen-Mindestlöhne (z. B. Bau, Pflege, Reinigung) liegen teils deutlich darüber und sind in Rechtsverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) festgelegt.
Weil Lohnempfänger bei Krankheit oder kurzfristigen Fehlzeiten eventuell nur nach dem tatsächlich geleisteten Stundennachweis bezahlt werden (Lohnfortzahlung greift erst nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit), ist die monatliche Nettoplanung schwieriger als bei einem fixen Gehalt. Die Differenz zwischen brutto und netto liegt im mittleren Lohnbereich bei 25–30 %.
Lohn im Detail
Bei einem Stundenlohn von 15 €/h und einer regulären 40-Stunden-Woche (ca. 173 Stunden/Monat) ergibt sich ein Bruttolohn von rund 2.595 €/Monat. Mit dem gesetzlichen Mindestlohn (12,82 €/h × 173 h) sind es 2.218 € brutto – netto in SK I (GKV, kinderlos) ca. 1.605 €. Zuschläge für Nacht- (25 %), Sonn- (50 %) oder Feiertagsarbeit (100–125 %) sind nach § 3b EStG bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei.
Für die Abrechnung gilt: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten von Lohnempfängern nach dem MiLoG zu dokumentieren (Aufzeichnungspflicht). Lohnzettel müssen mindestens Stundenzahl, Stundensatz, Gesamtbrutto sowie alle Abzüge (Lohnsteuer, SV-Beiträge) ausweisen. Abrechnungszeitraum ist typischerweise der Kalendermonat; Auszahlung spätestens am letzten Werktag.
Wer schwankende Monatslöhne hat, sollte einen 3-Monats-Durchschnitt als Planungsgrundlage verwenden und steuerfreie Zuschläge bewusst nutzen, um das Netto zu optimieren. Steuerfreie Nacht- und Sonntagszuschläge können das monatliche Nettoeinkommen je nach Schichtmodell um 80–250 € erhöhen.
Beispiel
15 €/h × 173 h (Normmonat) = 2.595 € brutto → ca. 1.870 € netto (SK I, GKV, kinderlos, NRW). Mit Mindestlohn: 12,82 €/h × 173 h = 2.218 € brutto → ca. 1.605 € netto. Steuerfreier Sonntagszuschlag (50 %) auf 4 h Sonntagsarbeit: +25,64 € netto extra.
Berechnung
Monatslohn brutto = Stundenlohn × geleistete Stunden + steuerfreie Zuschläge (Nacht 25 %, Sonntag 50 %, Feiertag 100–125 % nach § 3b EStG); Netto = Brutto − Lohnsteuer − SolZ − KV (8,15 % + Zusatzbeitrag) − RV (9,3 %) − AV (1,3 %) − PV (1,7 %)
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Häufige Fragen zu Lohn
Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?
Lohn wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet und kann monatlich schwanken. Gehalt ist ein fixer monatlicher Betrag unabhängig von der genauen Stundenzahl. Lohnempfänger sind in der Regel Arbeiter (gewerblich), Gehaltsempfänger Angestellte – eine Unterscheidung, die im modernen Arbeitsrecht zunehmend an Bedeutung verliert, aber in Tarifverträgen weiterhin relevant ist.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
12,82 € brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche und 173 Stunden/Monat entspricht das rund 2.218 € brutto. Netto verbleiben in Steuerklasse I (GKV, kinderlos) ca. 1.605 €/Monat – also etwa 72 % des Bruttolohns. Branchenmindestlöhne (z. B. Bau, Pflege) liegen teils erheblich höher.
Sind Überstundenzuschläge steuerpflichtig?
Zuschläge für Nachtarbeit (25 %), Sonntagsarbeit (50 %) und Feiertagsarbeit (100–125 %) sind innerhalb gesetzlicher Grenzen nach § 3b EStG steuerfrei – bezogen auf einen Grundlohn von max. 50 €/h. Der Grundlohn der Überstunden selbst ist voll steuerpflichtig. Wer regelmäßig in Schichten arbeitet, kann dadurch monatlich mehrere hundert Euro steuerfrei dazuverdienen.
Muss der Arbeitgeber Arbeitsstunden dokumentieren?
Ja – das Mindestlohngesetz verpflichtet Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für bestimmte Beschäftigungsgruppen (Minijobber, Branchen mit erhöhtem Schwarzarbeitsrisiko) aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 zudem allgemeine Arbeitszeiterfassung für alle Betriebe als unionsrechtlich geboten angesehen.
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