ArbeitsrechtAktualisiert: Januar 2026

Lohnfortzahlung — Definition & Erklärung

Deine Lohnfortzahlung: Was dein Arbeitgeber bei Krankheit, Feiertagen und Urlaub zahlen muss und wie lange dein Anspruch gilt.

Kurz & bündig

Die Lohnfortzahlung sichert dein volles Nettoentgelt für die ersten sechs Wochen einer Krankheit oder für Urlaub und Feiertage, ohne dass du finanzielle Einbußen hast.

Was ist Lohnfortzahlung?

Lohnfortzahlung ist das Recht, dass dein Arbeitgeber dir weiterhin dein Gehalt zahlt, auch wenn du nicht zur Arbeit kommst. Das passiert normalerweise bei Krankheit, an gesetzlichen Feiertagen oder während deines Urlaubs. Die wichtigsten Gesetze dafür sind das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Wenn du krank wirst, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall. Dieser Anspruch beginnt erst, wenn du vier Wochen ununterbrochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist. Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen. Das schließt auch regelmäßige Überstunden und Zuschläge ein, solange sie Teil deines üblichen Einkommens sind.

Nach diesen sechs Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Zahlung eines Krankengeldes. Das sind in der Regel 70 % deines Bruttolohns, aber maximal 90 % deines Nettolohns und gedeckelt auf einen Tageshöchstsatz (2026: 120,75 € pro Tag). Das bedeutet für die meisten Arbeitnehmer einen finanziellen Unterschied, der sich netto auf etwa 20–30 % weniger Einkommen belaufen kann.

Auch an gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, hast du Anspruch auf deine volle Vergütung, ohne dass daraus ein Nachteil entsteht. Bei wiederholter Erkrankung wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten kann der Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung erneut geltend gemacht werden, sofern die 6-Wochen-Frist seit dem Ende der letzten Lohnfortzahlung noch nicht abgelaufen ist. Kleine Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern können sich einen Teil dieser Kosten über das Umlageverfahren U1 von den Krankenkassen erstatten lassen.

Lohnfortzahlung im Detail

Die Berechnung der Lohnfortzahlung basiert auf dem „Ausfallprinzip“. Das heißt, du erhältst das Geld, das du verdient hättest, wenn du nicht krank oder abwesend gewesen wärst. Regelmäßige Zuschläge wie Nachtschichtzulagen oder die Vergütung für regelmäßig anfallende Überstunden gehören dazu. Einmalige, freiwillige Zahlungen deines Arbeitgebers fließen in der Regel nicht in die Berechnung ein. Für kleine und mittelständische Unternehmen bis zu 30 Mitarbeitern ist das Umlageverfahren U1 eine wichtige finanzielle Unterstützung: Sie zahlen einen Beitrag an die Krankenkassen und bekommen im Krankheitsfall 60–80 % der Lohnfortzahlungskosten zurückerstattet.

Ab der siebten Krankheitswoche greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Höchstbetrag pro Tag liegt 2026 bei 120,75 €. Der Anspruch auf Krankengeld ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren pro spezifischer Erkrankung begrenzt. Bei einem angenommenen Bruttomonatslohn von 3.000 € würde das Krankengeld etwa 70 % davon (ca. 2.100 € brutto) betragen, was netto ungefähr 1.820 € ergibt. Dein normales Nettogehalt könnte bei etwa 2.060 € liegen, was einen spürbaren Unterschied bedeutet. Es ist ratsam, einen finanziellen Puffer von mindestens 2–3 Nettomonatsgehältern für solche Fälle aufzubauen.

Eine Krankentagegeldversicherung kann für dich sinnvoll sein, besonders wenn du in einem kleineren Betrieb arbeitest und häufiger krank bist. Sie schließt die Lücke zwischen dem Krankengeld und deinem tatsächlichen Nettoverdienst ab der siebten Krankheitswoche. Die Kosten dafür sind meist moderat, zwischen 20 und 60 Euro im Monat, abhängig von deinem Alter und dem gewählten Tarif.

Beispiel

Stell dir vor, du verdienst 16 € pro Stunde und arbeitest 40 Stunden pro Woche. Das sind rund 2.773 € brutto im Monat. Wenn du drei Wochen krank bist, erhältst du von deinem Arbeitgeber deine volle Lohnfortzahlung (2.773 € brutto), was dir netto etwa 1.980 € sichert – dein normales Nettogehalt. Ab der siebten Krankheitswoche würde dein Krankengeld etwa 70 % deines Bruttolohns betragen (ca. 1.941 € brutto). Der tägliche Höchstbetrag von 120,75 € (2026) könnte hier greifen, was zu einem Netto-Rückgang von ungefähr 250–350 € im Vergleich zu deinem regulären Nettogehalt führen könnte.

Berechnung

Lohnfortzahlung = Durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 13 Wochen (inklusive regelmäßiger Zuschläge), maximal für 6 Wochen (§ 4 EFZG). Krankengeld ab Woche 7 = Niedrigster Wert aus: (70 % deines Bruttolohns) oder (90 % deines Nettolohns) oder (120,75 € pro Tag im Jahr 2026).

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Häufige Fragen zu Lohnfortzahlung

Wie lange habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall. Dies gilt aber erst, wenn du mindestens vier Wochen ununterbrochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist.

Zahlt der Arbeitgeber auch an Feiertagen?

Ja, für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, zahlt dein Arbeitgeber dein volles Gehalt weiter, als ob du normal gearbeitet hättest. Dies ist im § 2 EFZG geregelt.

Was verdiene ich, wenn ich länger als sechs Wochen krank bin?

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber zahlt deine gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70 % deines Bruttolohns, ist aber nach oben hin gedeckelt, was zu einem Netto-Einkommensrückgang von etwa 20-30 % führen kann.

Wann habe ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Wenn du deine eigene Krankheit mutwillig herbeigeführt hast oder wenn du die vom Arzt festgestellte Genesungszeit ohne triftigen Grund überschreitest. Auch während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht in der Regel kein Anspruch.

Was ist das Umlageverfahren U1 für Arbeitgeber?

Kleine Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeitern können sich einen Teil der Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von den Krankenkassen erstatten lassen, indem sie eine monatliche Umlage zahlen. Das entlastet sie finanziell.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.