Lohnfortzahlung — Definition & Erklärung
Entgeltzahlung durch AG bei Krankheit, Feiertag oder Urlaub.
Sichert das volle Nettoentgelt für bis zu 6 Wochen ohne Einbußen; ab Woche 7 Einkommensrückgang von ca. 20–30 % netto durch das gedeckelte GKV-Krankengeld.
Was ist Lohnfortzahlung?
Lohnfortzahlung bezeichnet die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen, obwohl der Arbeitnehmer nicht arbeitet – etwa bei Erkrankung, gesetzlichen Feiertagen oder Urlaub. Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), ergänzt durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und § 2 ArbZG für Feiertage.
Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf sechs Wochen (42 Kalendertage) Lohnfortzahlung je Erkrankung – allerdings erst nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von vier Wochen (§ 3 Abs. 3 EFZG). Die Höhe entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Beginn der Erkrankung (Referenzprinzip), einschließlich regelmäßiger Überstunden und Zuschläge.
Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung das Krankengeld (70 % des Bruttolohns, maximal 90 % des Nettolohns), begrenzt auf 120,75 €/Tag (2026). Das bedeutet für die meisten Arbeitnehmer einen Einkommensrückgang von 20–30 % netto. Für Feiertage gilt: Arbeitnehmer erhalten ihr volles Entgelt, ohne Urlaubsabzug (§ 2 EFZG).
Wichtig: Besteht dieselbe Erkrankung erneut innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Entgeltfortzahlung, entsteht kein neuer 6-Wochen-Anspruch für diese Erkrankung. Bei einer anderen Erkrankung beginnt die 6-Wochen-Frist neu. Für Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern greift das U1-Umlageverfahren mit 60–80 % Erstattung der AG-Lohnfortzahlungskosten.
Lohnfortzahlung im Detail
Die Lohnfortzahlung entspricht dem „Ausfallprinzip" – gezahlt wird, was ohne Arbeitsausfall verdient worden wäre. Das bedeutet: Auch Nachtschichtzulagen und regelmäßige Überstundenvergütungen fließen in die Berechnungsbasis ein, rein freiwillige Einmalzahlungen hingegen nicht. Für Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeitern greift das U1-Umlageverfahren: Sie erhalten 60–80 % der Lohnfortzahlungskosten von der Krankenkasse erstattet.
Ab der siebten Krankheitswoche zahlt die GKV Krankengeld: maximal 120,75 €/Tag (2026), begrenzt auf 78 Wochen (1,5 Jahre) je Erkrankungsfall. Bei einem Bruttolohn von 3.000 €/Monat entspricht das ca. 70 % × 3.000 = 2.100 € brutto → netto ca. 1.820 € statt regulär ca. 2.060 €. Arbeitnehmer sollten für den Übergang eine finanzielle Reserve von mindestens 2–3 Nettomonatsgehältern haben.
Tipp: Wer in einem kleinen Betrieb arbeitet und häufig krank ist, sollte prüfen, ob eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist. Ab der 7. Krankheitswoche schließt sie die Einkommenslücke zwischen Krankengeld und tatsächlichem Netto – monatliche Kosten je nach Alter und Tarif ca. 20–60 €.
Beispiel
Lohnempfänger, 15 €/h, 40 h/Woche → 2.595 € brutto/Monat. Bei 3-wöchiger Krankheit: voller Lohn (2.595 € brutto) durch AG → ca. 1.870 € netto unverändert. Ab Woche 7: Krankengeld 70 % × 2.595 € = 1.817 € brutto, max. 120,75 €/Tag → Netto-Rückgang von ca. 300 € gegenüber regulärem Nettolohn.
Berechnung
Lohnfortzahlung = Durchschnittsverdienst letzter 13 Wochen (inkl. regelmäßiger Zuschläge) für max. 6 Wochen (§ 4 EFZG); Krankengeld ab Woche 7 = min(70 % Brutto, 90 % Netto), max. 120,75 €/Tag (2026)
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Häufige Fragen zu Lohnfortzahlung
Wann entsteht Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Nach vier Wochen ununterbrochener Betriebszugehörigkeit (§ 3 Abs. 3 EFZG). Ab dem ersten Beschäftigungstag nach dieser Wartezeit gilt der volle 6-Wochen-Anspruch rückwirkend für die laufende Erkrankung. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb der Wartezeit gekündigt, entfällt der Anspruch vollständig.
Gilt Lohnfortzahlung auch an Feiertagen?
Ja – für gesetzliche Feiertage, die auf Werktage fallen, zahlt der Arbeitgeber das volle Entgelt nach § 2 EFZG. Kein Urlaubsabzug, kein Lohnabzug – als wäre der Tag normal gearbeitet worden. Fällt der Feiertag in eine bereits laufende Krankheitsphase, unterbricht er die Zählung der 6-Wochen-Frist nicht.
Was passiert nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung?
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld: 70 % des Bruttolohns, maximal 90 % des Nettolohns und höchstens 120,75 €/Tag (2026). Das bedeutet für die meisten Arbeitnehmer einen spürbaren Einkommensrückgang von 20–30 % netto. Das Krankengeld ist maximal für 78 Wochen je Erkrankungsfall abrufbar.
Was ist das U1-Umlageverfahren?
Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern zahlen monatlich eine Umlage an die Krankenkasse und erhalten im Gegenzug 60–80 % der Lohnfortzahlungskosten im Krankheitsfall erstattet. Die Umlage U1 beträgt je nach Kasse und Erstattungssatz 0,9–3,6 % des Bruttolohns. Dieses Verfahren ist eine wichtige Entlastung für kleine Arbeitgeber und macht häufige Krankheitsfälle finanziell tragbar.
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