Krankengeld — Definition & Erklärung
GKV-Leistung ab der 7. Krankheitswoche: 70 % des Brutto.
Deutliche Einkommensminderung gegenüber dem vollen Nettogehalt.
Was ist Krankengeld?
Krankengeld zahlt die Krankenkasse ab der 7. Krankheitswoche: 70 % des Bruttogehalts, max. 90 % des Nettogehalts.
Krankengeld im Detail
Es wird maximal 78 Wochen je Erkrankung gezahlt; die Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 €/Monat) begrenzt den Betrag.
Beispiel
3.000 € brutto → Krankengeld max. 2.100 € brutto/Monat
Berechnung
Krankengeld = Brutto × 70 %, max. 90 % des Netto
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Häufige Fragen zu Krankengeld
Wann beginnt das Krankengeld?
Ab der 7. Woche ununterbrochener Krankheit, nach Ende der Entgeltfortzahlung.
Ist Krankengeld steuerfrei?
Ja – aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und kann die Steuerlast erhöhen.
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