Startseite / Lexikon / Krankengeld
SozialversicherungAktualisiert: Januar 2026

Krankengeld — Definition & Erklärung

GKV-Leistung ab der 7. Krankheitswoche: 70 % des Brutto.

Kurz & bündig

Deutliche Einkommensminderung gegenüber dem vollen Nettogehalt.

Was ist Krankengeld?

Krankengeld zahlt die Krankenkasse ab der 7. Krankheitswoche: 70 % des Bruttogehalts, max. 90 % des Nettogehalts.

Krankengeld im Detail

Es wird maximal 78 Wochen je Erkrankung gezahlt; die Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 €/Monat) begrenzt den Betrag.

Beispiel

3.000 € brutto → Krankengeld max. 2.100 € brutto/Monat

Berechnung

Krankengeld = Brutto × 70 %, max. 90 % des Netto

Passende Rechner

Häufige Fragen zu Krankengeld

Wann beginnt das Krankengeld?

Ab der 7. Woche ununterbrochener Krankheit, nach Ende der Entgeltfortzahlung.

Ist Krankengeld steuerfrei?

Ja – aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und kann die Steuerlast erhöhen.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.