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Gehalt & LohnAktualisiert: Januar 2026

Mindestlohn — Definition & Erklärung

Gesetzlicher Mindeststundenlohn 2026: 12,82 €.

Kurz & bündig

Mindestlohn-Vollzeit (2.218 € brutto) ergibt netto ca. 1.605 € (SK I, NRW) – knapp über der Pfändungsfreigrenze von 1.491,75 €/Monat netto; Abzugsquote ca. 28 %.

Was ist Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 mindestens 12,82 € brutto pro Arbeitsstunde und gilt für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Gesetzliche Grundlage ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) von 2015. Die Mindestlohnkommission überprüft den Satz alle zwei Jahre und empfiehlt Anpassungen an die Lohnentwicklung; die Bundesregierung setzt die Empfehlung per Rechtsverordnung um.

Bei einer regulären 40-Stunden-Woche und ca. 173 Arbeitsstunden im Monatsdurchschnitt ergibt der Mindestlohn ein Bruttogehalt von ca. 2.218 €/Monat. Netto verbleiben davon in Steuerklasse I (GKV, kinderlos) ca. 1.605 €/Monat – also rund 72 % des Brutto. Für Vollzeitbeschäftigte auf Mindestlohnniveau liegt das Jahresbrutto bei ca. 26.616 €, das Jahresnetto bei ca. 19.260 €.

Ausnahmen vom allgemeinen Mindestlohn gelten für: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende (eigene Ausbildungsmindestlöhne nach BBiG, 2026 mindestens 682 €/Monat im 1. Ausbildungsjahr), Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung, Pflichtpraktika im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung und freiwillige Praktika bis drei Monate.

Branchenmindestlöhne (festgelegt nach AEntG oder TVMindestlohnG) überbieten den allgemeinen Mindestlohn in vielen Sektoren: Bau (15,61 €), Pflege (15,50 €), Dachdeckerhandwerk (16,10 €), Gebäudereinigung (13,50 €). Diese gelten zwingend für alle Betriebe in der jeweiligen Branche, unabhängig von Tarifbindung.

Mindestlohn im Detail

Dokumentationspflicht: Arbeitgeber, die Mindestlohn zahlen, müssen nach § 17 MiLoG Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen – insbesondere für Minijobber, Beschäftigte auf Abruf und bestimmte Branchen. Aufbewahrung: 2 Jahre. Verstöße: Bußgeld bis 500.000 €; bei mehrfachem oder schwerem Verstoß Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Kontrolle erfolgt durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS).

Mindestlohn und Minijob 2026: Bei 538 €/Monat Minijob-Grenze und 12,82 €/h ergibt sich eine maximale Stundenanzahl von 538 ÷ 12,82 ≈ 41,97 Stunden/Monat (ca. 10,5 h/Woche). Wer auch nur eine Stunde mehr arbeitet, überschreitet automatisch die Minijob-Grenze und wechselt in den Midijob-Bereich mit dann vollständiger SV-Pflicht. Diese Kopplung führt seit 2022 dazu, dass die Minijob-Grenze bei jeder Mindestlohnerhöhung automatisch steigt.

Rückforderungsansprüche bei Mindestlohnverstößen: Arbeitnehmer haben einen zivilrechtlichen Anspruch auf Nachzahlung der Differenz (regulärer Lohnanspruch), der 3 Jahre lang rückwirkend geltend gemacht werden kann. Klagen beim Arbeitsgericht sind möglich; Prozesskostenhilfe kann beantragt werden.

Beispiel

Mindestlohn-Vollzeit 2026: 12,82 €/h × 173 h = 2.218,86 € brutto/Monat. SK I, GKV, kinderlos (NRW): Lohnsteuer ca. 159 €, KV 181 €, RV 206 €, AV 29 €, PV 38 € → Gesamtabzüge ca. 613 € → Netto ca. 1.605 €/Monat (= 72,4 % des Brutto).

Berechnung

Mindestlohn brutto/Monat = 12,82 € × Arbeitsstunden/Monat; Vollzeit (173 h/Monat) = 2.218,86 € brutto; Netto SK I, GKV, kinderlos ca. 1.605 € (Abzugsquote ca. 27,6 %)

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Häufige Fragen zu Mindestlohn

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

12,82 € brutto/Stunde seit dem 1. Januar 2026. Bei einer 40-Stunden-Woche und 173 Stunden/Monat sind das ca. 2.218 € brutto und ca. 1.605 € netto (SK I, GKV, kinderlos, NRW) – rund 72 % des Bruttolohns. Für 2027 erwartet die Mindestlohnkommission eine weitere Anpassung, die voraussichtlich im Herbst 2026 bekannt gegeben wird.

Gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer?

Fast alle: Ausnahmen umfassen Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung, Auszubildende (eigene Mindestausbildungsvergütung nach BBiG), Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten, Pflichtpraktikanten und freiwillige Praktikanten bis 3 Monate. Selbstständige, Ehrenamtliche und Heimarbeiter mit eigenem Gewerbebetrieb fallen nicht darunter.

Was sind Branchenmindestlöhne und wo liegen sie?

Branchenmindestlöhne gelten nach dem AEntG für bestimmte Sektoren und liegen 2026 über dem allgemeinen Mindestlohn: Bau 15,61 €, Pflege 15,50 €, Dachdeckerhandwerk 16,10 €, Gebäudereinigung 13,50 €, Elektrohandwerk 14,10 € pro Stunde. Sie gelten für alle Betriebe in der Branche, auch ohne eigenen Tarifvertrag.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber beim Mindestlohn arbeiten?

Bei der Minijob-Grenze von 538 €/Monat und 12,82 €/h ergibt sich eine maximale Stundenanzahl von 538 ÷ 12,82 ≈ 42 Stunden/Monat (ca. 10,5 h/Woche). Jede zusätzliche Stunde führt unweigerlich zum Überschreiten der Grenze und löst die volle SV-Pflicht für das gesamte Entgelt aus.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.