Minijob — Definition & Erklärung
Der Minijob ermöglicht dir ein zusätzliches Einkommen von bis zu 538 € pro Monat, wobei du fast dein gesamtes Bruttogehalt netto erhältst.
Bei einem Minijob ist der Unterschied zwischen deinem Brutto- und Nettogehalt minimal (maximal 3,6 % für die Rentenversicherung = 19,37 € bei 538 €), was ihn besonders attraktiv macht, während der Arbeitgeber zusätzliche pauschale Abgaben trägt.
Was ist Minijob?
Ein Minijob, auch als geringfügige Beschäftigung bekannt, erlaubt dir, bis zu einem bestimmten monatlichen Verdienst steuer- und sozialabgabenfrei zu arbeiten. Seit 2024 liegt diese Grenze bei 538 Euro brutto pro Monat (oder 6.456 Euro im Jahr). Diese Grenze ist dynamisch und passt sich an den gesetzlichen Mindestlohn an. Die genaue Berechnung lautet: Gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde × 10 Stunden pro Woche × 52 Wochen im Jahr geteilt durch 12 Monate. Das bedeutet, steigt der Mindestlohn, steigt auch deine Minijob-Grenze automatisch an.
Als Minijobber profitierst du von erheblichen Vorteilen: In der Regel zahlst du keine eigenen Lohnsteuer und keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dein Bruttogehalt ist somit nahezu dein Nettogehalt. Eine Ausnahme bildet die Rentenversicherung: Du zahlst automatisch einen geringen Eigenbeitrag von etwa 3,6 %, es sei denn, du entscheidest dich für die Rentenversicherungsfreiheit (auch Opt-out genannt). Wenn du dich von der Rentenversicherung befreien lässt, erhältst du dein volles Bruttogehalt netto ausgezahlt, verzichtest aber auf Rentenansprüche aus dieser Beschäftigung.
Für Arbeitgeber sind Minijobs ebenfalls attraktiv, da sie pauschale Abgaben zahlen. Diese umfassen Pauschalen für die Kranken- und Rentenversicherung, eine Pauschalsteuer sowie Umlagen zur Absicherung bei Krankheit, Mutterschaft und Insolvenz. Die genauen Pauschalabgaben des Arbeitgebers liegen derzeit bei etwa 31% des Bruttogehalts des Minijobbers. Jeder Minijob muss bei der Minijob-Zentrale (eine Einrichtung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) angemeldet werden. Eine Nichtanmeldung gilt als Schwarzarbeit und hat rechtliche Konsequenzen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Regelungen für Minijobs je nachdem, ob es sich um deine Haupt- oder eine Nebentätigkeit handelt, variieren können. Wenn du bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast, kannst du zusätzlich einen Minijob ausüben, ohne dass dies deine Hauptbeschäftigung beeinflusst. Wenn du jedoch mehrere Minijobs kombinierst und die Summe aller deiner Minijobs die 538-Euro-Grenze überschreitet, wird die gesamte Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.
Minijob im Detail
Für dich als Minijobber mit einem Verdienst von 538 € brutto im Monat und ohne Befreiung von der Rentenversicherung (kein Opt-out) beträgt dein eigener Beitrag zur Rentenversicherung 3,6 % von 538 €, was rund 19,37 € sind. Dein Nettoverdienst liegt somit bei etwa 518,63 €. Wenn du dich für die Rentenversicherungsfreiheit (Opt-out) entscheidest, erhältst du die vollen 538 € netto ausgezahlt. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich pauschale Abgaben von etwa 31 % auf dein Bruttogehalt, was bei 538 € ca. 166,78 € ausmacht. Damit liegen die Gesamtkosten für den Arbeitgeber bei ungefähr 704,78 € pro Monat.
Die maximale Stundenzahl im Minijob hängt vom aktuellen Mindestlohn ab. Bei einem Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde (Stand 2026) kannst du theoretisch bis zu ca. 41,97 Stunden pro Monat (entspricht etwa 10,5 Stunden pro Woche) arbeiten, um die 538-Euro-Grenze nicht zu überschreiten. Schon bei einer geringfügigen Überschreitung der Stundenzahl kann das gesamte Einkommen sozialversicherungspflichtig werden. Plane deine Arbeitszeit daher sorgfältig, um deinen Minijob-Status zu erhalten.
Für Personen, die kostenlos über ihren Ehepartner oder ihre Ehepartnerin in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichert sind (Familienversicherung) und deren eigenes Einkommen aus anderen Quellen unter 485 € liegt, ist ein Minijob oft ideal. Sie zahlen praktisch keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge und erhalten fast ihr Bruttogehalt netto. Wenn dir jedoch der Aufbau von Rentenansprüchen wichtig ist, solltest du prüfen, ob ein Midijob oder eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für dich sinnvoller ist.
Beispiel
Wenn du im Dezember 538 € brutto verdienst und nicht auf die Rentenversicherung verzichtest, zahlst du 3,6 % = 19,37 € für die Rentenversicherung. Dein Netto beträgt dann 518,63 €. Wenn du dich entscheidest, von der Rentenversicherung befreit zu werden (Opt-out), erhältst du die vollen 538,00 € netto. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich rund 166,78 € (31 % von 538 €) an Pauschalabgaben, sodass seine Gesamtkosten bei etwa 704,78 € liegen.
Berechnung
Dein Netto im Minijob = 538 € − (ggf. 3,6 % Rentenversicherungsbeitrag von 538 €); Gesamtkosten für den Arbeitgeber = Bruttogehalt des Minijobbers + ca. 31 % Pauschalabgaben (darin enthalten: KV-, RV-, Steuerpauschale sowie Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage).
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Häufige Fragen zu Minijob
Wie viele Stunden darf ich maximal in einem Minijob arbeiten?
Es gibt keine feste Stundengrenze, stattdessen zählt nur die Verdienstgrenze von 538 € brutto pro Monat. Wenn der Mindestlohn 12,82 € beträgt, darfst du also maximal rund 42 Stunden (ungefähr 10,5 Stunden pro Woche) im Monat arbeiten. Jede zusätzliche Stunde könnte dazu führen, dass dein gesamter Verdienst sozialversicherungspflichtig wird und du dann in den Midijob fällst.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?
Ja, das ist möglich, aber die Verdienste aus all deinen Minijobs werden zusammengerechnet. Liegt die Gesamtsumme über 538 € im Monat, werden alle diese Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme gibt es: Wenn du bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast, darfst du zusätzlich einen Minijob ausüben, der dann für dich komplett abgabenfrei bleibt und deine Hauptbeschäftigung nicht beeinflusst.
Sollte ich mich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen?
Kurzfristig bedeutet die Befreiung (Opt-out), dass du rund 19,37 € mehr Netto pro Monat erhältst (bei 538 € Verdienst). Langfristig ist es aber oft sinnvoller, in der Rentenversicherung zu bleiben, da du damit Rentenansprüche aufbaust und deine Wartezeit für die Rente verlängerst. Die monatlichen Rentenansprüche, die du aufbaust, sind in der Regel deutlich höher als die kleine monatliche Ersparnis.
Kann ich als Rentnerin oder Rentner einen Minijob machen?
Ja, seit 2023 gibt es keine Verdienstgrenzen mehr für Rentner. Du kannst also unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Ein Minijob bis 538 € pro Monat ist da eine beliebte Option, da du fast dein ganzes Geld netto erhältst und deine Rente unverändert bleibt. Dein Beitrag zur Rentenversicherung ist optional.
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