Minijob — Definition & Erklärung
Geringfügige Beschäftigung bis max. 538 €/Monat.
Kaum Abstand zwischen brutto und netto für AN (max. 3,6 % RV-Beitrag = 19,37 € bei 538 €); AG trägt dagegen ca. 31 % Pauschalabgaben on top – für AN pro Netto-Euro günstiger als reguläre Beschäftigung.
Was ist Minijob?
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt 2026 bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von maximal 538 € (Jahresgrenze: 6.456 €). Diese Grenze ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Sie errechnet sich als Mindestlohn × 10 h/Woche × 52 Wochen ÷ 12. Das bedeutet, dass die Grenze mit jedem Mindestlohnanstieg automatisch steigt. Gesetzliche Grundlage: §§ 8–8a SGB IV; Abwicklung über die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See).
Für Arbeitnehmer bietet der Minijob erhebliche Vorteile: Es fällt keine eigene Lohnsteuer an (solange der AG 2 % Pauschalsteuer übernimmt), und keine Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt der AN automatisch einen Eigenbeitrag von ca. 3,6 % (Differenz zwischen 18,6 % Gesamtbeitrag und 15 % AG-Pauschale). Der AN kann sich auf Antrag von dieser RV-Pflicht befreien lassen (Opt-out) – verliert dann aber die Rentenansprüche aus dem Minijob.
Für Arbeitgeber entstehen Pauschalabgaben von ca. 31 % des Minijob-Lohns: 13 % KV-Pauschale, 15 % RV-Pauschale, 2 % einheitliche Pauschalsteuer, zuzüglich Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage. Jeder Minijob muss beim AG bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden; nicht angemeldete Minijobs gelten als Schwarzarbeit.
Wichtig: Hauptberuf-Minijobs sind komplett anders zu bewerten als Neben-Minijobs. Wer hauptberuflich sozialversicherungspflichtig tätig ist, kann einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber problemlos hinzuverdienen, ohne den Hauptjob zu beeinflussen. Mehrere Minijobs werden zusammenaddiert; übersteigt die Summe 538 €, wird die gesamte Beschäftigung SV-pflichtig.
Minijob im Detail
Konkrete Abzüge für AN bei 538 € Minijob ohne RV-Befreiung (2026): RV-AN-Eigenanteil 3,6 % = 19,37 €. Netto: ca. 518,63 €. Mit RV-Befreiung (Opt-out): Netto = 538,00 € exakt – voller Bruttobetrag als Auszahlung. Keine Lohnsteuer (AG zahlt 2 % Pauschalsteuer), keine KV, AV oder PV für den AN. Der AG zahlt darüber hinaus ca. 166 € an Pauschalabgaben (31 % von 538 €).
Stundenberechnung bei Mindestlohn 12,82 €/h: Maximal 538 ÷ 12,82 ≈ 41,97 h/Monat ≈ 10,5 h/Woche. Bei 5 h/Woche: ca. 277 €/Monat Brutto; bei 8 h/Woche: ca. 443 €/Monat; bei 10 h/Woche: ca. 554 € → Minijob-Grenze bereits überschritten. Genaue Planung ist essenziell, um den Minijob-Status nicht unbeabsichtigt zu verlieren.
Für Menschen in der Familienversicherung (GKV kostenlos über Ehepartner, Einkommen unter 538 €/Monat aus anderen Quellen) ist der Minijob ideal: Sie zahlen faktisch keine SV-Abzüge und erhalten fast brutto = netto. Wer auf volle Rentenansprüche angewiesen ist, sollte den Midijob oder reguläre Beschäftigung bevorzugen.
Beispiel
538 € brutto Minijob, RV-pflichtig (kein Opt-out): AN-RV-Beitrag 3,6 % = 19,37 €. Netto: 518,63 €. Mit RV-Befreiung (Opt-out): Netto = 538,00 € exakt. AG zahlt zusätzlich 31 % = 166,78 € Pauschalabgaben → AG-Gesamtkosten: ca. 704,78 €/Monat.
Berechnung
AN-Netto Minijob = 538 € − ggf. RV-Eigenanteil 3,6 % (= 19,37 €); AG-Gesamtkosten = Brutto + 31 % Pauschalabgaben (13 % KV + 15 % RV + 2 % Steuer + Umlagen U1/U2/AAG)
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Häufige Fragen zu Minijob
Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?
Es gibt keine direkte Stundenbegrenzung – nur die Einkommensgrenze von 538 €/Monat gilt. Bei Mindestlohn (12,82 €/h) entspricht das maximal ca. 42 Stunden/Monat (ca. 10,5 h/Woche). Jede weitere Stunde führt zur Überschreitung der Grenze und damit zum Wechsel in den Midijob mit voller SV-Pflicht für das gesamte Entgelt.
Kann man mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, aber alle geringfügigen Beschäftigungen werden zusammenaddiert. Übersteigt die Gesamtsumme 538 €/Monat, wird die gesamte Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: Wer hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann einen (!) Minijob bei einem anderen Arbeitgeber abgabenfrei hinzuverdienen – ohne Einfluss auf den Hauptjob.
Lohnt es sich, sich von der RV-Pflicht im Minijob befreien zu lassen?
Kurzfristig ja: Man erhält ca. 19,37 € mehr netto pro Monat (bei 538 €). Langfristig nein: Man verliert Rentenansprüche, Rehabilitationsleistungen und Beitragszeiten für die Rentenwartezeit. Experten empfehlen insbesondere jungen Menschen, im RV-System zu bleiben, da die aufgebauten Rentenansprüche die 19 € monatliche Ersparnis langfristig deutlich überwiegen.
Kann man als Rentner einen Minijob ausüben?
Ja – seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen 2023 können Rentner (auch bei vorgezogener Altersrente) unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Rentenkürzung. Ein Minijob bis 538 €/Monat ist dabei besonders beliebt: Der AN zahlt nur optionalen RV-Beitrag (3,6 %), alle anderen Abgaben trägt der AG pauschal. Die Rente bleibt vollständig erhalten.
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