SozialversicherungAktualisiert: Januar 2026

Mutterschaftsgeld — Definition & Erklärung

Mutterschaftsgeld sichert dein Einkommen während der Mutterschutzzeit vor und nach der Geburt deines Kindes ab.

Kurz & bündig

Mutterschaftsgeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass dein persönlicher Steuersatz für dein übriges Einkommen steigen kann.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für werdende und junge Mütter, die dir während der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfristen zusteht. Diese Fristen umfassen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) in der Regel die letzten sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und die ersten acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf zwölf Wochen.

Grundsätzlich hast du als Arbeitnehmerin Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn du Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bist. Dies gilt unabhängig davon, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder in einem Minijob beschäftigt bist. Auch freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen sind anspruchsberechtigt. Für privatversicherte Frauen gibt es eine Sonderregelung, bei der das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BSoSi) einmalig gezahlt wird.

Die gesetzliche Grundlage für das Mutterschaftsgeld findet sich in § 19 MuSchG und § 24i des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Ziel des Mutterschaftsgeldes ist es, deinen finanziellen Ausfall während des Beschäftigungsverbots weitgehend auszugleichen. Zusammen mit einem eventuellen Zuschuss deines Arbeitgebers soll dein Nettoeinkommen so weit wie möglich auf dem bisherigen Niveau gehalten werden.

Mutterschaftsgeld im Detail

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, zahlt deine Krankenkasse dir maximal 13 € pro Kalendertag Mutterschaftsgeld. Dieser Betrag ist unabhängig von deinem bisherigen Verdienst und wird direkt von deiner GKV überwiesen. Die maximale Dauer der Schutzfrist beträgt 98 Tage (6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Geburt), was zu einer Gesamtleistung der GKV von 98 Tagen × 13 €/Tag = 1.274 € führt.

Dein Arbeitgeber leistet dir zusätzlich einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dieser Zuschuss gleicht die Differenz zwischen deinem durchschnittlichen Netto-Tagesentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist und den 13 € aus, die du von der Krankenkasse erhältst. Die Formel lautet: Arbeitgeberzuschuss = Ø-Nettotagesentgelt der letzten 3 Monate − 13 €/Tag. Dieser Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt auch keinen Sozialversicherungsbeiträgen.

Bist du privatversichert, erhältst du vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BSoSi) eine einmalige Zahlung von maximal 210 €, unabhängig von der Länge deiner Mutterschutzfrist. Darüber hinaus steht dir auch als privatversicherte Arbeitnehmerin der Arbeitgeberzuschuss zu, der nach derselben Formel berechnet wird wie bei GKV-Mitgliedern.

Beispiel

Angenommen, dein durchschnittliches Netto-Tagesentgelt in den drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes betrug 90 €. Deine gesetzliche Krankenkasse zahlt dir täglich 13 €. Dein Arbeitgeber zahlt dir zusätzlich einen Zuschuss von 90 € - 13 € = 77 € pro Tag. Bei einer Schutzfrist von 98 Tagen erhältst du von der Krankenkasse 98 Tage × 13 € = 1.274 € und von deinem Arbeitgeber 98 Tage × 77 € = 7.546 €. Insgesamt bekommst du also 8.820 € während deines Mutterschutzes.

Berechnung

1. Ermittle dein durchschnittliches Netto-Tagesentgelt der letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. 2. Deine Krankenkasse zahlt dir maximal 13 € pro Tag. 3. Dein Arbeitgeber zahlt dir die Differenz: Ø-Nettotagesentgelt minus 13 € pro Tag. 4. Multipliziere die täglichen Zahlungen (GKV + Arbeitgeberzuschuss) mit der Anzahl der Tage deiner Mutterschutzfrist (in der Regel 98 Tage). 5. Bei Privatversicherung: Erhalte zusätzlich zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses maximal 210 € vom BSoSi.

Passende Rechner

Häufige Fragen zu Mutterschaftsgeld

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Du hast Anspruch, wenn du gesetzlich krankenversichert bist, in einem Arbeitsverhältnis stehst oder geringfügig beschäftigt bist und freiwillig gesetzlich versichert bist. Auch privatversicherte Frauen können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das einmalige Mutterschaftsgeld vom BSoSi haben.

Wie lange dauert die Mutterschutzfrist?

Die Mutterschutzfrist umfasst die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen. Das sind insgesamt in der Regel 14 Wochen.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Deine Krankenkasse zahlt dir maximal 13 € pro Tag. Dein Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen deinem durchschnittlichen Netto-Tagesentgelt und den 13 € als Zuschuss. Das soll dein Nettoeinkommen möglichst auf dem Niveau halten.

Was passiert mit meinem Verdienst während des Mutterschutzes?

Während des Mutterschutzes darfst du nicht arbeiten. Dein Einkommen wird durch das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und den Zuschuss deines Arbeitgebers ersetzt, sodass du finanziell abgesichert bist.

Beeinflusst Mutterschaftsgeld meine Steuererklärung?

Mutterschaftsgeld selbst ist steuerfrei. Allerdings wird es beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt, was bedeutet, dass dein übriges steuerpflichtiges Einkommen im selben Jahr höher besteuert werden kann.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.