Gehalt & LohnAktualisiert: Januar 2026

Sachbezug — Definition & Erklärung

Sachbezug: Was ist das und wie wirkt es sich auf dein Nettogehalt aus? Erfahre mehr über Sachbezüge und Freigrenzen in 2026.

Kurz & bündig

Sachbezüge können dein Nettogehalt positiv beeinflussen, da sie bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und abgabenfrei sind und somit dein verfügbares Einkommen erhöhen, ohne das Bruttogehalt zu erhöhen.

Was ist Sachbezug?

Ein Sachbezug bezeichnet eine Leistung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die nicht in bar ausgezahlt wird, sondern in Form von Gütern oder Dienstleistungen. Das können zum Beispiel Gutscheine, Tankkarten, Verpflegung oder die Nutzung eines Dienstwagens sein. Sachbezüge sind eine beliebte Möglichkeit für Unternehmen, ihre Mitarbeiter zusätzlich zum regulären Gehalt zu entlohnen und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Grundsätzlich sind Sachbezüge steuer- und sozialversicherungspflichtig, es gibt jedoch Freigrenzen und Freibeträge, bis zu denen diese Leistungen steuerfrei bleiben. Wenn diese Grenzen überschritten werden, muss der Wert des Sachbezugs versteuert werden.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine neue Grenze für Sachbezüge: Bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat sind diese steuerfrei. Diese Regelung ist seitdem unverändert und gilt auch für das Jahr 2026.

Sachbezug im Detail

Die monatliche Grenze für steuerfreie Sachbezüge liegt aktuell bei 50 Euro. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber dir jeden Monat Sachleistungen bis zu diesem Wert zukommen lassen kann, ohne dass darauf Steuern und Sozialabgaben anfallen. Beispiele hierfür sind Essenszuschüsse (z.B. Gutscheine für Restaurants), Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel oder Beiträge zu einer Fitnessstudio-Mitgliedschaft.

Wichtig ist, dass diese 50-Euro-Grenze pro Monat gilt. Wenn du beispielsweise im Januar einen Sachbezug im Wert von 60 Euro erhältst, sind 50 Euro steuerfrei und 10 Euro werden als geldwerter Vorteil versteuert.

Die rechtliche Grundlage für Sachbezüge findest du unter anderem im Einkommensteuergesetz (§ 8 Abs. 2 EStG). Die genauen Bewertungen von Sachverhalten wie kostenlosen Mahlzeiten oder der privaten Nutzung eines Dienstwagens sind ebenfalls dort geregelt. Achte darauf, dass der Sachbezug klar als solcher vom Arbeitgeber ausgewiesen wird und nicht einfach mit dem Gehalt verrechnet wird.

Ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf, ist ein Sonderfall. Hier gilt eine andere Bewertung als die 50-Euro-Grenze. Die private Nutzung wird in der Regel pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert.

Beispiel

Dein Arbeitgeber gewährt dir jeden Monat einen Essensgutschein im Wert von 45 Euro. Da dieser Betrag unter der Freigrenze von 50 Euro liegt, ist der Gutschein für dich steuer- und sozialversicherungsfrei. Würde der Gutschein 55 Euro wert sein, wären 50 Euro frei und 5 Euro würden als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Berechnung

Monatlicher Wert des Sachbezugs Wenn dieser Wert <= 50 Euro: -> Sachbezug ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Wenn dieser Wert > 50 Euro: -> 50 Euro sind steuer- und sozialversicherungsfrei. -> Der Betrag, der die 50 Euro übersteigt, ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

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Häufige Fragen zu Sachbezug

Was genau zählt als Sachbezug?

Als Sachbezug gelten alle Leistungen deines Arbeitgebers, die nicht als Geld ausgezahlt werden. Dazu gehören unter anderem Gutscheine, Tankkarten, Essensmarken, die private Nutzung eines Firmenhandys oder eines Dienstwagens (mit Einschränkungen).

Wie hoch ist die Freigrenze für Sachbezüge in 2026?

Die Freigrenze für Sachbezüge liegt seit dem 1. Januar 2020 unverändert bei 50 Euro pro Monat. Dieser Betrag gilt auch für das Jahr 2026.

Was passiert, wenn der Wert des Sachbezugs die 50-Euro-Grenze überschreitet?

Übersteigt der Wert des Sachbezugs die monatliche Freigrenze von 50 Euro, wird der übersteigende Betrag als geldwerter Vorteil behandelt und muss versteuert werden. Das bedeutet, es fallen darauf Einkommensteuer und gegebenenfalls auch Sozialabgaben an.

Sind alle Sachbezüge steuerfrei, solange sie unter 50 Euro liegen?

Grundsätzlich ja. Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze. Sobald diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten wird, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Dies ist jedoch eine häufige Fehlinterpretation – tatsächlich wird nur der übersteigende Teil steuerpflichtig, die ersten 50 Euro bleiben steuerfrei. Bei manchen Leistungen, wie z.B. dem Dienstwagen, gelten jedoch andere Bewertungsregeln.

Kann ich mir den Sachbezug auch auszahlen lassen?

In der Regel sind Sachbezüge als solche gedacht und nicht als Auszahlungsoption. Würde dir der Wert ausbezahlt, handelt es sich um reguläres Gehalt, das voll steuer- und abgabenpflichtig ist.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.