Einmalzahlung-Rechner 2026

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Wie viel bleibt netto von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder einer Prämie? Berechne die Steuer- und Sozialabgaben auf deinen Bonus — einfach und schnell.

Angaben

Netto-Bonus

1.634 €

von 3.000 € Brutto-Bonus

Effektive Abgabenquote: 45,5 %

Lohnsteuer auf Bonus

736 €

Grenzsteuersatz: 24,5 %

SV-Abzüge

630 €

ca. 21,0 % AN-Anteil

Aufteilung des Bonus

Netto (54,5 %)Lohnsteuer (24,5 %)Sozialversicherung (21,0 %)
Brutto-Bonus3.000 €
Lohnsteuer auf Bonus− 736 €
SV-Abzüge (21,0 % pauschal)− 630 €
Netto-Bonus1.634 €

Jahresvergleich

Jahresbrutto ohne Bonus

48.000 €

Jahresbrutto mit Bonus

51.000 €

Lohnsteuer / Jahr ohne Bonus

6.263 €

Die SV-Abzüge sind mit 21,0 % (AN-Anteil: RV 9,3 %, KV+ZB ca. 8,55 %, PV 1,8 %, ALV 1,3 %) vereinfacht berechnet. Wer die Beitragsbemessungsgrenze bereits erreicht hat, zahlt auf den Bonus keine oder geringere SV-Beiträge.

So wird dein Bonus besteuert

Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni gelten steuerrechtlich als „sonstige Bezüge" (§ 39b Abs. 3 EStG). Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer auf den Bonus, indem er den Jahresarbeitslohn ohne und mit dem Bonus vergleicht — die Differenz der Steuerlast ergibt die Lohnsteuer auf die Einmalzahlung. Dadurch greift automatisch der Grenzsteuersatz deines Einkommens und der Bonus wird vergleichsweise stark besteuert.

Weihnachtsgeld — was ist steuerlich erlaubt?

Weihnachtsgeld ist grundsätzlich voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt keine pauschale Freigrenze. Allerdings können Arbeitgeber Sachleistungen bis 50 € pro Monat steuerfrei gewähren (§ 8 Abs. 2 EStG). Manche Unternehmen wandeln einen Teil des Weihnachtsgeldes in steuerbegünstigte Leistungen wie Jobrad, Essensgutscheine oder Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge um — das senkt die Steuerlast legal.

Inflationsausgleichsprämie: die steuerfreie Alternative (bis Ende 2024)

Von Oktober 2022 bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG). Diese Regelung ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Ab 2025 sind solche Einmalzahlungen wieder regulär steuer- und SV-pflichtig. Nachzahlungen oder Restzahlungen aus dem Jahr 2024 können unter Umständen noch begünstigt sein — prüfe das mit deinem Arbeitgeber.

Häufige Fragen zur Einmalzahlung

Einmalzahlungen werden steuerlich wie laufendes Gehalt behandelt und unterliegen dem progressiven Steuersatz. Das bedeutet, dass du durch die Einmalzahlung in eine höhere Steuerklasse rutschen kannst, was zu einer höheren Abgabenlast führt.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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