Einmalzahlung & Bonus
Einmalzahlung-Rechner 2026
Wie viel bleibt netto von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder einer Prämie? Berechne die Steuer- und Sozialabgaben auf deinen Bonus — einfach und schnell.
Angaben
Netto-Bonus
1.634 €
von 3.000 € Brutto-Bonus
Lohnsteuer auf Bonus
736 €
Grenzsteuersatz: 24,5 %
SV-Abzüge
630 €
ca. 21,0 % AN-Anteil
Aufteilung des Bonus
Jahresvergleich
Jahresbrutto ohne Bonus
48.000 €
Jahresbrutto mit Bonus
51.000 €
Lohnsteuer / Jahr ohne Bonus
6.263 €
Die SV-Abzüge sind mit 21,0 % (AN-Anteil: RV 9,3 %, KV+ZB ca. 8,55 %, PV 1,8 %, ALV 1,3 %) vereinfacht berechnet. Wer die Beitragsbemessungsgrenze bereits erreicht hat, zahlt auf den Bonus keine oder geringere SV-Beiträge.
So wird dein Bonus besteuert
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni gelten steuerrechtlich als „sonstige Bezüge" (§ 39b Abs. 3 EStG). Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer auf den Bonus, indem er den Jahresarbeitslohn ohne und mit dem Bonus vergleicht — die Differenz der Steuerlast ergibt die Lohnsteuer auf die Einmalzahlung. Dadurch greift automatisch der Grenzsteuersatz deines Einkommens und der Bonus wird vergleichsweise stark besteuert.
Weihnachtsgeld — was ist steuerlich erlaubt?
Weihnachtsgeld ist grundsätzlich voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt keine pauschale Freigrenze. Allerdings können Arbeitgeber Sachleistungen bis 50 € pro Monat steuerfrei gewähren (§ 8 Abs. 2 EStG). Manche Unternehmen wandeln einen Teil des Weihnachtsgeldes in steuerbegünstigte Leistungen wie Jobrad, Essensgutscheine oder Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge um — das senkt die Steuerlast legal.
Inflationsausgleichsprämie: die steuerfreie Alternative (bis Ende 2024)
Von Oktober 2022 bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG). Diese Regelung ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Ab 2025 sind solche Einmalzahlungen wieder regulär steuer- und SV-pflichtig. Nachzahlungen oder Restzahlungen aus dem Jahr 2024 können unter Umständen noch begünstigt sein — prüfe das mit deinem Arbeitgeber.
Häufige Fragen zur Einmalzahlung
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Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.
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