Einmalzahlung-Rechner 2026

Wie viel bleibt netto von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder einer Prämie? Berechne die Steuer- und Sozialabgaben auf deinen Bonus — einfach und schnell.

Angaben

Netto-Bonus

1.634 €

von 3.000 € Brutto-Bonus

Effektive Abgabenquote: 45,5 %

Lohnsteuer auf Bonus

736 €

Grenzsteuersatz: 24,5 %

SV-Abzüge

630 €

ca. 21,0 % AN-Anteil

Aufteilung des Bonus

Netto (54,5 %)Lohnsteuer (24,5 %)Sozialversicherung (21,0 %)
Brutto-Bonus3.000 €
Lohnsteuer auf Bonus− 736 €
SV-Abzüge (21,0 % pauschal)− 630 €
Netto-Bonus1.634 €

Jahresvergleich

Jahresbrutto ohne Bonus

48.000 €

Jahresbrutto mit Bonus

51.000 €

Lohnsteuer / Jahr ohne Bonus

6.263 €

Die SV-Abzüge sind mit 21,0 % (AN-Anteil: RV 9,3 %, KV+ZB ca. 8,55 %, PV 1,8 %, ALV 1,3 %) vereinfacht berechnet. Wer die Beitragsbemessungsgrenze bereits erreicht hat, zahlt auf den Bonus keine oder geringere SV-Beiträge.

Anzeige

So wird dein Bonus besteuert

Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni gelten steuerrechtlich als „sonstige Bezüge" (§ 39b Abs. 3 EStG). Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer auf den Bonus, indem er den Jahresarbeitslohn ohne und mit dem Bonus vergleicht — die Differenz der Steuerlast ergibt die Lohnsteuer auf die Einmalzahlung. Dadurch greift automatisch der Grenzsteuersatz deines Einkommens und der Bonus wird vergleichsweise stark besteuert.

Weihnachtsgeld — was ist steuerlich erlaubt?

Weihnachtsgeld ist grundsätzlich voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt keine pauschale Freigrenze. Allerdings können Arbeitgeber Sachleistungen bis 50 € pro Monat steuerfrei gewähren (§ 8 Abs. 2 EStG). Manche Unternehmen wandeln einen Teil des Weihnachtsgeldes in steuerbegünstigte Leistungen wie Jobrad, Essensgutscheine oder Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge um — das senkt die Steuerlast legal.

Inflationsausgleichsprämie: die steuerfreie Alternative (bis Ende 2024)

Von Oktober 2022 bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG). Diese Regelung ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Ab 2025 sind solche Einmalzahlungen wieder regulär steuer- und SV-pflichtig. Nachzahlungen oder Restzahlungen aus dem Jahr 2024 können unter Umständen noch begünstigt sein — prüfe das mit deinem Arbeitgeber.

Häufige Fragen zur Einmalzahlung

Für die Lohnsteuer gilt: Einmalzahlungen werden zusammen mit dem laufenden Arbeitslohn versteuert — du rutschst also in den Bereich des höheren Grenzsteuersatzes. Für die Sozialversicherung gelten die normalen Beitragssätze, aber bezogen auf das Jahresarbeitsentgelt.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

Wie hilfreich war diese Seite?

War diese Seite hilfreich?