Abfindungsrechner 2026 — Netto-Abfindung berechnen

Eine Abfindung bei Jobverlust klingt gut — bis das Finanzamt seinen Anteil fordert. Wie hoch die Steuer ist, hängt entscheidend von der Fünftelregelung ab. Dieser Rechner zeigt dir, wie viel netto von deiner Abfindung übrigbleibt.

= 3.500 € / Monat

1/5 für Berechnung: 3.000 €

Mit Fünftelregelung (§34 EStG)

11.323 €

Netto-Abfindung

Bruttoabfindung15.000 €
Lohnsteuer (Fünftel)3.485 €
Solidaritätszuschlag192 €
Effektiver Steuersatz24,5 %

Ohne Fünftelregelung (Normalsatz)

11.316 €

Netto-Abfindung

Bruttoabfindung15.000 €
Steuer gesamt3.684 €
Effektiver Steuersatz24,6 %

Steuerersparnis durch Fünftelregelung

Differenz zwischen normaler Besteuerung und §34 EStG

+7 €

Rechenweg Fünftelregelung

Jahresgehalt42.000 €
Abfindung15.000 €
1/5 der Abfindung3.000 €
Jahressteuer ohne Abfindung4.849 €
Jahressteuer mit 1/5 Abfindung5.546 €
Steuerdifferenz auf 1/5697 €
× 5 = Lohnsteuer auf Abfindung3.485 €
Netto-Abfindung (mit Fünftelregelung)11.323 €
Hinweis: Ab 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr an. Du kannst sie aber in der Einkommensteuererklärung geltend machen und erhältst ggf. eine Steuererstattung.
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Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung nach §34 EStG ist eine Sonderregel für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Ohne sie würde die gesamte Abfindung im Empfangsjahr zum normalen Einkommen addiert — was durch die Steuerprogression zu einer sehr hohen Steuerbelastung führen würde.

  1. 1Ein Fünftel der Abfindung wird zum regulären Jahreseinkommen addiert
  2. 2Die Mehrsteuerlast auf dieses eine Fünftel wird berechnet
  3. 3Diese Mehrsteuerlast wird mit 5 multipliziert
  4. 4Das ist die Abfindungsteuer

Wichtige Änderung ab 2025

Die Fünftelregelung wird ab 2025 beim Lohnsteuerabzug abgeschafft — Arbeitgeber dürfen sie nicht mehr anwenden. Arbeitnehmer können sie aber weiterhin in der Einkommensteuererklärung geltend machen und erhalten ggf. eine Steuererstattung.

Praxis-Tipp: Auch wenn dein Arbeitgeber die Fünftelregelung bei der Auszahlung nicht anwendet, lohnt sich in jedem Fall eine Steuererklärung. Du kannst die Steuererstattung zurückfordern — oft mehrere tausend Euro.

Häufige Fragen

Ab 2025 nein — Arbeitgeber dürfen die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr anwenden. Du kannst sie aber in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen und erhältst dann ggf. eine Steuererstattung.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Alle Berechnungen sind Näherungswerte zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für 2026 — Änderungen durch den Gesetzgeber vorbehalten. Stand: Januar 2026.

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