SteuernAktualisiert: Januar 2026

Steuerklasse 4 — Definition & Erklärung

Steuerklasse 4 ist für verheiratete oder verpartnerte Personen gedacht, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Sie bietet eine automatische Aufteilung der Steuerlast.

Kurz & bündig

Die Steuerklasse 4 beeinflusst direkt, wie viel Lohnsteuer monatlich von deinem Bruttogehalt abgezogen wird, und damit, wie hoch dein Nettogehalt ausfällt, besonders im Hinblick auf potenzielle Nachzahlungen am Jahresende.

Was ist Steuerklasse 4?

Die Steuerklasse 4 (SK 4) ist die Standard-Steuerklasse für verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die beide berufstätig sind. Sie wird automatisch zugewiesen, wenn ihr beide gemeinsam eine Lohnsteuerkarte beantragt. Diese Steuerklasse geht davon aus, dass beide Partner ungefähr das gleiche Einkommen erzielen. Im Vergleich zur Steuerklasse 1, die für Ledige gilt, führt die Steuerklasse 4 bei beiden Partnern zu einer etwas höheren Lohnsteuerabführung während des Jahres. Das Ziel ist, dass am Ende des Jahres durch die gemeinsame Veranlagung beider Einkommen keine großen Nachzahlungen oder Erstattungen entstehen, insbesondere wenn die Einkommen sehr ähnlich sind.

Es gibt auch die Möglichkeit, die Steuerklasse 4 mit einem Faktorverfahren zu nutzen (oft als 4/4 mit Faktor bezeichnet). Dabei wird die voraussichtliche Jahressteuerschuld beider Partner auf Basis ihres gemeinsamen Einkommens berechnet und durch 12 geteilt. Dieser Faktor wird dann auf die Lohnsteuer jedes einzelnen Partners angewendet, was zu einer noch genaueren monatlichen Abführung führt und Nachzahlungen noch unwahrscheinlicher macht.

Die Wahl der richtigen Steuerklasse ist wichtig, um deine monatliche finanzielle Belastung realistisch einzuschätzen und unerwartete Nachzahlungen nach der Einkommensteuererklärung zu vermeiden. Wenn du und dein Partner sehr unterschiedliche Einkommen habt, könnte eine andere Kombination der Steuerklassen (z.B. 3/5) vorteilhafter sein. Die Steuerklasse 4 ist also primär für Fälle gedacht, in denen die Einkommensverhältnisse innerhalb der Partnerschaft ausgeglichen sind.

Mit der Steuerklasse 4 werden dir im Vergleich zur Steuerklasse 1 weniger Freibeträge gewährt, da angenommen wird, dass die Freibeträge (wie der Grundfreibetrag) für die ganze Familie insgesamt auf beide Partner aufgeteilt werden. Dies erklärt die etwas höhere monatliche Lohnsteuerabführung im Vergleich zur Steuerklasse 1, selbst wenn dein individuelles Einkommen gleich wäre.

Steuerklasse 4 im Detail

Die Steuerklasse 4 ist die Standardeinstellung für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, wenn beide Einkommen erzielen. Die Lohnsteuer wird hierbei grundsätzlich so berechnet, als ob die Einkünfte hälftig auf beide Partner aufgeteilt wären. Seit 2020 gibt es die Option der 4/4 mit Faktor. Hierbei wird die voraussichtliche Einkommensteuer des Gesamtjahres für beide Partner berechnet und dann durch 24 geteilt (bei monatlicher Zahlung). Dieser Faktor wird dann auf die Lohnsteuer jedes einzelnen angewendet.

  • Gilt für: Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Arbeitnehmer, die beide lohnsteuerpflichtig sind.
  • Voraussetzung: Beide Partner müssen einen Antrag auf die Steuerklassenkombination 4/4 beim Finanzamt stellen.
  • Faktorverfahren (SK 4 mit Faktor): Die monatliche Lohnsteuer wird basierend auf dem exakten gemeinsamen Jahreseinkommen durch einen Faktor angepasst. Dies minimiert Nachzahlungen. Der Faktor wird vom Finanzamt berechnet.
  • Gültigkeit: Die Wahl der Steuerklasse gilt für das gesamte Kalenderjahr, sofern keine Änderung beantragt wird.
  • Hinweis: Es gibt keine gesetzlichen Grenzen für die Einkommenhöhe in Steuerklasse 4, solange die Voraussetzungen für Verheiratete/Lebenspartner erfüllt sind.

Rechtliche Grundlage: § 38b Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die Steuerklassen.

Beispiel

Ein Ehepaar verdient beide monatlich 2.500 € brutto und wählt die Steuerklasse 4/4. Durch diese Aufteilung wird die Lohnsteuer so berechnet, dass am Jahresende voraussichtlich keine größeren Nachzahlungen oder Erstattungen anfallen, da beide Einkommen ähnlich sind. Hätte ein Partner die Steuerklasse 3 und der andere die 5, wäre die Nettolohnbelastung im Monat anders verteilt.

Berechnung

Die Lohnsteuerberechnung in Steuerklasse 4 erfolgt auf Basis der Hälfte des gemeinsamen Jahreseinkommens jedes Partners (vereinfacht gesagt). Die genaue Berechnung ist komplex und hängt von vielen Faktoren wie Kinderfreibeträgen, Kirchensteuerpflicht etc. ab. Für eine exakte Berechnung nutze bitte unseren Brutto-Netto-Rechner.

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Häufige Fragen zu Steuerklasse 4

Wann ist die Steuerklasse 4 die beste Wahl für mich und meinen Partner?

Die Steuerklasse 4 ist ideal, wenn ihr beide verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seid und eure Bruttogehälter sehr ähnlich sind. Sie sorgt für eine gleichmäßigere steuerliche Belastung während des Jahres und vermeidet oft Nachzahlungen.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 4 und 4/4 mit Faktor?

Die normale Steuerklasse 4 geht von einer hälftigen Aufteilung des Einkommens aus. Mit dem Faktorverfahren (4/4 mit Faktor) wird die monatliche Lohnsteuer anhand eures tatsächlichen gemeinsamen Jahreseinkommens durch einen berechneten Faktor genauer angepasst, was Nachzahlungen noch unwahrscheinlicher macht.

Kann ich die Steuerklasse 4 auch wählen, wenn mein Partner gar nicht arbeitet?

Nein, die Steuerklasse 4 ist für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer gedacht, die beide ein Einkommen erzielen. Wenn dein Partner nicht arbeitet, wäre für dich wahrscheinlich die Steuerklasse 3 vorteilhafter.

Wie oft kann ich meine Steuerklasse wechseln?

Grundsätzlich kannst du deine Steuerklasse nur einmal im Kalenderjahr wechseln. Wenn du jedoch einen Faktor beantragst, ändert sich deine Steuerklasse nicht, sondern nur die Berechnungsgrundlage deiner Lohnsteuer.

Führt die Steuerklasse 4 automatisch zu einer Nachzahlung am Jahresende?

Nicht unbedingt. Die Steuerklasse 4 ist darauf ausgelegt, Nachzahlungen zu minimieren, besonders wenn eure Einkommen sehr ähnlich sind. Bei größeren Einkommensunterschieden oder besonderen Abzügen kann es aber dennoch zu einer Nachzahlung oder Erstattung kommen.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.