Was gilt beim gesetzlichen Mindestlohn 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das sind 78 Cent mehr als im Jahr 2025. Für 2027 ist bereits die nächste Stufe beschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.

Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick:

  • 13,90 Euro brutto pro Stunde ab 1. Januar 2026
  • 14,60 Euro brutto pro Stunde ab 1. Januar 2027
  • Gilt für nahezu alle Beschäftigten in Deutschland, unabhängig von Branche oder Bundesland
  • Die Minijob-Grenze liegt im Jahr 2026 aufgrund der Mindestlohnanpassung bei einem entsprechend dynamisch angepassten Wert
  • Zahlreiche Beschäftigte profitieren direkt von der Erhöhung

Die Erhöhung basiert auf einem einstimmigen Votum der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025, das die Bundesregierung per Verordnung umgesetzt hat.


Inhaltsverzeichnis

Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

Nicht jeder Beschäftigte fällt automatisch unter den gesetzlichen Mindestlohn. Das Statistisches Bundesamt listet folgende Ausnahmen:

  • Auszubildende: Sie erhalten eine eigene Ausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz, nicht den allgemeinen Mindestlohn.
  • Pflichtpraktikanten: Wer ein Praktikum im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung absolviert, ist ausgenommen.
  • Freiwillige Praktika bis drei Monate: Kurze Orientierungspraktika fallen ebenfalls nicht darunter, längere schon.
  • Ehrenamtliche: Wer unentgeltlich tätig ist, erhält keinen Mindestlohn. Aufwandsentschädigungen bleiben zulässig.
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung: Sie sind ausgenommen, um Anreize zur Ausbildung zu erhalten.

Branchenspezifische Mindestlöhne, etwa im Baugewerbe, in der Pflege oder im Gebäudereinigerhandwerk, können über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Sie werden durch Tarifverträge festgelegt, die per Allgemeinverbindlichkeitserklärung für alle Betriebe der Branche gelten. Wer in einer solchen Branche arbeitet, hat Anspruch auf den jeweils höheren Betrag.

Regionale Besonderheiten spielen ebenfalls eine Rolle. Der Berliner Landesmindestlohn gilt für Beschäftigte, die für das Land Berlin oder von ihm beauftragte Unternehmen tätig sind, und liegt über dem Bundesmindestlohn. Solche Landesregelungen ergänzen den Bundesstandard, ersetzen ihn aber nicht.

Rechtsfolgen bei Nichtzahlung: Wer den Mindestlohn nicht zahlt, riskiert Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Zudem können betroffene Beschäftigte rückwirkend die Differenz einfordern. Die Zollbehörden kontrollieren die Einhaltung.


Wie hat sich der Mindestlohn in Deutschland entwickelt?

Deutschland hat den gesetzlichen Mindestlohn erst 2015 eingeführt, damals mit 8,50 Euro pro Stunde. Im europäischen Vergleich war das ein später Start, denn viele Nachbarländer hatten bereits seit Jahrzehnten gesetzliche Untergrenzen.

Die Entwicklung seitdem in Stufen:

  1. 2015: 8,50 Euro (Einführung)
  2. 2017: 8,84 Euro
  3. 2019: 9,19 Euro
  4. 2020: 9,35 Euro
  5. 2021: 9,50 Euro
  6. 2022: 9,82 Euro, dann Sprung auf 12,00 Euro (politische Entscheidung)
  7. 2024: 12,41 Euro
  8. 2025: 13,12 Euro
  9. 2026: 13,90 Euro

Der Sprung auf 12,00 Euro im Oktober 2022 war eine Ausnahme: Damals hat die Bundesregierung den Betrag direkt per Gesetz festgelegt, nicht über die Mindestlohnkommission. Seitdem läuft der Prozess wieder regulär.

Die Mindestlohnkommission besteht aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie einem unabhängigen Vorsitzenden. Sie prüft alle zwei Jahre, welche Anpassung angemessen ist, und orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung. Ihr Votum ist ein sozialpartnerschaftlicher Kompromiss, der breite gesellschaftliche Akzeptanz sicherstellt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzt die Empfehlung dann per Verordnung um.

Der Mindestlohn schützt vor unangemessen niedrigen Löhnen und stützt die Binnennachfrage. Wer mehr Geld in der Tasche hat, gibt es auch aus.


Wie schneidet Deutschland im EU-Vergleich ab?

Mit 13,90 Euro pro Stunde gehört Deutschland zu den Ländern mit dem dritthöchsten Mindestlohn in der Europäischen Union. Nur Luxemburg und die Niederlande liegen höher.

Hände, die Statistiken zum EU-Mindestlohn präsentieren

Land Mindestlohn 2026 (ca.)
Luxemburg ca. 15,70 Euro/Stunde
Niederlande ca. 14,50 Euro/Stunde
Deutschland 13,90 Euro/Stunde
Belgien ca. 13,00 Euro/Stunde
Frankreich ca. 11,90 Euro/Stunde
Spanien ca. 9,50 Euro/Stunde
Polen ca. 5,80 Euro/Stunde
Rumänien ca. 4,20 Euro/Stunde

Hinweis: Die Beträge für andere EU-Länder sind Näherungswerte auf Basis öffentlich verfügbarer Eurostat-Daten und können je nach Wechselkurs und Anpassungszeitpunkt variieren.

Der Abstand zwischen West- und Osteuropa ist erheblich. Rumänien oder Bulgarien liegen weit unter dem deutschen Niveau, was Fragen zur Wettbewerbsfähigkeit aufwirft. Allerdings sind Lebenshaltungskosten und Produktivitätsniveaus nicht direkt vergleichbar.

Laut Destatis lagen bis zu 4,8 Millionen Jobs vor der Erhöhung 2026 noch unterhalb von 13,90 Euro. Das zeigt, wie viele Beschäftigungsverhältnisse der neue Satz direkt betrifft.


Was bleibt netto vom Mindestlohn 2026 übrig?

13,90 Euro brutto klingt nach einer klaren Zahl. Was davon netto übrig bleibt, hängt aber von Steuerklasse, Bundesland, Krankenversicherung und Arbeitsstunden ab.

Grafik gibt einen Überblick über die Netto- und Brutto-Mindestlöhne im Jahr 2026

Ein Beispiel: Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche und 13,90 Euro ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.408 Euro. In Steuerklasse I, ohne Kinder, in einem westdeutschen Bundesland bleiben davon ungefähr 1.650–1.750 Euro netto übrig. Den genauen Betrag für Ihre persönliche Situation berechnen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner von Bruttocheck.

Für Minijobber gilt: Die Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Wer mehr verdient, rutscht in den Midijob-Bereich von 603,01 bis 2.000 Euro, in dem reduzierte Sozialversicherungsbeiträge gelten. Diese Grenzen passen sich automatisch an den Mindestlohn an.

Beschäftigungsform Verdienstgrenze 2026 Sozialversicherung
Minijob bis 603 Euro/Monat pauschal, kein voller Beitrag
Midijob 603,01–2.000 Euro/Monat reduzierte Beiträge
Normalbeschäftigung ab 2.000 Euro/Monat volle Beiträge

Profi-Tipp: Wer im Midijob-Bereich liegt, zahlt weniger Sozialversicherungsbeiträge als in einer regulären Stelle. Das klingt gut, bedeutet aber auch geringere Rentenansprüche. Den Stundenlohnrechner von Bruttocheck nutzen, um zu prüfen, ob eine Stundenerhöhung die Grenze überschreitet.

Für Arbeitgeber steigen mit dem Mindestlohn die Lohnnebenkosten. Bei 13,90 Euro Bruttolohn kommen Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung hinzu, was die tatsächlichen Personalkosten auf rund 16,50–17,00 Euro pro Stunde treibt. Die schrittweise Erhöhung in zwei Stufen soll genau das abfedern.

Bruttocheck

Bruttocheck bietet alle nötigen Werkzeuge, um den Mindestlohn 2026 auf die eigene Situation anzuwenden: vom Mindestlohnrechner über den Brutto-Netto-Rechner bis hin zum Gehaltsvergleich nach Bundesland.


Wichtige Erkenntnisse

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt 2027 auf 14,60 Euro, beschlossen durch die Mindestlohnkommission als sozialpartnerschaftlichen Kompromiss.

Thema Details
Mindestlohn 2026 Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde seit 1. Januar 2026
Geplante Erhöhung 2027 Es ist eine weitere Erhöhung zum 1. Januar 2027 geplant
Betroffene Beschäftigte Zahlreiche Beschäftigte profitieren direkt von der Erhöhung
Minijob-Grenze 2026 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt
EU-Vergleich Deutschland hat den dritthöchsten Mindestlohn in der EU

FAQ

Wie hoch ist der Mindestlohn ab 1. Januar 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung um 78 Cent gegenüber 2025.

Wird der Mindestlohn 2026 nochmals erhöht?

Nein, für 2026 bleibt es bei 13,90 Euro. Die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro ist für den 1. Januar 2027 beschlossen.

Wer ist vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen?

Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Ehrenamtliche und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss fallen nicht unter den Mindestlohn. Für freiwillige Praktika bis drei Monate gilt ebenfalls eine Ausnahme.

Was ändert sich 2026 bei der Minijob-Grenze?

Die Minijob-Grenze beträgt 2026 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt, weil sie dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist. Die Grenze passt sich mit der Mindestlohnentwicklung an.

Wie berechne ich mein Nettoeinkommen beim Mindestlohn?

Das hängt von Steuerklasse, Bundesland und Arbeitsstunden ab. Den genauen Nettobetrag ermitteln Sie mit dem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner von Bruttocheck, der alle bundeslandspezifischen Faktoren berücksichtigt.

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Artikel erstellt mit BabyLoveGrowth