Krankengeld ab wann zahlt die Krankenkasse: Fristen
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Zuvor läuft meist noch die 6-wöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, also 42 Kalendertage.
Wer länger krankgeschrieben ist, merkt schnell, dass die eigentliche Frage nicht nur der Starttermin ist, sondern die Lücke im Geldbeutel danach. Genau dort wird es für viele eng, weil das Krankengeld zwar hilft, aber oft spürbar unter dem bisherigen Netto liegt.
Inhaltsverzeichnis
- Wann die Krankenkasse mit der Krankengeldzahlung beginnt
- Die 42-Tage-Regel richtig verstehen und berechnen
- Entgeltfortzahlung und Krankengeld im direkten Vergleich
- Der reale Nettoverlust ab der siebten Krankheitswoche
- Höchstdauer und Blockfristen bei längerer Erkrankung
- Antragstellung und häufige Fehler bei der Krankschreibung
- Krankengeld individuell berechnen und finanzielle Planung sichern
Wann die Krankenkasse mit der Krankengeldzahlung beginnt
Die kurze Antwort auf „Krankengeld ab wann zahlt die Krankenkasse“ lautet, die Kasse zahlt in der Regel ab der 7. Krankheitswoche, also nach 42 Kalendertagen beziehungsweise ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bis dahin übernimmt meist der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen. Diese Reihenfolge ist für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der normale Ablauf. Die Verbraucherzentrale bestätigt diesen Startpunkt für das Krankengeld.
Zwei Zahler, ein nahtloser Übergang
Am besten lässt sich das wie ein Staffelstab erklären. Zuerst hält der Arbeitgeber die finanzielle Versorgung in der Hand, danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Für Sie fühlt sich das idealerweise wie ein lückenloser Wechsel an, rechtlich sind es aber zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Regeln.
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht zwar mit der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, die Auszahlung durch die Kasse beginnt aber erst, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlung endet. Genau dieser Unterschied sorgt oft für Verwirrung. Wer nur auf den Attest-Tag schaut, rechnet zu früh mit Geld von der Kasse.
Für wen die Regel gilt
Diese Grundlogik gilt für Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig ist auch, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt sein muss und die Meldung zur Kasse sauber läuft. Wenn die Unterlagen nicht stimmen oder Lücken entstehen, kann die Auszahlung stocken.
Praktische Faustregel: Erst kommt die Lohnfortzahlung, dann das Krankengeld. Nicht parallel, nicht früher, sondern in dieser Reihenfolge.

Die 42-Tage-Regel richtig verstehen und berechnen
Die 42 Tage sind kein grober Richtwert, sondern Kalendertage. Wochenenden und Feiertage zählen also mit. Wer nur Werktage im Kopf hat, verfehlt den Stichtag leicht und rechnet mit Krankengeld, obwohl die Entgeltfortzahlung noch läuft. Infografik zur 42-Tage-Regel bei Arbeitsunfähigkeit und dem Übergang von Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zum Krankengeld durch Krankenkassen.
So beginnt die Zählung
Gezählt wird ab dem ersten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Dieser Tag ist der Ausgangspunkt für die Frist, nicht der Tag, an dem die Krankenkasse später zahlt. Die sechs Wochen laufen dann ohne Pause weiter, solange die Krankschreibung lückenlos bleibt.
Gerade bei einer rückwirkenden Bescheinigung entsteht leicht Verwirrung. Für die eigene Planung ist deshalb das ärztlich dokumentierte Datum maßgeblich, nicht die Erinnerung an den ersten Krankheitstag. Wer hier ungenau rechnet, verschätzt die Zeit bis zum Wechsel zur Kassenleistung.
Den 43. Tag selbst finden
Ein kurzes Rechenbild hilft mehr als jede abstrakte Regel. Tag 1 ist der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit, Tag 42 ist der letzte Tag mit Entgeltfortzahlung, Tag 43 ist der Beginn des Krankengelds. So wird aus einer Regel mit Fristen ein klarer Zeitstrahl.
- Erster Schritt: Das AU-Datum aus dem Attest nehmen.
- Zweiter Schritt: 42 Kalendertage weiterzählen.
- Dritter Schritt: Den nächsten Tag als Start der Zahlung durch die Krankenkasse markieren.
Für die Praxis ist genau dieser letzte Schritt oft die Stelle, an der Fehler entstehen. Läuft die Krankschreibung ohne Lücke weiter, verschiebt sich der Beginn der Kassenleistung nicht. Der Blick auf jedes Folgedatum verhindert, dass ein zu früher oder zu später Anspruch angenommen wird.
Warum der Übergang in der Kasse spürbar wird
Ab der siebten Krankheitswoche geht es nicht mehr nur um den formalen Wechsel des Zahlers. Spürbar wird vor allem die finanzielle Lücke, weil die Zahlung nicht einfach unverändert weiterläuft. Wer seine laufenden Kosten nur am bisherigen Gehalt ausgerichtet hat, merkt den Unterschied beim Kontostand schnell.
Das ist der Punkt, an dem eine saubere Vorbereitung hilft. Der Wechsel ist wie eine Tür, hinter der andere Regeln gelten. Deshalb sollte man die Frist nicht nur kennen, sondern den Stichtag im Kalender markieren und die eigene Haushaltsplanung darauf einstellen.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld im direkten Vergleich
Wer krankgeschrieben ist, merkt den Unterschied oft zuerst nicht im Gesetzestext, sondern auf dem Kontoauszug. In der ersten Phase zahlt der Arbeitgeber weiter das übliche Entgelt, in der zweiten Phase übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Genau deshalb ist der Wechsel nicht nur formal, sondern für den Alltag im Haushalt ein klarer Einschnitt. Die Finanztip-Übersicht ordnet die grundlegenden Leistungsdaten und den Übergang ein.
| Merkmal | Entgeltfortzahlung Woche 1 bis 6 | Krankengeld ab Woche 7 |
|---|---|---|
| Zuständig | Arbeitgeber | Krankenkasse |
| Grundlage | Lohnfortzahlung im Krankheitsfall | Krankengeld als Leistung der GKV |
| Dauer | Bis zu 6 Wochen | Für dieselbe Krankheit innerhalb der gesetzlichen Obergrenze |
| Geldlogik | Weiterzahlung des üblichen Entgelts | Leistung nach Krankengeldregeln |
| Wirkung im Alltag | Einkommenssituation bleibt vertrauter | Liquiditätsplanung wird wichtiger |
Warum der Unterschied sofort spürbar ist
Der eigentliche Bruch liegt nicht nur darin, wer zahlt. Er liegt in der Art, wie gerechnet wird. Wer bisher sein normales Gehalt bekommt, sieht auf dem Lohnzettel bekannte Größen, beim Krankengeld greifen andere Regeln, und genau das führt häufig zu einer geringeren Auszahlung als erwartet. Das fühlt sich an wie ein Wechsel von einer festen Monatsmiete zu einer Rechnung mit mehreren Positionen, obwohl es beides um dasselbe Thema, nämlich laufendes Einkommen, geht.
Für Leserinnen und Leser, die bei Themen rund um Arbeitsrecht und Sozialversicherung tiefer einsteigen wollen, ist auch ein Blick auf die praxisnahen Hinweise zu Pflegepersonal Rechtsthemen bei Dexter Life Science sinnvoll, weil dort arbeitsrechtliche Fragen aus dem Pflegealltag strukturiert aufgegriffen werden.
Die Kontofrage statt nur die Rechtsfrage
Für die Planung zählt am Ende nicht die abstrakte Zuständigkeit, sondern der Betrag, der tatsächlich übrig bleibt. Genau dort zeigt sich die reale Lücke ab der siebten Krankheitswoche besonders deutlich. Wer laufende Kosten, Miete oder Kreditraten trägt, sollte deshalb schon vor dem Übergang prüfen, wie stark sich das verfügbare Einkommen verändert.
Ein sauberer Vergleich hilft dabei, keine falschen Erwartungen mitzunehmen. Die Entgeltfortzahlung orientiert sich an dem bekannten Gehalt, das Krankengeld folgt eigenen Berechnungsregeln und landet deshalb oft unter dem bisherigen Netto. Wer diese Differenz früh versteht, kann Ausgaben anpassen, statt erst bei der nächsten Buchung überrascht zu werden.
Merksatz: Der Übergang ist rechtlich klar, die finanzielle Wirkung zeigt sich erst bei der neuen Abrechnung.
Der reale Nettoverlust ab der siebten Krankheitswoche
Der häufigste Denkfehler lautet: „Dann bekomme ich ja ungefähr 70 Prozent, also wird es schon reichen.“ So einfach ist es nicht. Beim Krankengeld zählt nicht nur der Bruttowert, sondern auch die Begrenzung über das Netto und die Beitragsbemessungsgrenze. Die Folge ist oft eine Auszahlung, die spürbar unter dem bisherigen Netto liegt.
Genau deshalb lohnt sich der Blick auf die reale Lücke ab Woche sieben. Wer bisher von einem festen Monatsgehalt lebt, merkt den Unterschied nicht erst in der Theorie, sondern auf dem Konto. Die neue Leistung funktioniert nach eigenen Rechenregeln, und diese Regeln drücken den Betrag oft stärker, als viele vorab erwarten.
Zwei typische Gehaltsfälle
Ein Beschäftigter mit 3.500 Euro Brutto erlebt die Lücke anders als jemand mit 5.500 Euro Brutto. In beiden Fällen geht es um dieselbe Krankheit, aber die finanzielle Wirkung fällt unterschiedlich aus. Beim niedrigeren Einkommen ist der Abstand zum gewohnten Netto oft schon deutlich, beim höheren Einkommen kommt die Begrenzung noch stärker zum Tragen.
Beim mittleren Einkommen hängt die tatsächliche Belastung davon ab, wie hoch das bisherige Netto war und wo die 90-Prozent-Grenze des Nettoarbeitsentgelts greift. Beim höheren Einkommen kommt zusätzlich die Begrenzung über die Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel. Wer darüber verdient, kann nicht einfach mit dem gesamten bisherigen Gehalt weiterrechnen, weil das Krankengeld nicht unbegrenzt mitwächst.
Warum die Prozentformel allein täuscht
Die Formel „70 Prozent vom Brutto“ ist nur der erste Eindruck. Das Krankengeld ist nicht identisch mit dem gewohnten Monatsnetto, und genau dadurch wirkt der Unterschied oft größer als gedacht. Wie groß die Lücke wirklich ist, zeigt sich erst im Vergleich mit der eigenen Abrechnung.
Ein hilfreicher nächster Schritt ist deshalb ein Brutto-Netto-Vergleich, zum Beispiel mit dem Brutto-Netto-Rechner. So lässt sich nachvollziehen, wie weit das bisherige Netto und die spätere Krankengeldzahlung auseinanderliegen. Wer die eigene Rechnung kennt, kann die siebte Woche besser einordnen, statt nur mit einer groben Prozentzahl zu planen.
Was bei der Planung zählt
Für die Haushaltsplanung ist die siebte Woche kein Nebenthema. Es geht um die Frage, ob am Monatsende genug Spielraum für Miete, Kredite und laufende Kosten bleibt. Gerade bei Sonderzahlungen, höherem Gehalt oder unregelmässigem Einkommen kann die Differenz zwischen Erwartung und tatsächlicher Auszahlung deutlich ausfallen.
Die Grafik zeigt den Nettoverlust durch Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche anhand von zwei verschiedenen Einkommensbeispielen.

Höchstdauer und Blockfristen bei längerer Erkrankung
Bei einer längeren Erkrankung zählt nicht nur, ab wann Krankengeld fließt, sondern auch, wie lange diese Leistung für denselben Krankheitsfall überhaupt bezahlt wird. Die gesetzliche Krankenversicherung begrenzt das Krankengeld bei derselben Krankheit auf höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. In diese Grenze sind die 6 Wochen Entgeltfortzahlung bereits eingerechnet, deshalb bleiben in der Praxis meist 72 Wochen Krankengeld übrig. So entsteht eine klare Obergrenze, auch wenn die Krankheit länger dauert.
Die Dreijahreslogik verständlich gemacht
Die Blockfrist ist der Zeitraum, in dem dieselbe Krankheit rechtlich betrachtet wird. Sobald eine längere Arbeitsunfähigkeit beginnt, läuft dieser Zeitraum mit. Erst wenn die Obergrenze erreicht ist, endet die Absicherung für genau diesen Krankheitsfall. Viele denken vor allem an den Beginn der Zahlung, dabei ist das Ende genauso wichtig, weil es den finanziellen Rahmen für die gesamte Krankheitsphase festlegt.
Hilfreich ist die Vorstellung einer Zeitleiste, auf der derselbe Krankheitsfall wie ein eigener Abschnitt geführt wird. Solange die Erkrankung innerhalb dieser Frist bleibt, läuft die Prüfung weiter auf denselben Fall. Bei einer neuen, unabhängigen Erkrankung wird nicht automatisch einfach dort weitergezählt, wo der alte Fall geendet hat. Entscheidend ist, ob es tatsächlich dieselbe Krankheit ist oder ein neuer, abgrenzbarer Fall.
Kinder und Sondertage
Für Eltern kranker Kinder gelten eigene Sonderregeln mit abweichenden Arbeitstagen pro Kind, etwa 15 Arbeitstage je Kind für einen gesetzlich versicherten Elternteil bei einem Kind und bis zu 70 Arbeitstage für Alleinerziehende bei drei und mehr Kindern. Diese Regelung ersetzt den normalen Krankengeldfall nicht, sondern läuft als eigene Konstellation. Wer davon betroffen ist, sollte deshalb die familiäre Situation und das Beschäftigungsverhältnis getrennt prüfen. Die DAK dokumentiert diese Obergrenze und die Sonderregeln rund um Kinderkrankengeld.
Wichtig: Längere Abwesenheit wird nicht immer gleich behandelt. Krankheit, Folgeerkrankung und Kinderkrankengeld haben unterschiedliche Regeln, auch wenn sie im Alltag ähnlich wirken.
Antragstellung und häufige Fehler bei der Krankschreibung
Der häufigste Fehler ist nicht ein falscher Anspruch, sondern eine verspätete oder unvollständige Meldung. Wer die Krankenkasse nicht sauber informiert oder die Krankschreibung nicht lückenlos nachweist, riskiert Verzögerungen. Seit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung läuft vieles digital, aber nicht automatisch fehlerfrei. Der Ratgeber zu Lohnfortzahlung und eAU beschreibt den digitalen Ablauf seit 2023.
Was in den ersten Tagen zählt
Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse unverzüglich und achten Sie darauf, dass die ärztliche Bescheinigung rechtzeitig vorliegt. Die eAU ersetzt zwar die frühere Papierlogik, aber die Pflicht, ordentlich zu informieren, bleibt bestehen. Wer wartet, bis irgendetwas „von selbst“ ankommt, verliert oft Zeit.
Typische Stolperfallen sind eine verspätete Meldung, fehlende Folgebescheinigungen und eine Unterbrechung im Nachweis. Schon eine Lücke kann den Ablauf stören. Deshalb ist es sinnvoll, jedes Folgedatum direkt zu prüfen und nicht erst am Monatsende.
Ein sauberer Ablauf hilft mehr als Hektik
In der Praxis läuft es am besten, wenn Sie die folgenden Punkte direkt abhaken:
- Krankheit sofort melden: Die Krankenkasse braucht die Information ohne Verzögerung.
- Folgebescheinigungen prüfen: Die Krankschreibung muss nahtlos anschliessen.
- Unterlagen sichern: Ärztliche Nachweise sollten geordnet vorliegen.
- Fristen im Blick behalten: Wer zu spät reagiert, schafft unnötige Rückfragen.
Für Hintergrundwissen und weiterführende praxisnahe Beiträge rund um Sozialversicherung und Abrechnung lohnt sich auch der Ratgeber von Brutto-Netto-Check.
Krankengeld individuell berechnen und finanzielle Planung sichern
Am Ende zählt die eigene Zahl, nicht die grobe Regel. Wer länger als sechs Wochen krank sein könnte, sollte deshalb früh prüfen, wie gross die persönliche Lücke zwischen bisherigem Netto und Krankengeld wirklich ist. Der passende Weg dafür ist eine individuelle Rechnung mit dem Krankengeldrechner.
Die drei Punkte, die Sie behalten sollten
Erstens, der Start liegt in der Regel am 43. Tag. Zweitens, die finanzielle Lücke entsteht oft schon beim Wechsel von Gehalt zu Krankengeld. Drittens, die Obergrenze bei längerer Krankheit ist bei 78 Wochen für dieselbe Krankheit gesetzt. Diese drei Punkte geben die Grundlinie vor, auf der Sie Ihre persönliche Planung aufbauen können.
Wer seine Zahlen kennt, trifft ruhigere Entscheidungen bei Miete, Kredit, Rücklagen und laufenden Verträgen. Genau dafür sind Rechner hilfreich, weil sie die eigene Situation statt nur eine Durchschnittsregel abbilden.
Sinnvoller nächster Schritt
Wenn Sie Ihr Nettogehalt, Ihre Abgaben oder mögliche Leistungsansprüche genauer einschätzen möchten, nutzen Sie die Rechner und Informationen von Brutto-Netto-Check. Dort können Sie die Krankengeldfrage mit Ihrer konkreten Gehaltssituation verbinden und auch angrenzende Themen, etwa Nettoentgelt und weitere Sozialleistungen, sauber einordnen.
Brutto-Netto-Check hilft Ihnen dabei, Gehalt, Abzüge und Leistungsansprüche in Deutschland verständlich zu vergleichen. Wenn Sie wissen wollen, wie gross Ihr persönlicher Nettoverlust ab Woche 7 ausfällt, schauen Sie bei Brutto-Netto-Check vorbei und rechnen Sie Ihre Situation direkt durch.