Sie haben ein Stellenangebot oder überlegen, Ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Im Rechner wählen Sie E 9c, tragen Ihre Steuerklasse ein und erhalten einen Nettobetrag auf den Cent genau. Nur passt er nicht zur Gehaltsabrechnung oder zum Angebot der Personalabteilung.

Das Problem liegt häufig nicht in der Steuerberechnung, sondern beim Ausgangsbrutto. Tarifbereich, Tabellenstand, Beschäftigungsumfang und Sonderzahlung müssen stimmen, bevor ein TVöD-9c-Rechner ein brauchbares Netto liefern kann. Für die Personalplanung kommt eine weitere Rechnung hinzu: Was Beschäftigte brutto verdienen, ist noch nicht der Betrag, den der Arbeitgeber finanzieren muss.

Inhaltsverzeichnis

Die Eingabewerte, die der Rechner wirklich braucht

Bund oder kommunaler Arbeitgeber nach TVöD-VKA? Diese Frage gehört an den Anfang. Fehlt die Auswahl, sollten Sie prüfen, welche Tabelle der Rechner tatsächlich verwendet, statt einfach weiterzuklicken.

Legen Sie Arbeitsvertrag, Mitteilung zur Stufenzuordnung und eine aktuelle Abrechnung neben die Tastatur. Bei einem Stellenangebot lassen Sie sich die noch offenen Angaben schriftlich bestätigen. Eine vermutete Stufe ist keine belastbare Grundlage für die Entscheidung über einen Jobwechsel.

Die Stufe nicht aus den Berufsjahren ableiten

Nach den Stufenregelungen des kommunalen TVöD ist ohne einschlägige Berufserfahrung grundsätzlich Stufe 1 vorgesehen; mindestens ein Jahr einschlägige Erfahrung führt regelmäßig zu Stufe 2, mindestens drei Jahre zu Stufe 3. Entscheidend ist die anerkannte einschlägige Erfahrung, nicht allein die Zeit seit dem Berufsabschluss.

Notieren Sie außerdem den vorgesehenen Abrechnungsmonat. Die folgende Eingabeliste verwendet als Beispiel den in den Stufeninformationen genannten Tabellenstand ab 01.05.2026 mit sechs Entwicklungsstufen.

Eingabefelder und ihre Wirkung auf das Ergebnis

Eingabefeld Was einzutragen ist Warum es das Ergebnis verändert
Tarifbereich Bund oder VKA (kommunal) Bestimmt die anzuwendende Entgelttabelle
Entgeltgruppe E 9c Bestimmt die Tabellenreihe
Stufe 1 bis 6, anhand der anerkannten Berufserfahrung bestätigt Verändert das Entgelt innerhalb der Gruppe
Gültigkeitszeitraum Tabellenstand, beispielsweise ab 01.05.2026 Verhindert die Verwendung einer unpassenden Tabelle
Beschäftigungsumfang Vertragsstunden und maßgebliche Vollzeitstunden oder vereinbarter Prozentsatz Wird als Faktor auf das Tabellenentgelt angewendet
Zulagen Betrag und Art, fest oder variabel Müssen getrennt zum Grundentgelt hinzukommen
Steuerklasse und Familie Steuerklasse, Kinderfreibeträge und relevante Familienmerkmale Beeinflusst die Berechnung der Abgaben
Kirchensteuer und Bundesland Kirchensteuerpflicht ja oder nein, zutreffendes Bundesland Steuert die landesabhängige Kirchensteuerberechnung
Krankenversicherung Gesetzlich mit kassenindividuellem Zusatzbeitrag oder privat mit Beitragsangaben Bestimmt Beiträge und gegebenenfalls Arbeitgeberzuschüsse

Eingaben für Vergleiche festhalten

Speichern Sie die Ausgangswerte, bevor Sie Varianten rechnen. Ändern Sie anschließend immer nur einen Parameter, etwa die Stufe oder den Beschäftigungsumfang. Sonst lässt sich ein Unterschied im Netto keinem einzelnen Auslöser mehr zuordnen.

Ergänzen Sie bei der Versicherung auch die erforderlichen Angaben zur Pflegeversicherung. Für einen Vergleich mit der tatsächlichen Auszahlung brauchen Sie außerdem mögliche Arbeitnehmerabzüge zur Zusatzversorgung und sonstige Abrechnungsposten.

Praxisregel: Ein leer gelassenes Feld bedeutet im Rechner häufig nicht unbekannt, sondern eine voreingestellte Annahme. Prüfen Sie diese Annahme ausdrücklich.

Tarifmerkmale der Entgeltgruppe 9c prüfen

Ein Rechner prüft nicht, ob die gewählte Entgeltgruppe zu Ihrer Tätigkeit passt. Er verarbeitet die Auswahl, auch wenn die tarifliche Bewertung anders ausfallen müsste.

Für den Bund sind nach der Erläuterung des Bundesinnenministeriums zur Entgeltordnung insbesondere § 12 TVöD und die Entgeltordnung maßgeblich; E 9c verlangt Tätigkeiten, die sich durch besondere Verantwortung aus E 9b herausheben. Die Berufsbezeichnung allein reicht dafür nicht.

Checkliste zur Prüfung der Entgeltgruppe 9c für Tätigkeitsbewertungen im öffentlichen Dienst mit vier strukturierten Aufgabenbereichen.

Für die Vorbereitung eines Gesprächs mit der Personalabteilung hilft diese Arbeitsliste:

  • Verantwortung konkretisieren: Welche Entscheidungen treffen Sie selbst, und welche Folgen haben Fehler?
  • Aufgaben beschreiben: Halten Sie Zuständigkeiten, Entscheidungsspielräume und die Reichweite Ihrer Arbeit fest.
  • Dauerhafte Übertragung belegen: Unterscheiden Sie reguläre Aufgaben von gelegentlicher Vertretung oder kurzfristiger Unterstützung.
  • Unterlagen abgleichen: Passen Tätigkeitsbeschreibung, Eingruppierungsmitteilung und Abrechnung zusammen?

Diese Liste ist keine eigenständige tarifliche Bewertungsmethode. Insbesondere begründet eine anspruchsvolle Aufgabenbeschreibung nicht automatisch einen Anspruch auf die gewünschte Gruppe.

Die Personalabteilung muss die Eingruppierung anhand der tariflichen Merkmale nachvollziehbar beurteilen. Bei einer Abweichung rechnen Sie zunächst mit der tatsächlich abgerechneten Gruppe und klären die Bewertung gesondert. Eine Nettosimulation ersetzt diese Klärung nicht.

E 9c Tabellenentgelt nach Stufe und Tarifbereich

Für E 9c liegen die Monatswerte je nach Stufe und Tarifbereich auseinander. In der amtlichen Entgelttabelle des Bundes reicht das Tabellenentgelt von 3.757,21 Euro in Stufe 1 bis 5.182,84 Euro in Stufe 6. Die Differenz beträgt 1.425,63 Euro brutto im Monat, rund 37,9 Prozent.

Die kommunalen Werte aus einer anderen Tabellenfassung sollten Sie nicht ungeprüft danebenstellen. Ohne bestätigte Übereinstimmung von Tabellenstand und Gültigkeit lässt sich aus den Zahlen kein belastbarer Gehaltsvorsprung eines Tarifbereichs ableiten.

Monatswerte und Jahresgrundentgelt auseinanderhalten

Die folgende Tabelle zeigt ausschließlich die Bund-Reihe. Das Jahresgrundentgelt ist jeweils das Zwölffache des Monatswerts, ohne Zulagen und Sonderzahlung.

E 9c Monatsentgelt und Jahresgrundentgelt nach Stufe

Stufe Bund monatlich Bund jährlich
Stufe 1 3.757,21 € 45.086,52 €
Stufe 2 4.013,80 € 48.165,60 €
Stufe 3 4.334,08 € 52.008,96 €
Stufe 4 4.683,04 € 56.196,48 €
Stufe 5 5.061,38 € 60.736,56 €
Stufe 6 5.182,84 € 62.194,08 €

Der Tabellenwert ist das Grundentgelt für die jeweilige Stufe. Zulagen können hinzukommen; bei Teilzeit wird das Entgelt entsprechend dem Beschäftigungsumfang angepasst. Zur Einordnung von Tabellenständen bietet der Ratgeber zur TVöD-Tabelle eine zusätzliche Orientierung.

Abweichende Tabellen nicht vermischen

Die von der Stadt Stuttgart bereitgestellte Tarifübersicht nennt für die kommunale Reihe eine Spanne von 4.812,86 bis 6.633,24 Euro monatlich ab Mai 2026. Diese Werte weichen von älteren oder anders ausgewiesenen Vergleichsreihen ab. Verwenden Sie für eine konkrete Rechnung deshalb nur den Tabellenstand, der für Ihre Beschäftigung gilt.

Prüfen Sie bei einer Abweichung den Tabellenkopf, die Entgeltgruppe, die Arbeitszeitbasis und die Gültigkeit. Lassen Sie den maßgeblichen Betrag im Zweifel von der Entgeltabrechnung bestätigen. Einen Mittelwert aus nicht übereinstimmenden Reihen zu bilden, ergibt keinen verlässlichen Tabellenwert.

Auch der Stufenaufstieg führt nicht automatisch jedes Jahr zu einer Erhöhung. Für die Planung zählt der bestätigte Termin des nächsten Aufstiegs, nicht eine angenommene höhere Tabellenzeile.

Vom Brutto zum Netto Schritt für Schritt

Rechnen Sie zuerst das geschuldete Brutto aus. Erst wenn dieser Betrag feststeht, sollten Sie die persönlichen Steuer- und Versicherungsmerkmale anwenden. So erkennen Sie, ob eine Abweichung aus dem Tarifansatz oder aus den Abzügen stammt.

  1. Tabellenentgelt übernehmen. Verwenden Sie die bestätigte Kombination aus Tarifbereich, Tabellenstand und Stufe.
  2. Arbeitszeitfaktor anwenden. Teilen Sie Vertragsstunden durch die für Ihre Stelle maßgeblichen Vollzeitstunden. Ein pauschaler Nenner ohne Prüfung des Arbeitsvertrags kann das Teilzeitbrutto verfälschen.
  3. Zulagen zuordnen. Addieren Sie feste Beträge und erfassen Sie variable Zahlungen separat. Prüfen Sie bei jeder Zulage, ob sie selbst anteilig gekürzt wird.
  4. Sonderzahlung gesondert berechnen. Vermischen Sie den Auszahlungsmonat nicht mit einem durchschnittlichen Monatswert.
  5. Steuermerkmale anwenden. Dazu gehören Steuerklasse, hinterlegte Freibeträge, Kirchensteuerpflicht und Bundesland.
  6. Versicherung und weitere Abzüge berücksichtigen. Kontrollieren Sie anschließend auch Zusatzversorgung und sonstige persönliche Abrechnungsposten.

Eine Infografik zeigt die schrittweise Berechnung vom monatlichen Bruttogehalt hin zum ausgezahlten Nettogehalt mit verschiedenen Sozialversicherungsabzügen.

Welche Abzüge der Rechner unterscheiden muss

Abzugsposten vom Brutto bis zum Netto

Abzug Bemessungsgrundlage Hinweis für den Rechner
Lohnsteuer Steuerpflichtiges Entgelt und persönliche Steuermerkmale Laufende Bezüge und sonstige Bezüge unterscheiden
Solidaritätszuschlag Maßgebliche Lohnsteuerberechnung Jahresbezogene Regeln des Abrechnungsjahres verwenden
Kirchensteuer Maßgebliche Steuer und Kirchensteuermerkmale Bundesland und Kirchensteuerpflicht richtig hinterlegen
Krankenversicherung Beitragspflichtiges Entgelt innerhalb der geltenden Grenzen Krankenkasse und Zusatzbeitrag oder private Beitragsdaten erfassen
Pflegeversicherung Beitragspflichtiges Entgelt innerhalb der geltenden Grenzen Kindermerkmale und Besonderheiten der Beitragsverteilung berücksichtigen
Rentenversicherung Rentenversicherungspflichtiges Entgelt innerhalb der geltenden Grenze Versicherungsstatus und aktuellen Beitragssatz prüfen
Arbeitslosenversicherung Beitragspflichtiges Entgelt innerhalb der geltenden Grenze Aktuelle Arbeitnehmerbeiträge verwenden
Jahressonderzahlung Gesonderter Bruttobezug Kein Abzug, sondern eine separat zu behandelnde Zahlung

Die VKA-Rechnerübersicht bei öffentlicher-dienst.info weist rechnerische Stundenwerte von 28,38 bis 39,12 Euro aus. Daraus sollten Sie keinen gesetzlichen Stundenlohn oder ungeprüften Auszahlungsanspruch ableiten.

Wer zusätzlich mit stundenbasierten Angeboten oder einem Quellensteuerkontext arbeitet, findet bei job.rocks eine Erläuterung zum Nettolohn bei Stundenlohn und Quellensteuer. Für eine deutsche TVöD-Abrechnung müssen jedoch die deutschen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsregeln maßgeblich bleiben.

Beispielrechnung mit Vollzeit und Teilzeit

Eine Sachbearbeiterin einer Bundesbehörde reduziert ihre Arbeitszeit, bleibt aber in derselben Tätigkeit und Entgeltgruppe. So lässt sich der Einfluss des Beschäftigungsumfangs auf das Tabellenentgelt isolieren. Zulagen und Sonderzahlungen bleiben in dieser Modellrechnung außen vor.

Das Grundentgelt direkt vergleichen

Als Ausgangspunkt dient das Tabellenentgelt für E 9c, Stufe 3, im Bund. Das Teilzeitentgelt wird anteilig berechnet. Es ist eine rechnerische Vergleichsgröße, keine zusätzliche Tarifzusage.

Beispiel E 9c Stufe 3 Bund: Vollzeit gegen Teilzeit

Position Vollzeit (100 %) Teilzeit (75 %)
Monatsentgelt Tabellenentgelt 4.334,08 € 3.250,56 €
Jahresgrundentgelt (mal zwölf) 52.008,96 € 39.006,72 €

Die Bruttowerte zeigen den unmittelbaren Effekt der Arbeitszeitreduzierung. Das Netto lässt sich aus diesen Angaben allein nicht bestimmen: Dafür müssen unter anderem Steuermerkmale, Versicherungsdaten und Abzüge feststehen.

Übertragen Sie beide Varianten in den Teilzeitrechner. Halten Sie die persönlichen Einstellungen gleich, damit der Vergleich den Effekt des Beschäftigungsumfangs abbildet und nicht zugleich geänderte Versicherungsannahmen.

Weniger Arbeitszeit führt nicht zwingend zu einem gleich hohen prozentualen Rückgang des Nettos. Für die Entscheidung zählt daher der berechnete Nettoverlust, nicht allein die Bruttodifferenz. Die Steuerprogression beeinflusst das Verhältnis zwischen Brutto und Netto.

Prüfen Sie praktische Kosten wie Fahrt oder Betreuung separat. Sie wirken sich auf das verfügbare Budget aus, sind aber keine Lohnabzüge und gehören nicht als solche in den Rechner.

Sonderzahlung gegen freie Zeit abwägen

Bei einer kommunalen Beschäftigten kann neben dem laufenden Entgelt eine Jahressonderzahlung relevant sein. Für einen persönlichen Vergleich müssen Anspruch und Bemessungsgrundlage feststehen. Der Prozentsatz allein ergibt noch keinen individuellen Auszahlungsbetrag. Lassen Sie die konkreten Bedingungen und die Abrechnung vom Arbeitgeber bestätigen.

Stellen Sie die Varianten getrennt gegenüber:

  • Laufendes Monatsnetto: der Betrag für regelmäßig anfallende Ausgaben.
  • Jahresnetto mit Auszahlung: laufende Bezüge und gesondert berechnete Sonderzahlung.
  • Arbeitszeitvarianten: jeweils mit dem geltenden Beschäftigungsumfang und den tatsächlich anfallenden Zulagen.

So bleibt nachvollziehbar, welcher Betrag aus dem regelmäßigen Entgelt stammt und welche Zahlung separat berücksichtigt wird. Verändern Sie beim Vergleich nur die jeweils geprüfte Eingabe.

Arbeitgeberkosten neben dem Bruttogehalt

Wer eine Stelle budgetiert, darf beim Bruttogehalt nicht aufhören. Der Arbeitgeber finanziert zusätzlich eigene Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Zusatzversorgung sowie weitere arbeitgeberbezogene Kosten. Ein pauschaler Aufschlag kann für eine erste Schätzung reichen, nicht aber für eine belastbare Stellenkalkulation.

Die Kostenrechnung sauber aufbauen

Ausgangspunkt ist das tatsächliche Beschäftigtenbrutto. Dazu gehören das anteilige Tabellenentgelt und die für den Planungszeitraum erwarteten Zulagen. Sonderzahlungen müssen in der Jahresplanung zusätzlich berücksichtigt werden, statt unbemerkt im Monatsansatz zu fehlen.

Danach folgen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Berechnung richtet sich nach Versicherungsstatus, beitragspflichtigem Entgelt, geltenden Beitragsgrenzen und den jeweils anzuwendenden Beitragssätzen. Bei der Krankenversicherung gehört auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in die Prüfung.

Zum Schluss kommen Zusatzversorgung und arbeitgeberspezifische Positionen hinzu. Im öffentlichen Dienst kann die Zusatzversorgung über die VBL oder eine andere zuständige Versorgungseinrichtung einen erheblichen eigenen Kostenblock bilden. Welches Finanzierungsmodell gilt, muss die Personalabrechnung bestätigen.

Für die Vorbereitung sollten Personalverantwortliche folgende Angaben anfordern:

  • Zusatzversorgung: Zuständige Einrichtung, Abrechnungsverband und anzuwendende Arbeitgeberbelastung.
  • Umlagen: Welche Umlagepflichten bestehen und welche Ausnahmen gelten für den konkreten Arbeitgeber?
  • Sonderzahlungen: Erwartete zahlungswirksame Ansprüche im Planungsjahr.
  • Planungsannahmen: Eintritt, Austritt, Arbeitszeitwechsel und bestätigte Entgeltänderungen.

Personalbudget und Netto nicht verwechseln

Der Arbeitgeberkosten-Rechner hilft, Brutto und Arbeitgeberbelastung getrennt darzustellen. Für die endgültige Freigabe eines Stellenbudgets müssen jedoch die organisationsspezifischen Angaben ergänzt sein.

Für die Personalplanung: Fehlende Zusatzversorgung oder Umlagen sind keine Ersparnis. Kennzeichnen Sie solche Positionen als offen, statt sie stillschweigend mit null anzusetzen.

Bei Teilzeit sinken nicht automatisch sämtliche Personalnebenkosten im gleichen Verhältnis. Unterscheiden Sie deshalb zwischen entgeltabhängigen Beiträgen und sonstigen Kosten der Stelle.

Ergebnis gegenprüfen und den nächsten Schritt wählen

Ein präzise angezeigter Betrag ist noch kein geprüftes Ergebnis. Bevor Sie damit einen Arbeitsvertrag bewerten oder ein Personalbudget freigeben, sollte die Rechnung fachlich nachvollziehbar sein.

Die Abschlusskontrolle für Ihre Berechnung

  • Rechenweg abgleichen: Passt die Hochrechnung des regelmäßigen Monatsentgelts zum Jahresgrundentgelt? Sonderzahlungen, unterjährige Änderungen und variable Zulagen müssen erkennbar zusätzlich behandelt werden.
  • Dokumente abgleichen: Stimmen Tarifbereich, Tabellenstand und Stufenzuordnung mit den für Ihr Arbeitsverhältnis geltenden Unterlagen überein? Bei widersprüchlichen Übersichten ist die zuständige Entgeltabrechnung der richtige Ansprechpartner.
  • Ergebnisse beschriften: Trennen Sie Tabellenentgelt, gesamtes Brutto, berechnetes Netto und tatsächlichen Auszahlungsbetrag. Ein durchschnittlicher Monatswert einschließlich Sonderzahlung darf nicht wie die regelmäßige Überweisung aussehen.

Bewahren Sie zur Berechnung die Eingaben und den verwendeten Tabellenstand auf. Ein gespeicherter Ergebnisbetrag ohne Einstellungen lässt sich später kaum nachvollziehen. Das gilt besonders, wenn Sie Angebote verschiedener Arbeitgeber vergleichen.

Mit einer konkreten Frage weiterarbeiten

Bei einem Jobangebot sollten Sie offene Punkte nicht mit günstigen Annahmen schließen. Fragen Sie gezielt nach anerkannter Berufserfahrung, Stufenzuordnung, Zulagen und Sonderzahlungsanspruch. Für eine Arbeitszeitänderung brauchen Sie dagegen vor allem den gewünschten Beginn und eine Bestätigung, welche Entgeltbestandteile anteilig angepasst werden.

Öffnen Sie anschließend den TVöD-Rechner auf bruttocheck.de und übernehmen Sie Ihre geprüften Angaben. Vergleichen Sie das Ergebnis mit einer passenden Abrechnung und untersuchen Sie Unterschiede postenweise. Eine Abweichung beim Grundentgelt verlangt eine andere Klärung als ein zusätzlicher Abzug bei der Auszahlung.

Das Ziel ist nicht, jede Abrechnung auf Anhieb nachzubauen. Sie sollten erkennen können, welche Eingabe welchen Betrag verändert und welche Frage noch an die Personalstelle gehört.


Brutto-Netto-Check bietet Rechner für Nettogehalt, Teilzeit und Arbeitgeberkosten sowie einen TVöD-Rechner zur Einordnung Ihres Entgelts. Besuchen Sie Brutto-Netto-Check, rechnen Sie Ihre bestätigte Ausgangssituation durch und vergleichen Sie anschließend gezielt eine Änderung bei Arbeitszeit, Stufe oder Zulagen.