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SteuernAktualisiert: Januar 2026

Lohnsteuerklasse — Definition & Erklärung

Steuerklasse bestimmt den monatlichen Lohnsteuerabzug.

Kurz & bündig

Steuerklasse ist der wichtigste kurzfristige Hebel für das monatliche Nettogehalt; Differenz zwischen SK I und SK III beträgt bis zu 3.324 €/Jahr bei 3.500 € brutto.

Was ist Lohnsteuerklasse?

Die Lohnsteuerklasse (I–VI) ist ein zentrales Lohnsteuerabzugsmerkmal, das die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs bestimmt (§ 38b EStG). Sie wird vom Finanzamt in der ELStAM-Datenbank (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) hinterlegt und von jedem Arbeitgeber automatisch abgerufen. Die Steuerklasse richtet sich nach Familienstand, Beschäftigungssituation und persönlichen Verhältnissen.

SK I: Ledige, geschiedene, dauerhaft getrennt lebende oder verwitwete Arbeitnehmer (nach dem Trauerjahr). SK II: Alleinerziehende mit mind. einem Kind im Haushalt (+ Entlastungsbetrag 4.260 €/Jahr). SK III: Verheiratete/verpartnerte Arbeitnehmer, wenn Ehegatte SK V hat oder kein Arbeitseinkommen bezieht. SK IV: Beide Ehepartner berufstätig mit ähnlichem Einkommen. SK V: Pendant zu SK III beim geringer verdienenden Partner. SK VI: Zweiter und weitere Arbeitgeber; kein Grundfreibetrag, hohe Abzüge ab dem ersten Euro – Erstattung nur über Steuererklärung möglich.

Das Faktorverfahren (seit 2010) ist eine Alternative zu III/V: Beide Partner behalten SK IV, erhalten aber einen individuell berechneten Faktor (kleiner 1), der die Steuerbelastung gerechter verteilt und Nachzahlungen bei der Jahreserklärung vermeidet.

Steuerklassenwechsel sind einmal jährlich zum 1. Januar möglich (Antrag bis 30. November beim Finanzamt). Unbegrenzte Wechsel sind bei Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tod des Ehepartners oder erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung möglich.

Lohnsteuerklasse im Detail

Konkreter Vergleich bei 3.500 € brutto/Monat (GKV, kinderlos, NRW): SK I → Lohnsteuer ca. 404 €, Netto ca. 2.379 €. SK III → Lohnsteuer ca. 127 €, Netto ca. 2.656 €. SK V → Lohnsteuer ca. 704 €, Netto ca. 2.079 €. SK VI (Nebenjob) → Lohnsteuer ca. 1.050 €+, Netto deutlich darunter. Differenz SK I zu SK III: +277 € netto/Monat = +3.324 € im Jahr – rein durch Steuerklasse.

Für das Kombinations-Ehepaar III/V gilt: Die Steuerersparnis im laufenden Jahr durch SK III ist real, führt aber häufig zu einer Jahresabschlusszahlung, weil der SK-V-Partner zu wenig Lohnsteuer einbehielt und das FA dann Pflichtveranlagung anordnet. Das Faktorverfahren vermeidet diese Nachzahlung und verteilt die Last fair. Bei der Elterngeld-Planung ist SK III im Jahr vor der Geburt strategisch sinnvoll, da das Elterngeld auf Basis des Nettoeinkommens berechnet wird.

Für Nettolohn-Optimierung bei Ehepaaren: III/V ist besser, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Einkommensverhältnis > 60:40). Bei ähnlichen Einkommen ist IV/IV (mit oder ohne Faktor) oft vorteilhafter und vermeidet Nachzahlungen von typischerweise 500–2.000 € pro Jahr.

Beispiel

Ehepaar: Partner A 5.000 € brutto (SK III) → Lohnsteuer ca. 300 €, netto ca. 3.143 €. Partner B 2.000 € brutto (SK V) → Lohnsteuer ca. 490 €, netto ca. 988 €. Gesamt-Netto: ca. 4.131 €. Bei SK IV/IV: A ca. 857 €, B ca. 162 € Lohnsteuer → Gesamt-Netto ca. 4.259 € – plus weniger Jahres-Nachzahlung.

Berechnung

Lohnsteuer = f(Brutto, Steuerklasse nach § 38b EStG, Freibeträge); SK III: doppelter Grundfreibetrag (2 × 12.348 €) entlastet; SK V/VI: keine Freibeträge, voller Abzug ab dem ersten Euro; SK VI: Erstattung nur via Steuererklärung

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Häufige Fragen zu Lohnsteuerklasse

Welche Steuerklasse ist am günstigsten?

SK III hat den niedrigsten monatlichen Lohnsteuerabzug, ist aber nur für den besser verdienenden Ehegatten vorgesehen (Ehegatte in SK V). SK II ist für Alleinerziehende vorteilhaft (Entlastungsbetrag 4.260 €/Jahr). Für Singles und Geschiedene ist SK I die einzige Option. SK VI für den Nebenjob ist immer ungünstig – Erstattung nur über die Steuererklärung.

Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?

Einmal pro Kalenderjahr, Antrag bis 30. November beim Wohnsitzfinanzamt (Wirkung ab 1. Januar des Folgejahres). Unbegrenzte Wechsel sind bei Heirat, Scheidung, Todesfall oder erstmaliger Beschäftigung des bislang nicht berufstätigen Ehepartners möglich – dann sofortige Wirkung.

Was ist das Faktorverfahren und lohnt es sich?

Das Faktorverfahren kombiniert SK IV für beide Partner mit einem Faktor (0,xxx kleiner 1), der die Steuerbelastung fair auf Basis des tatsächlichen Einkommensverhältnisses aufteilt. Es vermeidet die hohen Nachzahlungen bei der Jahreserklärung, die bei III/V typisch sind. Für Paare mit ähnlichen Einkommen (weniger als 60:40) ist es die bessere Wahl.

Welche Steuerklasse wählt man bei Elterngeld?

Elterngeld bemisst sich nach dem Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Wer plant, Elterngeld zu beziehen, sollte mindestens 7 Monate vor dem errechneten Geburtstermin in SK III wechseln (höheres Netto = höheres Elterngeld, max. 65–67 % des Nettolohns). Der Wechsel gilt frühestens ab dem Folgemonat des Antrags.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.